Landwirte können ab Februar Hilfen beantragen
Coronakrise. Die Regelung für den Verlustersatz steht.
Wien. Die Regelungen für die Hilfen für Landwirte, die indirekt von den angeordneten Schließungen unter anderem der Gastronomie betroffen sind, stehen. Das Landwirtschaftsministerium stellt dafür 60 Mio. Euro zur Verfügung. Die Hilfen werden nicht über die Coronahilfsagentur des Bundes, COFAG, abgewickelt, sondern über das Ministerium, das für seine neue Hilfe für bäuerliche Zulieferer schon bisher vorhandene Mittel umgeschichtet hat.
Wie viele andere Zulieferbetriebe leiden auch Landwirte indirekt unter den behördlichen Schließungen von unter anderem der Gastronomie. Die Verlustersatz genannte Hilfe kann von allen Landwirten ab 15. Februar beantragt werden, die entsprechende Einbußen nachweisen. Voraussetzungen für die Unterstützung sind Einbußen zwischen Oktober 2020 und März 2021 verglichen zum Vorjahreszeitraum. Die Einbußen müssen sich auf mindestens 30 Prozent belaufen. 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt – bis zu maximal 100.000 Euro. Die Beantragung erfolgt wie bisher bei den Bauernhilfen über die Agrarmarkt Austria (AMA). Für Weinbauern gibt es ein eigenes Berechnungsmodell.
„Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffenen Betrieben ankommen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag.