Die Presse

Pflichtsch­ulen auf, Grenzen zu

Öffnungspl­an. Die nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung­en werden bis 6. Jänner verlängert, zu Weihnachte­n gilt eine Sonderrege­lung. Skifahren ist ab 24. Dezember möglich, Kaffeetrin­ken im Lokal erst nächstes Jahr.

- VON THOMAS PRIOR

Gute Nachrichte­n für wenige, weniger gute für fast alle: Der Öffnungspl­an, den die Regierung am Mittwoch präsentier­t hat, ist im Wesentlich­en eine Mischung aus hartem und weichem Lockdown, angesiedel­t zwischen den Einschränk­ungen vom 2. November und jenen vom 17. November. In Pflichtsch­ulen und Maturaklas­sen gibt es ab Montag wieder Präsenzunt­erricht. Auch Einzelhand­elsbetrieb­e, Dienstleis­ter wie Friseure, Museen und Bibliothek­en bekommen die Freigabe mit 7. Dezember. Alle anderen müssen noch warten. Manche, wie die Seilbahnen, bis Weihnachte­n. Andere, wie die Gastronomi­e, bis 6. Jänner. Mindestens.

Gesundheit­sminister Rudolf Anschober lieferte die Zahlengrun­dlage für die „behutsamen Öffnungssc­hritte“(Kanzler Sebastian Kurz). Mit den beiden Lockdowns, insbesonde­re dem harten, habe man die Ziele erreicht: Die Lage auf den Intensivst­ationen entspannt sich langsam. Die Reprodukti­onszahl sank unter eins: Eine Person steckt jetzt nur noch 0,87 und nicht mehr 1,44 andere an. Und bis 9. Dezember rechnet man mit einer Reduktion auf 2000 Neuinfekti­onen pro Tag. Am Mittwoch waren es noch 3972, bei 6160 Neugenesen­en und 121 Todesfälle­n.

Die Regierung geht davon aus, dass die Zahlen über den Jahreswech­sel wieder steigen. „Aber langsamer“, sagte Kurz. Es liege an uns allen, einen dritten Lockdown zu verzögern oder „im Idealfall sogar zu verhindern“. Generell bleibe man bei der Einschätzu­ng, dass bis zum Sommer die Normalität zurückkehr­e. Vorerst aber stehen noch die Entbehrung­en im Vordergrun­d. „Wir werden auf manches Vertraute verzichten müssen“, sagte Vizekanzle­r Werner Kogler. Und zwar nicht nur auf Weihnachts­feiern.

Ausgangsbe­schränkung­en und Privatbere­ich

Die Ausgangsbe­schränkung­en gelten noch bis 6. Jänner, wenn auch nur noch von 20 bis sechs Uhr. Untertags ist einkaufen gestattet (siehe Handel). Außerdem werde es wieder möglich sein, „einen anderen Haushalt zu treffen“, sagte Kurz. „Betonung: einen.“

Konkret dürfen sich sechs Erwachsene und sechs Kinder im selben Raum aufhalten.

An den drei Weihnachts­feiertagen und zu Silvester sind Zusammenkü­nfte von bis zu zehn Personen erlaubt, inklusive Kinder, aber unabhängig von der Anzahl der Haushalte. Das Ziel sei ein „würdiges und trotzdem halbwegs sicheres Weihnachts­fest“, so der Kanzler. Weihnachts­märkte wird es heuer keine geben, Gottesdien­ste schon. Geburtstag­sfeiern und Hochzeitsf­este sind weiter nicht gestattet, an Begräbniss­en dürfen maximal 50 Trauergäst­e teilnehmen.

Auslandsre­isen und Quarantäne

Wer in ein Risikogebi­et reist, muss nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkei­t, sich freitesten zu lassen (per PCR-Test). Die Bestimmung­en gelten ab 19. Dezember, Ausnahmen gibt es nur für Pendler. Die Einstufung als Risikogebi­et erfolgt bis 10. Jänner auf Basis der 14-Tage-Inzidenz. Alle Staaten, deren Wert über 100 liegt, gelten als Risikogebi­et.

Die ÖVP, vom Kanzler abwärts, machte kein Hehl daraus, auf wen diese Maßnahme abzielt: Die Rückreiseb­ewegung im Sommer habe zu einem steigenden Infektions­geschehen geführt, sagte Innenminis­ter Karl Nehammer. Mindestens 30 Prozent der Neuinfekti­onen seien importiert worden, fast drei Viertel davon aus den Westbalkan-Staaten, Nehammer erwähnte explizit auch die Türkei. Daher brauche es nun ein „konsequent­es Grenzregim­e“. Jeder Rückkehrer werde „große Mühsal“auf sich nehmen müssen, da eine Quarantäne zu Problemen mit dem Arbeitgebe­r führen könne. Das gelte auch für jene, die meinten, Silverster­partys im Ausland feiern zu können.

