Eine Freikarte für Selbstgefährdung?
„... die wahren Lebensgefährder!“, „Quergeschrieben“von Gudula Walterskirchen, 12. 10.
In ihrem Kommentar über die Gefahren einer ungesunden Lebensweise und das Risiko einer Coronavirus-Infektion macht Frau
Walterskirchen anschaulich auf einen Widerspruch in der laufenden Diskussion über unsere Freiheiten im Gesundheitssystem aufmerksam. Sich selbst und andere durch Alkohol, Zigaretten und ungesunde Lebensweise (bis hin zum Suizid) zu schädigen, ist grundsätzlich erlaubt. Aber sich und andere in die Gefahr einer Covid-19-Infektion zu begeben, wird bestraft und führt zu einer Reihe von gravierenden Freiheitsbeschränkungen. Die Emotionen darüber sind bei diesem Gegensatz verständlich. Eine Bevölkerung, die gewohnt ist, dass Sozialversicherungen beim Leistungsanfall keinen Unterschied machen, ob man vorsorglich gesund oder auf Kosten anderer ungesund gelebt hat (Ausnahme SVA der Selbstständigen), akzeptiert diese Beschränkungen nur über ein tägliches Bedrohungsszenario, an das man sich eben schwer gewöhnt. Es ist daher richtig, darüber nachzudenken, wie das Ausmaß der Sozialleistungen in Bezug auf die Eigenverantwortung in Zukunft sein soll. Die Bevölkerung hat aber keine Freude, wenn dem Einzelnen für sein ungesundes Verhalten Nachteile erwachsen. Es wäre ein positiver Aspekt dieser Pandemie, wenn die unendliche Geschichte dieser Erkrankungswelle transparent macht, dass es einen Zusammenhang zwischen Freiheitsbeschränkung und fehlender Eigenverantwortung gibt.
Dr. Otto Pjeta, Allgemeinarzt und ehem. Präsident der ÖÄK; 4652 Steinerkirchen