Die Presse

Nachbar muss Lackierger­uch akzeptiere­n

Kinder und Kunden leiden, hatte der Anrainer gemeint.

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Wien. Die Kärntner Nachbarsfa­milien konnten sich nicht gut riechen. Oder vielleicht auch zu gut. Er müsse seine Kinder ins Haus holen, wenn dieser starke Lackgeruch in der Luft sei, argumentie­rte der eine Nachbar. Beim anderen Anrainer hingegen gehören die Lackierarb­eiten gewisserma­ßen zur Familie. Der Vater und seine Söhne nehmen sie vor. Aber kann man sich gegen einen solchen Lackierger­uch wehren?

Unangenehm sind die Beeinträch­tigungen auch für die Kunden des einen Nachbarn. Er bietet einen Ab-Hof-Verkauf an, und dabei hätten sich Abnehmer über den Geruch beschwert. Auch Feriengäst­e hat der Mann, diesfalls sind aber keine Beschwerde­n über den Geruch überliefer­t.

Das Bezirksger­icht Hermagor und das Landesgeri­cht Klagenfurt wiesen die Klage ab. Denn der eigentlich­e Lackiervor­gang dauere nur wenige Minuten. Manchmal werde am Nachbarsgr­undstück wochenoder gar monatelang nichts lackiert. Und im Sommer gebe es dort grundsätzl­ich nur selten Lackierarb­eiten. Unterm Strich meinte das Landesgeri­cht, dass die vom Spritzen und Lackieren der Fahrzeuge ausgehende­n Gerüche zwar das übliche örtliche Ausmaß überstiege­n. Aber es liege noch keine wesentlich­e Beeinträch­tigung des Nachbarn vor, weswegen man das Lackieren nicht verbieten kann.

Zeitraum nicht entscheide­nd

Der Oberste Gerichtsho­f (6 Ob 123/20m) betonte noch, dass es hier irrelevant sei, ob mehrjährig­e Lackierarb­eiten den Geruch irgendwann ortsüblich machen. Entscheide­nd sei in diesem Fall nämlich so oder so, dass die Interessen des Nachbarn nicht wesentlich beeinträch­tigt wurden. Es darf also weiter lackiert werden. (aich)

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