Spaziergang mit Freund bleibt möglich
Die Zwei-Meter-Abstandsregel kommt entschärft. Im Freien darf man einer wichtigen Bezugsperson näher kommen. Die FFP2-Maske wird in geschlossenen öffentlichen Räumen zur Pflicht. Außer die Maske ist schwer erhältlich.
Wien. Hatte ein früherer Entwurf noch einen generellen Zwei-MeterAbstand gegenüber Personen aus anderen Haushalten normiert, so gibt es nun Ausnahmen. Zuvor hatte es Kritik gegeben, weil sonst Spaziergänge zu zweit im vergleichsweise sicheren Freien erschwert worden wären, während man eine Bezugsperson auch zu Hause treffen darf („Die Presse“berichtete).
Die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober wurde am Donnerstag von einer breiten Mehrheit (ÖVP, Grüne, SPÖ, Neos) im Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen. Die neuen Lockdown-Regeln gelten ab Montag. Dann muss man im öffentlichen Raum grundsätzlich gegenüber jedem, mit dem man nicht zusammen wohnt, zwei – statt wie bisher einen – Meter Abstand halten.
Die Regeln für private Treffen bleiben gleich. Man darf also nur engste Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister), den Partner oder wichtige Bezugspersonen (Freunde, mit denen man mehrmals die Woche Kontakt hat) sehen, freilich nicht gleichzeitig. Maximal zwei Haushalte dürfen zusammenkommen, zumindest einer davon darf laut dem Ministerium nur mit einer Person vertreten sein.
Beim öffentlichen Treffen mit einer Bezugsperson musste man aber bisher einen Meter Abstand halten. Nun fällt die Abstandsregel für diese Fälle ganz – aber nur im Freien. Betritt man hingegen ein öffentliches Gebäude, muss man dort auch gegenüber der Bezugsperson zwei Meter Abstand halten.
Klargestellt wird in der Verordnung nun auch, dass man von der Zwei-Meter-Pflicht befreit ist, wenn „dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausnahmsweise kurzfristig nicht möglich ist“. Eine Der-Gehsteig-ist-zu-eng-Klausel.
Drei Altersgruppen für Masken
In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt ab Montag eine dreistufige Maskenpflicht. Kinder von null bis fünf Jahren sind ganz befreit. Sechs- bis 13-Jährige müssen zumindest einen Mund-NasenSchutz tragen. Sobald man 14 Jahre alt ist, hat man zur FFP2-Maske zu greifen. Außer man ist schwanger oder hat eine ärztliche Bestätigung. Laut der Verordnung darf man auch dann eine einfache statt der FFP2-Maske tragen, wenn sie von der jeweiligen Person in „zumutbarer Weise nicht erworben werden kann“. Laut dem Ministerium geht es hier um „die regionale Verfügbarkeit“.
Man könnte die Norm aber auch so lesen, dass die FFP2Pflicht nicht für sozial Schwache gelte, wenn die Maske zu teuer ist, meint der Wiener Anwalt Florian Horn. „Eine Maske um 50 Cent zu kaufen wird immer zumutbar sein. Wenn sie sieben Euro kostet, könnte es nicht mehr zumutbar sein.“
Lebensmittelhändler wollen die Maske aber billig verkaufen. Apropos Essen und Trinken: Trotz FFP2-Pflicht wird es erlaubt sein, die Maske zum Essen und Trinken abzunehmen. Dass das nicht auf eine nötige Nahrungsaufnahme beschränkt wird, hält Horn für einen Fehler. So könnte jemand ständig vorgeben, etwas zu trinken.