Weniger AMS-Strafen wegen Arbeitsunwilligkeit
Sanktionen. Im von Corona geprägten Jahr 2020 sperrte das Arbeitsmarktservice deutlich seltener Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Zeitweise wurden wegen eines Erlasses des Ministeriums überhaupt keine Sanktionen verhängt.
Wien. Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Jobangebote, die zumutbar sind, annehmen. Wer das nicht tut, riskiert, dass ihm die Bezüge gesperrt werden. Im abgelaufenen Coronajahr wurde das zeitweise weniger streng gehandhabt als sonst. Das Arbeitsmarktservice (AMS) sprach 93.199 Sperren aus, um 36 Prozent weniger als 2019.
Davon waren knapp die Hälfte tatsächliche Fälle von Missbrauch des Arbeitslosengeldes. Ein solcher liegt vor, wenn Arbeitslose einen zumutbaren Job oder eine Schulung nicht annehmen oder sich gar nicht erst bewerben. Beim ersten Verstoß werden die Bezüge für sechs Wochen gestrichen, im Wiederholungsfall für acht. Wer gänzlich arbeitsunwillig ist, dem wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe komplett gesperrt. Gänzliche Arbeitsunwilligkeit kam voriges Jahr 583-mal vor. Knapp 19.000-mal wurden die Bezüge wegen Verweigerung einer Arbeit oder Schulung gekappt, um 44 Prozent seltener als 2019.
Freie Stellen rückläufig
Davor waren die AMS-Sanktionen jahrelang gestiegen, von 2017 auf 2019 hatten sie sich sogar mehr als verdoppelt. Der Grund für den starken Rückgang im Vorjahr war, dass die Unternehmen wegen der Krise deutlich weniger Jobs anboten. 329.449 freie Stellen wurden dem AMS gemeldet, ein Viertel weniger als 2019. Die Zahl der Personen, die zumindest einen Tag lang arbeitslos waren, stieg um 11,5 Prozent auf gut eine Million.
Weil weniger Personal gesucht wurde, sei auch die Zahl der Rückmeldungen der Betriebe an das AMS gesunken. Wenn Arbeitgeber in einem Vorstellungsgespräch merken, dass der Bewerber nur gekommen ist, um sich den „Stempel“zu holen, der seine Bewerbung bestätigt, melden sie das dem AMS, das dann die Bezüge streicht. Von Mitte März bis Mitte Mai wurden wegen der Schließungen infolge der Pandemie überhaupt keine Sanktionen ausgesprochen. Das regelte ein Erlass des Arbeitsministeriums.
Menschen kündigen seltener
Wer seinen Job selbst kündigt, erhält die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. 30 Prozent oder 28.413 der Sperren betrafen diese Wartefrist, um 13 Prozent weniger als 2019. Bei unsicherer Arbeitsmarktlage würden Arbeitskräfte ihre Dienstverhältnisse seltener von selbst beenden, so Johannes Kopf, Co-Vorstand des AMS. 24 Prozent der Sanktionen wurden wegen Versäumens eines Kontrolltermins verhängt. In diesen Fällen dauert die Sperre einige Tage.