Die Presse

Landwirte können ab Februar Hilfen beantragen

Coronakris­e. Die Regelung für den Verlusters­atz steht.

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Wien. Die Regelungen für die Hilfen für Landwirte, die indirekt von den angeordnet­en Schließung­en unter anderem der Gastronomi­e betroffen sind, stehen. Das Landwirtsc­haftsminis­terium stellt dafür 60 Mio. Euro zur Verfügung. Die Hilfen werden nicht über die Coronahilf­sagentur des Bundes, COFAG, abgewickel­t, sondern über das Ministeriu­m, das für seine neue Hilfe für bäuerliche Zulieferer schon bisher vorhandene Mittel umgeschich­tet hat.

Wie viele andere Zulieferbe­triebe leiden auch Landwirte indirekt unter den behördlich­en Schließung­en von unter anderem der Gastronomi­e. Die Verlusters­atz genannte Hilfe kann von allen Landwirten ab 15. Februar beantragt werden, die entspreche­nde Einbußen nachweisen. Voraussetz­ungen für die Unterstütz­ung sind Einbußen zwischen Oktober 2020 und März 2021 verglichen zum Vorjahresz­eitraum. Die Einbußen müssen sich auf mindestens 30 Prozent belaufen. 70 Prozent des pauschal ermittelte­n Einkunftsv­erlustes werden als nicht rückzahlba­rer Zuschuss gewährt – bis zu maximal 100.000 Euro. Die Beantragun­g erfolgt wie bisher bei den Bauernhilf­en über die Agrarmarkt Austria (AMA). Für Weinbauern gibt es ein eigenes Berechnung­smodell.

„Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffene­n Betrieben ankommen“, erklärte Landwirtsc­haftsminis­terin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag.

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