Digitalförderung von Medien mit neuen Kriterien
Im ersten Jahr stehen 34 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zahl der korrekt angestellten Journalisten ist relevant.
Ein halbes Jahr verhandelten ÖVP und Grüne über eine neue Digitalförderung für Medien, nun gibt es eine Einigung. Am heutigen Freitag wird ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das heimische Medienhäuser bei der Digitalisierung unterstützen soll. In einem Hintergrundgespräch informierte die grüne Mediensprecherin, Eva Blimlinger, dass für 2020 nachträglich 19 Millionen Euro verteilt werden und von nun an jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 2021 können also 34 Millionen ausgezahlt werden. Fünf Millionen jährlich sind die Basisförderung, weitere zehn Millionen stehen für Digitalisierungsprojekte zur Verfügung. Das können Formate wie Podcasts oder Newsletter sein, aber auch Fortbildungen für Redakteure oder der Auf- und Ausbau von Infrastruktur. Pro Projekt soll es laut Blimlinger höchstens 750.000 Euro geben.
Neu ist, dass es ein Qualitätskriterium bei der Verteilung des Geldes gibt. Künftig werden etwa bei Zeitungen nicht mehr nur Auflage und Reichweite über die Höhe der Förderung entscheiden, sondern auch die Frage, ob und wie viele Journalisten nach dem geltenden Kollektivvertrag angestellt sind. Tageszeitungen brauchen sechs Journalisten hauptberuflich und Wochenzeitungen zwei, um überhaupt ansuchen zu können. Für die Höhe der Gelder ist auch die weitere Zahl der Angestellten relevant. Erstmals in der Geschichte seien „echte Qualitätskriterien im bundesweiten Förderwesen“verankert worden, freute sich Blimlinger.
Wer ist nicht berechtigt?
Neben den Zeitungen kommt das Geld auch Privatrundfunksendern und nicht kommerziellen Rundfunkveranstaltern zugute. Nicht antragsberechtigt sind reine Online-Zeitungen, da sie nicht mehr digitalisiert werden müssen. Ausgeschlossen sind auch Medien, in denen „wiederholt und systematisch“zum gewaltsamen Kampf gegen Demokratie oder Rechtsstaat aufgerufen wurde, in denen Gewalt als Mittel der Politik befürwortet wurde oder in denen wiederholt zur Missachtung der Rechtsordnung aufgefordert wurde.
Man wollte das Gesetz schon im Herbst fertig haben, sagte Blimlinger, die 34 Millionen für 2021 seien nun ein „sehr guter Betrag“– und was nicht ausgeschöpft werde, könne im nächsten Jahr abgeholt werden. Besonders wichtig war den Grünen bei den Verhandlungen die Barrierefreiheit bei der Digitalisierung, der Jugendschutz und dass auch Medien anerkannter Volksgruppen finanziert werden. Sie sollen mit einem Prozent der Fördersumme bedacht werden. Die Projekteinreichung soll ab dem Sommer möglich sein.
Und wer entscheidet über die eingereichten Projekte? Für die Vergabe ist die RTR-GmbH, die unter anderem auch den Privatrundfunkfonds und den nicht kommerziellen Rundfunkfonds verwaltet, zuständig. Sie soll bei der Vergabe von einem fünfköpfigen Fachbeirat beraten werden. Die neue Förderung speist sich aus den Einnahmen, die aus der Anfang 2020 eingeführten Digitalsteuer kommen. Diese zielt auf große internationale Internetkonzerne wie Google ab. (rovi)