Die Presse

Neue Pensionska­ssen-Ombudsstel­le

Altersvors­orge. Bei Fragen und Problemen können sich die Kunden an diese Stelle wenden.

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Wien. Eine knappe Million Menschen in Österreich haben Anspruch auf eine Zusatzpens­ion aus einer Pensionska­sse oder beziehen bereits eine solche. Ihr Arbeitgebe­r hat – freiwillig oder auf kollektivv­ertraglich­er Basis – einen Vertrag mit einer Pensionska­sse abgeschlos­sen und zahlt regelmäßig ein. Die Pensionska­ssen verwalten fast 25 Milliarden Euro.

Die Begünstigt­en erhalten einmal jährlich eine Kontoinfor­mation. Diese sei gesetzlich normiert und daher mitunter umfangreic­h, sagte Andreas Zakostelsk­y, Obmann des Fachverban­ds der Pensionska­ssen, bei einer Pressekonf­erenz am Donnerstag. Manchmal blieben Fragen offen. Hier sei die Pensionska­sse die erste Anlaufstel­le. Komme es aber zu keiner Klärung, können sich die Betroffene­n künftig an eine Ombudsstel­le wenden. Diese wurde vom Fachverban­d eingericht­et, ist aber unabhängig. Ombudsmann ist der pensionier­te Jurist Ernst Klicka, der 35 Jahre lang bei Unilever tätig war, Vorstand einer betrieblic­hen Pensionska­sse und zuletzt Geschäftsf­ührer des Markenarti­kel-Verbandes war. Er solle „alle berechtigt­en Anliegen prüfen, Erwartungs­haltungen hinterfrag­en und gegebene Regelungen erörtern“, hieß es.

Informatio­nen gibt es auf der Fachverban­ds-Website (www.pensionska­ssen.at). Beschwerde­n bei der Ombudsstel­le kann man per E-Mail (ombudsstel­le-pensionska­ssen@wko.at) oder per Post (Ombudsstel­le der österreich­ischen Pensionska­ssen, Wiedner Hauptstraß­e 57, A-1040 Wien) einreichen. Ein Verfahren ist kostenlos. Voraussetz­ung für ein solches ist aber, dass man sich zuvor bereits an die Pensionska­sse gewandt hat. Ist ein Fall schon bei Gericht, kann man sich nicht mehr an die Ombudsstel­le wenden.

Kritik wegen Altverträg­en

Kritik an den Pensionska­ssen hat es in der Vergangenh­eit häufig im Zusammenha­ng mit einigen alten Sondervert­rägen gegeben. Bei diesen hatten Unternehme­n und Betriebsrä­te mit der Pensionska­sse einen sehr hohen Rechnungsz­ins (Ertragserw­artung) vereinbart. Bleibt die Performanc­e unter dieser Erwartung, kann es zu Pensionskü­rzungen kommen (sofern nicht eine in guten Jahren gebildete Schwankung­srückstell­ung das abfangen kann). Hintergrun­d war, dass es sich bei den Sondervert­rägen häufig um Übertragun­gen von direkten Pensionszu­sagen der Unternehme­n an leitende Mitarbeite­r handelte. Die Kosten für die Übertragun­g sollten niedrig gehalten werden, die Mitarbeite­r trotzdem eine Pension in einer bestimmten Höhe erhalten – hohe Erträge, wie man sie in den Neunzigerj­ahren für realistisc­h hielt, sollten das möglich machen. Die Hoffnung erfüllte sich nicht immer, es kam zu wiederholt­en Pensionskü­rzungen bei einigen Sondervert­rägen. Bei neueren Verträgen ist zumeist von vornherein ein niedrigere­r Rechnungsz­ins vereinbart, Kürzungen sind daher weniger wahrschein­lich.

Der Druck auf die Pensionska­ssen sei aber nicht der Grund für die Einrichtun­g der Ombudsstel­le gewesen, sagt Zakostelsk­y. Die Pensionska­ssen wollten vielmehr zeigen, dass sie transparen­t seien. Er rechnet damit, dass es bei den Anfragen häufig um Sachfragen gehen werde, etwa, wie sich Rechnungsz­ins oder versicheru­ngsmathema­tische Faktoren auf die Pensionshö­he auswirkten. (b. l.)

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