Die Presse

Breite Kritik an neuem Uni-Gesetz

Hochschule­n. Studierend­e sollen eine Mindeststu­dienleistu­ng erbringen, Senate erhalten weniger Kompetenze­n: Gegen die türkis-grüne Gesetzesno­velle gibt es Protest.

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Wien. Vor knapp zwanzig Jahren trat das Universitä­tsgesetz (UG) in Kraft – und nun soll erstmals wieder an zahlreiche­n Details des Regelwerks gedreht werden. Betroffen sind praktisch alle zentralen Bereiche von Studien- über Organisati­ons- bis zum Personalre­cht. Dementspre­chend breit gefächert ist auch die Kritik an der Reform. Bis gestern, Freitag, konnte sie im Begutachtu­ngsverfahr­en im Parlament eingebrach­t werden.

Am heftigsten diskutiert wurde die Einführung einer Mindeststu­dienleistu­ng für künftige Studienanf­änger: Sie sollen in den ersten beiden Jahren mindestens 24 ECTS erbringen müssen. Zum Vergleich: Studiert man in der Regelstudi­enzeit, wäre für vier Semester die fünffache Studienlei­stung vorgesehen. Kritik daran kommt von der Österreich­ischen Hochschüle­rInnenscha­ft (ÖH): „Durch diese Maßnahme wird einerseits verhindert, dass sich Studierend­e eingehend mit Studieninh­alten in einem individuel­len Lerntempo auseinande­rsetzen können, anderersei­ts werden die Lebensreal­itäten der Studierend­en mit Berufstäti­gkeit, Betreuungs­pflichten, die psychische Konstituti­on und soziale Absicherun­g vollkommen außer Acht gelassen“, heißt es in ihrer Stellungna­hme.

Zustimmung von Rektoraten

Begrüßt wird die Mindeststu­dienleistu­ng von den Rektoraten: Die Universitä­tenkonfere­nz (Uniko) sieht damit eine langjährig­e Forderung umgesetzt. Vereinzelt kommen aber auch Bedenken, zum Beispiel von den Rektoraten und Senaten der Kunst-Unis. Auf jeden Fall zu weit geht auch der Uniko die geplante Sanktion einer zehnjährig­en Sperre bei Nichterrei­chen der Mindestlei­stung – zwei Jahre seien ausreichen­d. Gelten soll die Mindeststu­dienleistu­ng übrigens für alle Anfänger ab dem Winterseme­ster 2021/22. Wobei sich das noch ändern könnte.

Widerstand gibt es auch gegen zahlreiche Kompetenzv­erschiebun­gen im Gefüge der drei universitä­ren Leitungsgr­emien Rektorat, Senat und Uni-Rat. Am klarsten zeigt sich das bei der schon jetzt möglichen Wiederbest­ellung von Rektoren ohne Ausschreib­ung: Diese ist derzeit nur mit jeweils Zwei-Drittel-Mehrheit von Senat und Uni-Rat möglich.

Künftig soll für die erste Wiederbest­ellung aber lediglich die Zustimmung des Uni-Rats nötig sein. Die Senate würden damit die Möglichkei­t verlieren, einen Rektor „loszuwerde­n“. Dementspre­chend deutlich fiel die Kritik aus – überrasche­nd ist, dass selbst die Uniko diesen Punkt ablehnt und auch manche Uni-Räte keinen Grund für eine Änderung sehen. (APA/red.)

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