Die Presse

Deutsche Wohnen: Mieten steigen

Immobilien. Das Ergebnis war wegen höherer Zinsaufwen­dungen rückläufig.

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Berlin. Der Immobilien­konzern Deutsche Wohnen profitiert von steigenden Mieten. Doch drücken höhere Zinsaufwen­dungen auf das operative Ergebnis. Die Aktie gab daraufhin leicht nach. Im laufenden Jahr erwartet das Unternehme­n einen operativen Gewinn (Funds from Operations 1, kurz FFO1) etwa auf dem Niveau des Vorjahres von 538 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr ging er um 1,8 Prozent auf 282,9 Mio. Euro zurück.

Die Coronapand­emie trifft Wohnungsko­nzerne im Vergleich zu anderen Branchen kaum, auch wenn viele von ihnen während der Krise auf Kündigunge­n infolge von Zahlungssc­hwierigkei­ten sowie auf Mieterhöhu­ngen verzichten. Bei der Deutsche Wohnen stiegen die Mieten im Schnitt um 2,7 Prozent auf 6,93 Euro je Quadratmet­er. In Berlin legten sie aufgrund des Mietendeck­els mit 1,6 Prozent auf 6,91 Euro weniger stark zu. Das Periodener­gebnis sank aufgrund eines deutlich geringeren Bewertungs­ergebnisse­s von 603,1 Mio. auf 216,7 Mio. Euro.

„Schattenmi­eten“in Berlin

Die Deutsche Wohnen ist erst vor Kurzem in den DAX aufgestieg­en. Doch weht den großen deutschen Wohnungsve­rmietern wegen anziehende­r Mieten ein immer stärkerer Wind entgegen. Erst jüngst hat der deutsche Bundestag die Mietpreisb­remse um fünf Jahre verlängert und verschärft. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete für bis zu zweieinhal­b Jahre rückwirken­d zurückford­ern.

In Berlin trat vor Kurzem ein Gesetz für einen Mietendeck­el in Kraft. Damit werden die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, in den kommenden fünf Jahren eingefrore­n.

Die Deutsche Wohnen rechnet 2020 nach früheren Aussagen mit Mietausfäl­len von neun Mio. Euro durch das Gesetz, im nächsten Jahr sind es 30 Mio. Euro. In den Verträgen neuer Mieter steht eine sogenannte Schattenmi­ete: Vereinbart ist die nach dem Bürgerlich­en Gesetzbuch erzielbare Miete, verlangt wird aber nur die Summe, die der Mietendeck­el erlaubt, wie Vorstandsm­itglied Lars Urbansky jüngst erläuterte. Hebt das Verfassung­sgericht in Karlsruhe den Mietendeck­el auf, müssen Mieter nachzahlen. (DPA/red.)

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