Peschorn sieht keine Grundlage für Amtshaftung
Finanzprokuratur rechnet aber mit langen Verfahren.
Wien/Mattersburg. Im Skandal um die Mattersburger Commerzialbank wird es noch lange gerichtliche Nachspiele geben. So wurden Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer TPA und das Land Burgenland angekündigt, aber auch Amtshaftungsklagen gegen die Republik. Für Letztere sieht der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, jedoch zumindest vorerst keine Rechtsgrundlagen. So sei im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz keine Haftung gegenüber Anlegern festgeschrieben, sagte Peschorn im Ö1-„Morgenjournal“.
In Österreich sei dafür die Einlagensicherung ausgeweitet worden. Diese funktioniere perfekt. Sehr wohl stelle man sich aber auf viele und lange Verfahren ein, so Peschorn. Da es nun ein Konkursverfahren gebe, sei er guten Mutes, „dass wir einmal die Ursachen für diesen sogenannten Skandal herausfinden“, sagte der Anwalt der Republik. „Was es wiegt, das hat’s. Dann muss man sich anschauen, wo Verantwortlichkeiten sind und letztendlich, ob eine Rechtsgrundlage besteht für Haftungen.“
Erträge „nicht realistisch“
Bisher gebe es erst „ein wirkliches Aufforderungsschreiben“an die Republik, in dem ein Versagen der Aufsicht durch Nationalbank und Finanzmarktaufsicht vorgeworfen wird, sagte Peschorn. In weiterer Folge könnte es zu vielen Amtshaftungsklagen kommen. Im Anlagefall AMIS, erinnerte der Leiter der Finanzprokuratur, habe es mehrere Tausend Klagen und Anspruchsschreiben sowie 14.000 Anspruchsberechtigte gegeben. Am Ende stand ein Generalvergleich.
Eine Mitverantwortung an Österreichs jüngstem Bankenskandal ortet Peschorn nicht bei OeNB und FMA, sondern bei den Organen der Bank – der Geschäftsleitung, dem Aufsichtsrat sowie dem Prüfer TPA. Die Frage sei aber noch größer: „Was war mit den Mitbewerbern, was war mit der Umgebung, was war mit den Menschen, die durchaus professionell veranlagen – 30, 40 Millionen – aber nicht erkennen, dass hier offenbar Erträgnisse versprochen werden, die nicht realistisch sind“, sagte Peschorn.