Volksanwalt Amon fordert Bundesstaatsanwalt
Justiz. Werner Amon will Staatsanwaltschaften über einen parlamentarischen Unterausschuss ständig kontrollieren lassen. An der Spitze der Ankläger solle ein Bundesstaatsanwalt stehen. Einen solchen hat die ÖVP bisher abgelehnt.
Wien. Werner Amon hat innerhalb eines Jahres einen beachtlichen Imagewandel hingelegt. Einst galt er als Scharfmacher der ÖVP, nun ist er seit einem Jahr Volksanwalt – und als dieser ganz in der Rolle des Helfers des einfachen Mannes. Neuerdings Good Cop also.
Diesen Posten hat er von seiner Partei nicht unbedingt als Belohnung bekommen – Amon gilt als loyaler Schwarzer, war ÖVP-Generalsekretär unter Ex-ÖVP-Parteichef Reinhold Mitterlehner und war in der neuen türkisen ÖVP ein Unbequemer, nicht immer nur auf Parteilinie. Auch als Volksanwalt lässt er wieder mit Vorschlägen aufhorchen, die nicht ganz auf Parteilinie sind. So plädiert Amon im „Presse“-Gespräch für einen Bundesstaatsanwalt.
Über die Einrichtung eines solchen hatte es in den vergangenen Monaten viele Diskussionen gegeben. Vor allem die Opposition hatte darauf gedrängt, das aktuelle Weisungsrecht abzuschaffen.
Staatsanwaltschaften sollten nur einer unabhängigen Person verpflichtet sein, fand sie – das Parlament solle einen Bundesstaatsanwalt bestellen. Die ÖVP hatte sich in dieser Debatte zuletzt klar dagegen ausgesprochen.
„Verfahren zu lange“
„Wir haben immer wieder Beschwerden über die Arbeit der Staatsanwaltschaften. Dass nicht ermittelt wird, obwohl angezeigt ist. Dass Verfahren zu lange dauern. Auch über Diversionen gibt es Beschwerden“, sagt Amon.
Seiner Meinung nach fehlt den Staatsanwaltschaften die externe und begleitende Kontrolle. „Die Staatsanwaltschaften evaluieren sich als einzige Behörde selbst, das ist nicht gut“, so Amon. Darum plädiert er dafür, alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen – etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments.
An der Spitze der Ankläger brauchte es laut Amon jemanden, der dem Parlament gegenüber verantwortlich ist. Den Bundesstaatsanwalt nennt er als eine seiner Meinung nach gute Lösung, sofern es einen parlamentarischen Bestellvorgang und eine Verantwortung gegenüber dem Parlament gibt.
Momentan steht Justizministerin Alma Zadic´ (Grüne) an der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften und sie ist dem Parlament verantwortlich. Die Grünen hatten sich in der Vergangenheit aber auch schon für einen Bundesstaatsanwalt starkgemacht.
Werner Amon übt Kritik am Weisungsrecht, wie es derzeit gelebt wird: „Eigentlich ist es nicht erwünscht, dass Minister Weisungen erteilen, darum wird es auch kaum ausgeübt. Es ist totes Recht, warum sollen wir es künstlich am Leben erhalten?“, sagt Amon.
Aus seinem ersten Jahr als Vorsitzender der Volksanwaltschaft zieht Amon drei Lehren: „Erstens: Österreich ist ein gut verwaltetes Land. Zweitens: Wenn man bei Behörden Fehler findet, bemühen sich in der Regel alle, etwas zu verbessern. Drittens: Es gibt nichts, was es nicht gibt.“
Ein besonderes Augenmerk habe die Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr auf die Visitierung von Orten der Freiheitsentziehung gelegt: also etwa Pflegeheime, Einrichtungen der Jugendwohlfahrt oder Gefängnisse. Die Volksanwaltschaft führte Amon zufolge unangekündigt in mehr als 500 Einrichtungen Kontrollen durch. „Das Recht haben wir und ich will, dass es stark ausgeübt wird.“
Die hautnahe Bundespolitik vermisse er nicht. Amon war zuletzt für die ÖVP im BVT-U-Ausschuss. „Ich beobachte den IbizaU-Ausschuss sehr genau“, sagt er. „Und manchmal habe ich Phantomschmerzen.“
Es ist totes Recht, warum sollen wir es künstlich am Leben erhalten?
Werner Amon über Ministerweisungen