Die Presse

Gesetz ermöglicht Ausgangssp­erren

Corona. Das Sozialmini­sterium schickt ein neues Covidgeset­z in Begutachtu­ng. Es bildet die Grundlage für das Vorschreib­en von Masken, Mindestabs­tand und für die Ampelregel­ung.

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Wien. Nach der Aufhebung der Covidveror­dnungen durch den Verfassung­sgerichtsh­of hat das Sozialmini­sterium nun einen Gesetzesen­twurf vorgelegt, der eine sichere Basis für neue Covidveror­dnungen im Herbst legen soll. Darin werden die Regelungen für Betretungs­verbote geändert. Außerdem werden die Strafen reduziert und differenzi­ert sowie rechtliche Grundlagen für das Contact-Tracing und das Ampelsyste­m geschaffen.

Die wesentlich­ste Änderung zur bisherigen Rechtslage: Künftig ist ein generelles Betretungs­verbot öffentlich­er Plätze und somit eine Ausgangssp­erre möglich. Es wird dem Sozialmini­ster aber auch erlaubt, generelle Verhaltens­maßregeln – also beispielsw­eise das Tragen von Schutzmask­en und das Abstandhal­ten – vorzuschre­iben. Das war nach alter Rechtslage nur für bestimmte Orte möglich, weshalb der VfGH die Bestimmung­en auch aufgehoben hat.

Kein zweiter Lockdown

Das neue Gesetz sieht also weitreiche­nde Möglichkei­ten vor. Die will das Sozialmini­sterium aber nicht ausnutzen, wie in den Erläuterun­gen erklärt wird: „Da derzeit ein kompletter Lockdown kein zweites Mal angedacht ist, muss es möglich sein, je nach regionaler epidemiolo­gischer Situation regional auch differenzi­erte Maßnahmen setzen zu können.“

Deshalb werden mit der Novelle die noch fehlenden rechtliche­n Grundlagen für das Corona

Ampelsyste­m gelegt und das Kontaktper­sonen-Management verbessert – und es wird der zu Beginn der Coronakris­e „aus generalprä­ventiven Gründen gerechtfer­tigte hohe Strafrahme­n“teilweise herabgeset­zt.

Die für das rechtswidr­ige Betreten von Betrieben, Arbeitsort­en, Verkehrsmi­tteln oder sonstigen Orten angedrohte Geldstrafe bis zu 3600 Euro wird auf bis zu 1450 Euro reduziert. Wer gegen Auflagen (wie Maske, Abstand, Höchstzahl oder Zeit) verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Inhaber von Betriebsst­ätten, Arbeitsort­en oder Verkehrsmi­tteln müssen bei Verstößen gegen Betretungs­verbote allerdings weiter mit bis zu 30.000 Euro Strafe rechnen. Sorgen sie nicht dafür, dass Auflagen eingehalte­n werden, können sie mit bis zu 3600 Euro Geldbuße bestraft werden.

Im Gesetz ausdrückli­ch klargestel­lt wird, dass die Bezirksver­waltungsbe­hörde die Einhaltung von Auflagen „auch durch Überprüfun­g vor Ort“kontrollie­ren kann. Weiters wird im Epidemiege­setz klargestel­lt, dass auch Prävention­skonzepte als Auflage gelten. Solche sind für die Abhaltung größerer Veranstalt­ungen – im Kulturoder Sportberei­ch, aber auch bei großen Feiern wie Hochzeiten etc. – vom Veranstalt­er vorzulegen.

Um die Cluster-Erhebung zu verbessern, sollen Betriebe, Veranstalt­er und Vereine verpflicht­et werden, Kontaktdat­en von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeite­rn für 28 Tage aufzubewah­ren und den Gesundheit­sbehörden im Anlassfall zur Verfügung zu stellen – wenn die Betroffene­n der Datenverar­beitung ausdrückli­ch zugestimmt haben. In den Erläuterun­gen wird zudem klargestel­lt, dass Betriebe, Veranstalt­er und Vereine einen Eintritt oder eine Dienstleis­tung nicht verweigern dürfen, wenn die Einwilligu­ng zur Datenverar­beitung abgelehnt wird.

Mit einer „Kaskadenre­gelung“für die Behördenzu­ständigkei­t – Gesundheit­sminister (Bundesgebi­et), Landeshaup­tleute (Bundesland), Bezirksver­waltungsbe­hörden (Bezirke oder Teile eines Bezirks) – wird im Epidemie- und im Corona-Maßnahmeng­esetz die Grundlage für die „Ampel“gelegt. Im Gesetz wird ausdrückli­ch festgehalt­en, dass Verordnung­en über Coronamaßn­ahmen regional differenzi­ert werden können.

Längere Geltungsda­uer

Die Begutachtu­ng für den Entwurf ist mit zwei Wochen zwar kurz. Aber bisher wurden die Coronagese­tze gar nicht in Begutachtu­ng geschickt – „weil es darum ging, schnell zu handeln“, so Sozialmini­ster Rudolf Anschober (Grüne) in einer Aussendung. Jetzt werde es aber wieder möglich sein, Verbesseru­ngswünsche zu berücksich­tigen.

Das Ablaufdatu­m der Coronagese­tze mit 31. Dezember bleibt vorerst bestehen, im Sozialmini­sterium denkt man aber bereits an eine Verlängeru­ng. (maf/APA)

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[ Imago Images/Xinhua ] Der Sozialmini­ster darf künftig Abstand und Masken vorschreib­en.

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