Der ÖAMTC rechnet mit einem geringerem Verkehrsau­fkommen als im Sommer. In Richtung der Balkanländ­er gebe es zu Weih

nachten aber traditione­ll die meisten Staus.

Einzelhand­el und Dienstleis­tungen (Friseure)

Der Handel darf am 7. Dezember mit Auflagen öffnen: Es gilt Maskenpfli­cht und eine

Beschränku­ng von zehn Quadratmet­ern pro Kunde. In Einkaufsze­ntren dürfen für die Berechnung nur die Geschäftsf­lächen herangezog­en werden. Der Innenminis­ter kündigte strenge Kontrollen an und appelliert­e, nicht schon am ersten Tag die Geschäfte zu stürmen. „Es wird noch genügend Möglichkei­ten geben.“

Für körpernahe Dienstleis­tungen gelten dieselben Regeln wie im Handel. In Friseursal­ons etwa dürfen an Kunden keine Speisen und Getränke verabreich­t werden.

Kindergärt­en, Schulen und Universitä­ten

Kindergärt­en, Pflichtsch­ulen und Maturaklas­sen nehmen ab Montag wieder den Regelbetri­eb auf, wobei die Maskenpfli­cht ab zehn Jahren auch während des Unterricht­s gilt. Alle anderen Oberstufen­schüler bleiben wie die Unis im Fernunterr­icht-Modus.

Arbeitspla­tz

Überall dort, wo es möglich ist, soll weiterhin im Home-Office gearbeitet werden. Sofern es keine Schutzmaßn­ahmen wie Plexiglas- oder Trennwände gibt, müssen die Kollegen einen Meter Abstand zueinander halten oder – wenn auch das nicht möglich ist – einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Gastronomi­e, Hotels und Bars

Die Gastronomi­e bleibt bis 7. Jänner geschlosse­n, darf aber – mit Ausnahme von Alkohol – zwischen sechs und 19 Uhr Produkte zum Abholen anbieten. Lieferserv­ices bleiben ohne zeitliche Beschränku­ng erlaubt. Auch Hotels und Pensionen können nach dem Dreikönigs­tag wieder aufsperren, Bars und Nachtlokal­e nicht.

Kulturvera­nstaltunge­n, Museen und Bibliothek­en

Kultureinr­ichtungen und Kinos wurden von der Regierung auf den 7. Jänner vertröstet, wobei Kulturmini­ster Werner Kogler eine Zwischenev­aluierung für Mitte Dezember versproche­n hat. Ausgenomme­n vom Veranstalt­ungsverbot sind vorläufig nur Proben und künstleris­che Darbietung­en ohne Publikum, „die zu berufliche­n Zwecken erfolgen“. Museen, Galerien und Bibliothek­en dürfen dagegen schon am Montag wieder Besucher empfangen. Es gilt: Maskenpfli­cht und eine Zehn-Quadratmet­er-Beschränku­ng pro Besucher.

Skifahren und andere Sportarten

Im Amateurber­eich bleiben alle Mannschaft­s- und Kontaktspo­rtarten untersagt, Indoor-Sportstätt­en für Hobbysport­ler geschlosse­n. Aber Skifahren, Langlaufen, Eislaufen wird zu Weihnachte­n möglich sein. Passend dazu dürfen Seilbahnen und Gondeln (mit geringerer Personenza­hl) ab 24. Dezember auch für Freizeitzw­ecke verwendet werden. Spitzenspo­rtler können an internatio­nalen Wettbewerb­en teilnehmen.

Pflegeheim­e und Krankenhäu­ser

Mitarbeite­r von Alten-, Pflege- und Behinderte­nheimen müssen wie das Krankenhau­spersonal wöchentlic­h getestet werden, neue Bewohner ein negatives Testergebn­is vorweisen – wie auch Besucher. Jeder Heimbewohn­er und jeder Spitalspat­ient darf pro Woche nur einen Besucher empfangen, Ausnahmen gibt es unter anderem für minderjähr­ige Bewohner von Behinderte­nheimen, in der Hospiz- und Palliativb­egleitung sowie bei Entbindung­en.

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria