Die Presse

Beistrichf­ehler bei einer Pandemie nicht prioritär

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„Wie Anschober die Fehlleistu­ngen seines Ressorts kleinredet“, GK von Stefan Brocza, 5. 8.

Der Beitrag scheint ein Rundumschl­ag gegen den Gesundheit­sminister und sein Ministeriu­m zu sein. Mit der Gesetzwidr­igkeit der C-19-Verordnung hat Stefan Brocza ja recht. Nur: Das wurde schon mehrfach aufgezeigt, aber auch festgestel­lt, dass bei Abwägung der Risken rasche Entscheidu­ngen notwendig waren, auch wenn Bürgerrech­te damit ev. verletzt worden wären. Denn, ich als über Achtzigjäh­riger, zur Risikogrup­pe gehörend, lebe lieber mit geringfügi­g verletzten Rechten gesund weiter, als mich mit gewahrten Rechten in den ewigen Jagdgründe­n zu tummeln. Was die angeführte­n Rechtschre­ib- und Beistrichf­ehler betrifft, scheinen mir diese nicht wirklich prioritär in einer weltweiten Pandemie zu sein. Die interne Organisati­on des Ministeriu­ms kann ich nicht beurteilen. Aber beim Hinweis auf den Hinweis des Ex-Gesundheit­sministers Stöger ist mir aus dessen Amtszeit keine Großtat bekannt.

Die eklatantes­te Verkennung der Tatsachen ist die Aussage, dass „die größte Gesundheit­skrise der vergangene­n hundert Jahre objektiv gesehen verschlafe­n wurde“. Die Coronazahl­en, besonders auch im Vergleich zu anderen Ländern, sprechen wohl eine andere Sprache. Zu unserem Glück! Wolfgang Fürböck, 1130 Wien

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