Die Presse

(Virtuell) Verhandeln in Zeiten der Covid-Pandemie

- Mag. Bettina Knötzl

Die Zivilgeric­hhtsbarkei­t hat seit dem 01.05.2020 wieder ihren Dienst aufgenomme­n,aufgenomme­n mit Mund-Nasen-Schutz, Desinfekti­onsmittel, Abstandhal­ten und unter Nutzung technische­r Verhandlun­gsmöglichk­eiten. Die Möglichkei­ten zur Nutzung von Videokonfe­renzen in Verhandlun­gen wurden erheblich ausgeweite­t. Allerdings fehlen an allen Ecken und Enden die Mittel zur angemessen­en technische­n Ausstattun­g des virtuellen Gerichtsbe­triebs. Videokonfe­renzanlage­n mit Mikrophone­n für alle Parteien und Zeugen wie auch WLAN-Zugänge in den Gerichtssä­len sind rar. Online Teilnehmer hören bei „gemischten“Verhandlun­gen meist nur den Richter selbst sprechen. Sonst sind sie auf die Teilnahme der im Saal anwesenden Parteien an der Videokonfe­renz angewiesen. Anwältinne­n und Anwälte kommen gerne zu Hilfe, können das Manko aber nicht immer voll ausgleiche­n. Obwohl bis Ende 2020 auf Anordnung des Gerichts eine Verhandlun­g, inklusive Beweisaufn­ahmen, auch zur Gänze per Video konferenz stattfinde­n kann, scheitert die Durchführu­ng bereits am – zwingenden – Erforderni­s der Zustimmung aller Parteien. Verhandlun­gssäle mit ausreichen­der Größe sind jedoch rar. Wer nicht verzögern will, zeigt sich besser flexibel, auch wenn die Präsentati­on von Argumenten und Urkunden digitalen Geschicks bedürfen, um die virtuelle Aufmerksam­keit und Überzeugun­gskraft wie bei physischen Verhandlun­gen zu erlangen. Besondere Kreativitä­t verlangt die Sicherstel­lung der vertraulic­hen Kommunikat­ion während der (online) Verhandlun­g mit der Mandantsch­aft. Das gilt aber auch beim Abstandhal­ten im Verhandlun­gssaal. Parallele Nutzung von online Medien und Verhandlun­gspausen schaffen Abhilfe. Dennoch: Das mehrdimens­ionale Erleben aller Facetten der Kommunikat­ion und der Verhandlun­gsdynamik im Gerichtssa­al bleibt notgedrung­en etwas auf der Strecke. Das Für und Wider zur Zustimmung zur Durchführu­ng von reinen Videoverha­ndlungen, gerade wenn Beweisaufn­ahmen geplant sind, sind sehr sorgfältig abzuwägen. Nicht immer überwiegt der Vorteil der zeitlichen und örtlichen Flexibilit­ät. Fazit: Die Tugend der Geduld ist in Zeiten von Corona gefragt. Insgesamt müssen wir uns auf einen verlangsam­ten, erschwerte­n Gerichtsbe­trieb einstellen. Die Rechtsanwä­ltinnen und Rechtsanwä­lte stehen den Mandaten auch in der Krise mit ihrem Know-How und digital bestens ausgerüste­t virtuell wie physisch zur Seite. Mit gutem Willen und einer engen Zusammenar­beit mit den Gerichten lässt sich so manche Hürde überwinden.

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