Nachbar muss Lackiergeruch akzeptieren
Kinder und Kunden leiden, hatte der Anrainer gemeint.
Wien. Die Kärntner Nachbarsfamilien konnten sich nicht gut riechen. Oder vielleicht auch zu gut. Er müsse seine Kinder ins Haus holen, wenn dieser starke Lackgeruch in der Luft sei, argumentierte der eine Nachbar. Beim anderen Anrainer hingegen gehören die Lackierarbeiten gewissermaßen zur Familie. Der Vater und seine Söhne nehmen sie vor. Aber kann man sich gegen einen solchen Lackiergeruch wehren?
Unangenehm sind die Beeinträchtigungen auch für die Kunden des einen Nachbarn. Er bietet einen Ab-Hof-Verkauf an, und dabei hätten sich Abnehmer über den Geruch beschwert. Auch Feriengäste hat der Mann, diesfalls sind aber keine Beschwerden über den Geruch überliefert.
Das Bezirksgericht Hermagor und das Landesgericht Klagenfurt wiesen die Klage ab. Denn der eigentliche Lackiervorgang dauere nur wenige Minuten. Manchmal werde am Nachbarsgrundstück wochenoder gar monatelang nichts lackiert. Und im Sommer gebe es dort grundsätzlich nur selten Lackierarbeiten. Unterm Strich meinte das Landesgericht, dass die vom Spritzen und Lackieren der Fahrzeuge ausgehenden Gerüche zwar das übliche örtliche Ausmaß überstiegen. Aber es liege noch keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn vor, weswegen man das Lackieren nicht verbieten kann.
Zeitraum nicht entscheidend
Der Oberste Gerichtshof (6 Ob 123/20m) betonte noch, dass es hier irrelevant sei, ob mehrjährige Lackierarbeiten den Geruch irgendwann ortsüblich machen. Entscheidend sei in diesem Fall nämlich so oder so, dass die Interessen des Nachbarn nicht wesentlich beeinträchtigt wurden. Es darf also weiter lackiert werden. (aich)