(Virtuell) Verhandeln in Zeiten der Covid-Pandemie
Die Zivilgerichhtsbarkeit hat seit dem 01.05.2020 wieder ihren Dienst aufgenommen,aufgenommen mit Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsmittel, Abstandhalten und unter Nutzung technischer Verhandlungsmöglichkeiten. Die Möglichkeiten zur Nutzung von Videokonferenzen in Verhandlungen wurden erheblich ausgeweitet. Allerdings fehlen an allen Ecken und Enden die Mittel zur angemessenen technischen Ausstattung des virtuellen Gerichtsbetriebs. Videokonferenzanlagen mit Mikrophonen für alle Parteien und Zeugen wie auch WLAN-Zugänge in den Gerichtssälen sind rar. Online Teilnehmer hören bei „gemischten“Verhandlungen meist nur den Richter selbst sprechen. Sonst sind sie auf die Teilnahme der im Saal anwesenden Parteien an der Videokonferenz angewiesen. Anwältinnen und Anwälte kommen gerne zu Hilfe, können das Manko aber nicht immer voll ausgleichen. Obwohl bis Ende 2020 auf Anordnung des Gerichts eine Verhandlung, inklusive Beweisaufnahmen, auch zur Gänze per Video konferenz stattfinden kann, scheitert die Durchführung bereits am – zwingenden – Erfordernis der Zustimmung aller Parteien. Verhandlungssäle mit ausreichender Größe sind jedoch rar. Wer nicht verzögern will, zeigt sich besser flexibel, auch wenn die Präsentation von Argumenten und Urkunden digitalen Geschicks bedürfen, um die virtuelle Aufmerksamkeit und Überzeugungskraft wie bei physischen Verhandlungen zu erlangen. Besondere Kreativität verlangt die Sicherstellung der vertraulichen Kommunikation während der (online) Verhandlung mit der Mandantschaft. Das gilt aber auch beim Abstandhalten im Verhandlungssaal. Parallele Nutzung von online Medien und Verhandlungspausen schaffen Abhilfe. Dennoch: Das mehrdimensionale Erleben aller Facetten der Kommunikation und der Verhandlungsdynamik im Gerichtssaal bleibt notgedrungen etwas auf der Strecke. Das Für und Wider zur Zustimmung zur Durchführung von reinen Videoverhandlungen, gerade wenn Beweisaufnahmen geplant sind, sind sehr sorgfältig abzuwägen. Nicht immer überwiegt der Vorteil der zeitlichen und örtlichen Flexibilität. Fazit: Die Tugend der Geduld ist in Zeiten von Corona gefragt. Insgesamt müssen wir uns auf einen verlangsamten, erschwerten Gerichtsbetrieb einstellen. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen den Mandaten auch in der Krise mit ihrem Know-How und digital bestens ausgerüstet virtuell wie physisch zur Seite. Mit gutem Willen und einer engen Zusammenarbeit mit den Gerichten lässt sich so manche Hürde überwinden.