Start mit verhaltenem Optimismus
Nach einer konjunkturellen Berg- und Talfahrt wird für 2021 ein moderates Wirtschaftswachstum prophezeit. Unternehmen müssen sich aber auch auf eine Reihe rechtlicher Veränderungen einstellen.
Das vergangene Jahr war hart. Die Wiener Unternehmen haben unter den aufgrund der Pandemie notwendigen Maßnahmen schwer gelitten und teilweise große Einbußen hinnehmen müssen. Unterkriegen ließen sich die Betriebe der Bundeshauptstadt trotzdem nicht: „Es wurde alles getan, um diese außergewöhnlich schwierige Situation möglichst gut zu bewältigen“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien. Auf das Jahr 2021 blicken Wiens Unternehmer denn auch keineswegs mit Pessimismus: „Es wird wieder aufwärts gehen. Mit vereinten Kräften werden wir das schaffen“, ist Ruck überzeugt.
Gebremstes Wachstum 2021
Mit verhaltenem Optimismus sehen auch die Wirtschaftsforscher in die Zukunft. Für die Jahre 2021 und 2022 prognostizieren sie die dynamischste Konjunkturentwicklung seit 15 Jahren. Die Modelle wurden allerdings noch vor dem nunmehrigen dritten Lockdown erstellt und dieser bremst den ursprünglich erwarteten Aufschwung. Das Wifo hat jetzt in einem alternativen Szenario den dritten Lockdown berücksichtigt und auf dieser Basis für 2021 ein Wachstum von nur noch 2,5 Prozent prognostiziert. Das IHS sieht noch ein Plus von 3,1 Prozent.
Eine stabile Aufwärtsentwicklung wäre angesichts der konjunkturellen Berg- und Talfahrt im vergangenen Jahr wünschenswert. 2020 wurde im ersten Quartal ein Rückgang von 2,8 Prozent und im zweiten Quartal von 11,6 Prozent erzielt. Im dritten Quartal ging es dann mit einem Plus von zwölf Prozent wieder steil nach oben, bevor es in den letzten drei Monaten mit dem zweiten Lockdown vermutlich abermals zu einem Rückgang kam. Insgesamt ist für das gesamte Vorjahr, so alle Prognosen, ein Minus von mehr als sieben Prozent zu erwarten.
Diese Konjunkturentwicklung spiegelt auch der Arbeitsmarkt wider. Die Arbeitslosenquote stieg laut Wifo und IHS ausgehend von 7,4 Prozent im Jahr 2019 im vergangenen Jahr auf 9,9 Prozent an. Noch mehr Arbeitslose verhinderte laut Analyse der Institute die Kurzarbeit-Regelung. Für heuer wird keine wesentliche Erholung erwartet: Das Wifo rechnet mit einer Arbeitslosenquote von 9,3, das IHS mit einer von 9,7 Prozent. Erst 2022 soll die Zahl auf unter neun Prozent sinken. Ursachen sind der große Investitionseinbruch und die insgesamt moderate wirtschaftliche Entwicklung.
Rechtliche Änderungen
In dieser nach wie vor herausfordernden Situation wird es für die Unternehmer auch eine Reihe von wichtigen Änderungen im rechtlichen Bereich geben. Die WK Wien bietet zu diesen Regelungen auf ihrer Website sowie bei ihren Beratungen ausführliche Informationen. Die Änderungen betreffen viele Bereiche. Im Arbeitsrecht etwa wurde die geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten coronabedingt auf den 1. Juli 2021 verschoben. Aus der Pandemie resultiert auch die neue Regelung, dass schwangere Arbeitnehmerinnen bei Dienstleistungen mit physischem Körperkontakt ab der 14. Schwangerschaftswoche unter Entgeltfortzahlungen freizustellen sind, falls eine Änderung der Tätigkeit, des Arbeitsplatzes oder Home-Office nicht möglich sind.
Anpassungen gibt es auch in Bezug auf die Sonderbetreuungszeit für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie von pflegebedürftigen Angehörigen. Hier werden die Sonderbetreuungszeiten mit und ohne Rechtsanspruch eingeführt. Eine weitere Neuheit im Sozialversicherungsbereich: Bei Missbrauchsverdacht von Krankenständen hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Überprüfung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzuregen.
Im Sozialversicherungsrecht wird die Geltungsdauer pandemierelevanter Maßnahmen verlängert. So gilt der Unfallversicherungsschutz fürs Home-Office bis zum 31. März. Eine weitere positive Nachricht: Auch für die Sozialversicherungsbeiträge der Selbstständigen gewährt die SVS Ratenregelungen, wenn coronabedingt Zahlungsprobleme bestehen.
Neuerungen beim Kindergeld für Unternehmerinnen: Für Geburten kann seit dem 1. Jänner der Einkommensteuerbescheid aus 2019 für die Berechnung herangezogen werden. Damit haben Eltern, die im Jahr 2021 ihr Kind erwarten, unabhängig von Beschäftigungsverhältnis oder coronabedingten Einkommenseinbußen im Jahr 2020 keine negativen finanziellen Auswirkungen zu befürchten.
Steuerliche Erleichterungen
Im Steuerrecht wurde aufgrund der Pandemie die degressive Abschreibung als Alternative zur linearen Abschreibung geschaffen. Bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts können jetzt jährlich abgeschrieben werden. Gute Nachrichten auch für Gastronomie, Hotellerie und Kultur: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent wurde bis Ende 2021 verlängert. Wichtig für die Anschaffung eines neuen Kleintransporters: Mit 1. Juli 2021 fällt für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung von weniger als 3500 Kilogramm (wie Kleintransporter, Pritschen- oder Kastenwagen) ebenfalls die NoVA an.
Eine neue Regelung, die besonders den Handel betrifft: Seit dem Jahreswechsel dürfen keine Kunststofftragetaschen mehr an Konsumenten abgegeben werden. Das gilt auch für Restbestände. Ausgenommen sind wiederverwertbare Kunststofftaschen mit vernähten Verbindungen und Tragegriffen und dünne Taschen aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen wie Obstsackerln.