Beamter verlangte Sex für Sozialhilfe: Schuld bestätigt
Strafrecht. OGH verwirft Nichtigkeitsbeschwerde eines mittlerweile pensionierten Oberösterreichers.
Wien. Zwei Frauen wurden Opfer eines mittlerweile pensionierten Beamten einer Bezirkshauptmannschaft in Oberösterreich: Nach dem Urteil des Landesgerichts Wels hat der Mann über Jahre hinweg sexuelle Dienste im Gegenzug für die Gewährung von Sozialleistungen wie Mindestsicherung und Heizkostenzuschuss verlangt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt den Schuldspruch bestätigt; ob auch die Höhe der Strafe – acht Jahre Haft – hält, entscheidet noch das Oberlandesgericht Linz.
Laut Urteil hat der Mann von 1998 bis 2011 von der einen Frau sexuelle Zuwendungen verlangt, wie Zungenküsse und Entblößen der Brust, an der er auch nuckelte. Von 2012 bis 2015 nötigte er demnach die andere Frau Dutzende Male zum Geschlechtsverkehr und zu anderen geschlechtlichen Handlungen: Er würde ihr sonst die – ihr zustehende – Mindestsicherung streichen, drohte der Beamte. Die Frau erlitt dadurch eine schwere Körperverletzung in Form einer länger andauernden Depression.
Der Mann leugnete im einen Fall jeden Sexualkontakt, im anderen sprach er von einer außerehelichen Beziehung und Einvernehmen. Das Gericht glaubte jedoch den Frauen und verurteilte den Mann nicht bloß wegen geschlechtlicher Nötigung, sondern auch wegen Bestechlichkeit: durch Forderung und Annahme von Vorteilen im Gegenzug zu Amtsgeschäften. Der OGH wies eine Nichtigkeitsbeschwerde des Täters zurück und bestätigte den Schuldspruch (14 Os 75/20s).
Die Logik der Korruption will es, dass theoretisch auch die Frauen, als „Geschenk“-Geberinnen, strafbar sein könnten. Die Staatsanwaltschaft Wels musste die Fälle prompt prüfen. Der erste war jedoch verjährt, im zweiten wurde das Verfahren eingestellt: Die subjektive Tatseite war nicht erweislich, der Vorsatz fehlte also (wie wohl auch im ersten). (kom)