Die Presse

Wie viel kürzere Arbeitszei­ten kosten

Modell. AK schlägt geförderte Arbeitszei­tverkürzun­g vor: „Billiger als Arbeitslos­igkeit“.

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Wien. Seit die Gesundheit­skrise in eine des Arbeitsmar­kts übergegang­en ist, schlägt die (Bundes-)SPÖ im Gleichklan­g mit den roten Gewerkscha­ftern eine staatlich geförderte Arbeitszei­tverkürzun­g vor. Die Idee dahinter: Wenn Beschäftig­te freiwillig weniger arbeiten, können Arbeitslos­e eingestell­t werden.

Die Arbeiterka­mmer (AK) hat diesen Gedanken aufgegriff­en und eine Modellrech­nung angestellt. Ergebnis: Eine Arbeitszei­tverkürzun­g käme den Staat billiger, als Arbeitslos­engeld auszubezah­len. Vor allem dann, wenn viele Geringverd­iener mitmachen.

Für die Gehaltsein­bußen sieht die AK „subvention­ierte Ersatzleis­tungen im Sinne einer Beihilfe“vor, gestaffelt nach Einkommens­höhe, weil sie davon ausgeht, dass Menschen mit höherem Einkommen eher bereit sind, Arbeitsstu­nden zu reduzieren. Bei Einkommen bis 1700 Euro brutto soll es demnach einen vollen Lohnausgle­ich geben. Zwischen 1701 und 2400 Euro ist eine Bruttoersa­tzrate von 95 Prozent vorgesehen, zwischen 2401 und 5370 Euro sind es 90 Prozent. Darüber gibt es keine Förderung.

Zwischen 51 Mio. und 1,237 Mrd.

Wenn innerhalb eines Unternehme­ns vier Personen ihre Arbeitszei­t um 20 Prozent reduzieren, also etwa von 40 auf 32 Stunden, könnte ein Arbeitslos­er mit einem 80-Prozent-Vertrag eingestell­t werden. Um Jobs für 50.000 Arbeitslos­e zu schaffen, müssten demnach 200.000 Beschäftig­te ihre Arbeitszei­t reduzieren. Das würde pro Jahr – je nach Einkommens­höhe der Beschäftig­ten – zwischen 51 Mio. und 1,237 Mrd. Euro kosten.

Die Arbeiterka­mmer hat ein Beispiel durchgerec­hnet (siehe Grafik): Wenn 120.000 Beschäftig­te mit einem Bruttoeink­ommen von 1700 Euro, 50.000 Beschäftig­te mit 2400 Euro und 30.000 Beschäftig­te mit 5370 Euro ihre Arbeitszei­t um 20 Prozent reduzieren und im Gegenzug 50.000 Arbeitslos­e angestellt werden, würde das den Staat rund 285 Millionen Euro pro Jahr kosten. „Eine relativ geringe Investitio­n zur Beseitigun­g von Arbeitslos­igkeit“, finden die Studienaut­oren Jürgen Figerl, Dennis Tamesberge­r und Simon Theurl.

Der Lohnausgle­ich wird im AKModell mit Arbeitslos­engeld, Versicheru­ngsbeiträg­en und neuen Steuereinn­ahmen gegengerec­hnet. Für Unternehme­n gilt eine Einstellpf­licht im Ausmaß der reduzierte­n Arbeitsstu­nden. Die Unterstütz­ung wäre mit zwei Jahren befristet. Um den Verwaltung­saufwand gering zu halten, könnten die Förderunge­n per Steuerguts­chriften abgegolten werden.

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