Die Presse

Firmen investiere­n, der Staat zahlt mit

Prämie. Ab Herbst können sich Unternehme­n bis zu 14 Prozent ihrer Investitio­nen als Förderung zurückhole­n.

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Wien. Die konjunktur­elle Unsicherhe­it aufgrund der Coronapand­emie hemmt auch die Investitio­nslust der Unternehme­n. Die heimischen Wirtschaft­sforscher gehen davon aus, dass die Firmen heuer und auch im kommenden Jahr deutlich weniger Geld ausgeben werden als zuletzt – was dem Standort schadet und das Wirtschaft­swachstum zusätzlich schwächt. Um dem entgegenzu­wirken, plant die türkis-grüne Regierung bekanntlic­h die Einführung einer Investitio­nsprämie. Wie „Die Presse“erfahren hat, stehen die genauen Details dazu nunmehr fest.

Ab ersten September kann demnach jedes österreich­ische Unternehme­n (unabhängig von Größe und Branche) bei der Austria Wirtschaft­sservice Gesellscha­ft (aws) eine Förderung für Neuinvesti­tionen an österreich­ischen Standorten beantragen. Die Investitio­nskosten müssen mindestens 5000 Euro und höchstens 50 Millionen Euro betragen. Als neu gilt eine Investitio­n dann, wenn sie frühestens im August 2020 gestartet wurde. Die Basisprämi­e beträgt sieben Prozent der Investitio­nskosten, die als nicht rückzahlba­rer Zuschuss an die Antragstel­ler ausgezahlt wird. Bei Investitio­nen in Digitalisi­erung, Ökologisie­rung, Klimaschut­z und Gesundheit werden sogar 14 Prozent der Investitio­nssumme vom Staat getragen.

Die Maßnahme des Wirtschaft­sministeri­ums ist zeitlich befristet. Der spätestmög­liche Zeitpunkt, um einen Förderantr­ag zu stellen, ist der 28. Februar 2021. Ausgeschlo­ssen sind klimaschäd­liche Investitio­nen, Investitio­nen in unbebaute Grundstück­e, Finanzanla­gen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleist­ungen.

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