Bezahldienst Klarna sorgt bei Konsumenten für Ärger
Online. Die Arbeiterkammer kritisiert den Umgang des schwedischen Zahlungsdienstleisters mit Kunden.
Wien. Bei der Arbeiterkammer (AK) sind heuer schon 2000 Beschwerden zur schwedischen Bank Klarna eingelangt. Klarna wickelt für Onlineshops Transaktionen ab, etwa den Kauf auf Rechnung. Oftmals bekamen Konsumenten eine Mahnung, obwohl sie die erste Rechnung oder die Ware noch gar nicht erhalten haben, die Ware retourniert haben oder vom Vertrag zurückgetreten sind.
Klarna schaltet laut AK auch rasch Inkassobüros oder Anwälte ein. Das große Problem sei, dass Klarna Konsumenten nicht antworte. Selbst die AK hatte mit ihren Schreiben an Klarna kaum Erfolg. „Erst wenn wir beim Inkassobüro oder Anwalt intervenieren, gibt es Lösungen. Aber es ist nicht einzusehen, dass es so weit kommen muss“, so AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Klarna solle die Beschwerden von Kunden ernst nehmen und sei als Zahlungsinstitut außerdem verpflichtet, Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzubieten. Diese Information findet sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die darin erwähnte Beschwerdestelle ist in Schweden.
Beschwerden zu Transaktionen im Zahlungsverkehr sind eines der Topthemen in der AK-Konsumentenberatung zum Thema Finanzen/Bank. Im heurigen ersten Halbjahr bezog sich jede fünfte der 23.000 Finanzanfragen darauf. „Online zahlen ist praktisch, aber nicht frei von Risken“, so die AK. Auf der Seite www.arbeiterkammer.at/sicher-bezahlen können sich Konsumenten über das Thema informieren. Dort erfahren sie etwa, dass eine einmal beauftragte Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann. (APA)