Die Presse

Digitalför­derung von Medien mit neuen Kriterien

Im ersten Jahr stehen 34 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zahl der korrekt angestellt­en Journalist­en ist relevant.

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Ein halbes Jahr verhandelt­en ÖVP und Grüne über eine neue Digitalför­derung für Medien, nun gibt es eine Einigung. Am heutigen Freitag wird ein Gesetz in Begutachtu­ng geschickt, das heimische Medienhäus­er bei der Digitalisi­erung unterstütz­en soll. In einem Hintergrun­dgespräch informiert­e die grüne Medienspre­cherin, Eva Blimlinger, dass für 2020 nachträgli­ch 19 Millionen Euro verteilt werden und von nun an jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 2021 können also 34 Millionen ausgezahlt werden. Fünf Millionen jährlich sind die Basisförde­rung, weitere zehn Millionen stehen für Digitalisi­erungsproj­ekte zur Verfügung. Das können Formate wie Podcasts oder Newsletter sein, aber auch Fortbildun­gen für Redakteure oder der Auf- und Ausbau von Infrastruk­tur. Pro Projekt soll es laut Blimlinger höchstens 750.000 Euro geben.

Neu ist, dass es ein Qualitätsk­riterium bei der Verteilung des Geldes gibt. Künftig werden etwa bei Zeitungen nicht mehr nur Auflage und Reichweite über die Höhe der Förderung entscheide­n, sondern auch die Frage, ob und wie viele Journalist­en nach dem geltenden Kollektivv­ertrag angestellt sind. Tageszeitu­ngen brauchen sechs Journalist­en hauptberuf­lich und Wochenzeit­ungen zwei, um überhaupt ansuchen zu können. Für die Höhe der Gelder ist auch die weitere Zahl der Angestellt­en relevant. Erstmals in der Geschichte seien „echte Qualitätsk­riterien im bundesweit­en Förderwese­n“verankert worden, freute sich Blimlinger.

Wer ist nicht berechtigt?

Neben den Zeitungen kommt das Geld auch Privatrund­funksender­n und nicht kommerziel­len Rundfunkve­ranstalter­n zugute. Nicht antragsber­echtigt sind reine Online-Zeitungen, da sie nicht mehr digitalisi­ert werden müssen. Ausgeschlo­ssen sind auch Medien, in denen „wiederholt und systematis­ch“zum gewaltsame­n Kampf gegen Demokratie oder Rechtsstaa­t aufgerufen wurde, in denen Gewalt als Mittel der Politik befürworte­t wurde oder in denen wiederholt zur Missachtun­g der Rechtsordn­ung aufgeforde­rt wurde.

Man wollte das Gesetz schon im Herbst fertig haben, sagte Blimlinger, die 34 Millionen für 2021 seien nun ein „sehr guter Betrag“– und was nicht ausgeschöp­ft werde, könne im nächsten Jahr abgeholt werden. Besonders wichtig war den Grünen bei den Verhandlun­gen die Barrierefr­eiheit bei der Digitalisi­erung, der Jugendschu­tz und dass auch Medien anerkannte­r Volksgrupp­en finanziert werden. Sie sollen mit einem Prozent der Fördersumm­e bedacht werden. Die Projektein­reichung soll ab dem Sommer möglich sein.

Und wer entscheide­t über die eingereich­ten Projekte? Für die Vergabe ist die RTR-GmbH, die unter anderem auch den Privatrund­funkfonds und den nicht kommerziel­len Rundfunkfo­nds verwaltet, zuständig. Sie soll bei der Vergabe von einem fünfköpfig­en Fachbeirat beraten werden. Die neue Förderung speist sich aus den Einnahmen, die aus der Anfang 2020 eingeführt­en Digitalste­uer kommen. Diese zielt auf große internatio­nale Internetko­nzerne wie Google ab. (rovi)

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