Neue Pensionskassen-Ombudsstelle
Altersvorsorge. Bei Fragen und Problemen können sich die Kunden an diese Stelle wenden.
Wien. Eine knappe Million Menschen in Österreich haben Anspruch auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse oder beziehen bereits eine solche. Ihr Arbeitgeber hat – freiwillig oder auf kollektivvertraglicher Basis – einen Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen und zahlt regelmäßig ein. Die Pensionskassen verwalten fast 25 Milliarden Euro.
Die Begünstigten erhalten einmal jährlich eine Kontoinformation. Diese sei gesetzlich normiert und daher mitunter umfangreich, sagte Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensionskassen, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. Manchmal blieben Fragen offen. Hier sei die Pensionskasse die erste Anlaufstelle. Komme es aber zu keiner Klärung, können sich die Betroffenen künftig an eine Ombudsstelle wenden. Diese wurde vom Fachverband eingerichtet, ist aber unabhängig. Ombudsmann ist der pensionierte Jurist Ernst Klicka, der 35 Jahre lang bei Unilever tätig war, Vorstand einer betrieblichen Pensionskasse und zuletzt Geschäftsführer des Markenartikel-Verbandes war. Er solle „alle berechtigten Anliegen prüfen, Erwartungshaltungen hinterfragen und gegebene Regelungen erörtern“, hieß es.
Informationen gibt es auf der Fachverbands-Website (www.pensionskassen.at). Beschwerden bei der Ombudsstelle kann man per E-Mail (ombudsstelle-pensionskassen@wko.at) oder per Post (Ombudsstelle der österreichischen Pensionskassen, Wiedner Hauptstraße 57, A-1040 Wien) einreichen. Ein Verfahren ist kostenlos. Voraussetzung für ein solches ist aber, dass man sich zuvor bereits an die Pensionskasse gewandt hat. Ist ein Fall schon bei Gericht, kann man sich nicht mehr an die Ombudsstelle wenden.
Kritik wegen Altverträgen
Kritik an den Pensionskassen hat es in der Vergangenheit häufig im Zusammenhang mit einigen alten Sonderverträgen gegeben. Bei diesen hatten Unternehmen und Betriebsräte mit der Pensionskasse einen sehr hohen Rechnungszins (Ertragserwartung) vereinbart. Bleibt die Performance unter dieser Erwartung, kann es zu Pensionskürzungen kommen (sofern nicht eine in guten Jahren gebildete Schwankungsrückstellung das abfangen kann). Hintergrund war, dass es sich bei den Sonderverträgen häufig um Übertragungen von direkten Pensionszusagen der Unternehmen an leitende Mitarbeiter handelte. Die Kosten für die Übertragung sollten niedrig gehalten werden, die Mitarbeiter trotzdem eine Pension in einer bestimmten Höhe erhalten – hohe Erträge, wie man sie in den Neunzigerjahren für realistisch hielt, sollten das möglich machen. Die Hoffnung erfüllte sich nicht immer, es kam zu wiederholten Pensionskürzungen bei einigen Sonderverträgen. Bei neueren Verträgen ist zumeist von vornherein ein niedrigerer Rechnungszins vereinbart, Kürzungen sind daher weniger wahrscheinlich.
Der Druck auf die Pensionskassen sei aber nicht der Grund für die Einrichtung der Ombudsstelle gewesen, sagt Zakostelsky. Die Pensionskassen wollten vielmehr zeigen, dass sie transparent seien. Er rechnet damit, dass es bei den Anfragen häufig um Sachfragen gehen werde, etwa, wie sich Rechnungszins oder versicherungsmathematische Faktoren auf die Pensionshöhe auswirkten. (b. l.)