Die Presse

Gericht greift in deutsches Beherbergu­ngs-Chaos ein

Deutschlan­d. Nächtigung­sverbot für Urlauber aus innerdeuts­chen Risikogebi­eten in Baden-Württember­g gekippt.

- Von unserem Korrespond­enten JÜRGEN STREIHAMME­R

Berlin. Die Antragstel­ler aus Nordrhein-Westfalen hatten einen Urlaub in Baden-Württember­g, genauer im Kreis Ravensburg gebucht. Doch sie durften dort nicht ohne negativen Coronatest nächtigen. Also schalteten sie Justitia ein. Und das Verwaltung­sgericht kippte nun das Beherbergu­ngsverbot in Baden-Württember­g.

Seit Tagen herrscht Chaos um innerdeuts­che Urlauber aus Risikogebi­eten. In der Mehrzahl der Bundesländ­er ist es ihnen untersagt, ohne negativen Coronatest in Hotels oder Herbergen zu nächtigen. Auf einem Bund-Länder-Gipfel hatten die Regierende­n vergeblich um eine gemeinsame Linie gerungen. Reisende aus Millionens­tädten wie Berlin, Köln und München stehen weiter in einigen Bundesländ­ern auf der schwarzen Liste. Die Beherbergu­ngsverbote verwirren viele Deutsche. Sie platzen in die Herbstferi­en. Und sie belasten die Testkapazi­täten.

Zugleich zeigt die Zahl der täglichen Neuinfekti­onen Handlungsb­edarf an. Sie kletterte erstmals über die 6000er-Marke. Bund und Länder schärfen nun die Maßnahmen nach. Dazu zählt, dass in Regionen mit höheren Infektions­zahlen eine Sperrstund­e um 23 Uhr und eine Beschränku­ng privater Treffen auf zehn Personen und zwei Haushalte eingeführt wird.

Ab 8. November soll zudem eine fünftägige Quarantäne­pflicht für Einreisend­e aus ausländisc­hen Risikogebi­eten gelten. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will weitere Maßnahmen: „Meine Unruhe ist noch nicht weg.“

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