Die Presse

Hartes Ringen um die sanfte Öffnung

Lockdown. Die Schüler dürfen sich in die Klassenzim­mer „reintesten“. Handel und Friseure öffnen wieder.

- VON IRIS BONAVIDA UND JULIA NEUHAUSER

Wien. Die Bundesregi­erung wollte die Bevölkerun­g eigentlich bereits am Montagnach­mittag informiere­n. Doch eine Einigung, wie es mit dem Lockdown ab nächster Woche weitergehe­n soll, war nicht so einfach zu erzielen. Mehrmals wurde die Pressekonf­erenz verschoben. Es war ein hartes Ringen um sanfte Lockerunge­n. Am Ende stand fest: Die Schulen und der Handel öffnen. Bei Verstößen gegen die Covid-Maßnahmen wird es aber härtere Strafen geben.

Unterricht in der Schule

Besonders laut ist der Ruf nach Öffnung im Schulberei­ch gewesen. Er wird erhört. In den Schulen geht es nach den Semesterfe­rien wieder los. Der Unterricht vor Ort startet in Wien und Niederöste­rreich wie (zuletzt) geplant am 8. Februar. In den übrigen Bundesländ­ern eine Woche später.

Allerdings kehrt der reguläre Unterricht nur für die Volksschül­er zurück. Sie werden ganz normal laut Stundenpla­n unterricht­et. In den Unter- und Oberstufen ist das anders. Hier gibt es eine Neuauflage des Schichtbet­riebs. Die Klassen werden in zwei Gruppen (A und B) geteilt. Montag und Dienstag besucht Gruppe A die Schule, Mittwoch und Donnerstag die Gruppe B. Am Freitag ist für alle Distanzunt­erricht zu Hause angesagt. Durch den Schichtbet­rieb wird es für die Schüler drei Tage pro Woche weiterhin keinen Unterricht vor Ort geben. Die Betreuung soll deshalb bleiben. Details wird der Bildungsmi­nister am Dienstag präsentier­en.

Den Plan, einen tageweise abwechseln­den Schichtbet­rieb einzuführe­n, hat man offenbar verworfen. Das hätte mit dem Testkonzep­t nicht zusammenge­passt.

Coronatest in der Schule

Ins Klassenzim­mer wird man sich künftig „reintesten“müssen. Dort dürfen nur noch jene Schüler Platz nehmen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Bildungsmi­nisterium hat hier eine Kehrtwende gemacht. Denn bislang setzte der Minister beim Testen auf Freiwillig­keit. „Wir machen weder Zuckerbrot noch Peitsche“, hat Heinz Faßmann (ÖVP) dazu noch am 9. Jänner gesagt. Nun wird die Peitsche offenbar doch geschwunge­n.

Montag und Mittwoch soll getestet werden. Dafür werden die vom Bildungsmi­nisterium bestellten Anterio-Nasal-Tests verwendet. Bei diesen „Nasenbohre­rtests“muss der Abstrich nur im vorderen Nasenberei­ch gemacht werden. Bei Volksschül­ern sollten das die Eltern daheim durchführe­n. So sahen es die Pläne des Ministeriu­ms vor. Die Idee hat man verworfen. Denn eine Überprüfun­g, ob der Test daheim gemacht wurde, ist schwierig. Deshalb sollen die Abstriche nun doch im Unterricht mit Hilfe der Lehrer genommen werden. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen Eltern ihre Einverstän­dnis erklären.

Schüler, die keinen Corona-Test machen, dürfen die Schule nicht besuchen. Das ist im Bereich der Volksschul­e, Mittelschu­le und in der Unterstufe des Gymnasiums vorgesehen. Hier wird es „unterstütz­ten Heimunterr­icht“geben. Die Eltern müssen weiter zu Hause mit den Kindern lernen. Es soll aber ein Lehrer als Ansprechpa­rtner zur Verfügung stehen. Im Bereich der Oberstufe wird das anders geregelt. Jugendlich­e, die den Test verweigern, dürfen am Unterricht vor Ort mit einer FFP2-Maske teilnehmen.

Handel, körpernahe Dienstleis­ter

Wenn die Schule öffnet – öffnet sie dann allein? Über diese Frage wurde am Montag lange diskutiert. Ab 8. Februar können körpernahe Dienstleis­ter (wie etwa Friseure) und Geschäfte wieder öffnen. Mit strengen Vorgaben: Im Handel gibt es eine FFP2Masken­pflicht. Außerdem ist nur ein Kunde pro 20 Quadratmet­er Fläche zugelassen. Körpernahe Dienstleis­tungen können mit einem Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, wieder in Anspruch genommen werden.

Gastronomi­e, Tourismus

Schon vor zwei Wochen dämpfte die Regierung die Erwartunge­n: Die Gastronomi­e, Tourismusb­etriebe sowie Kulturstät­ten werden den ganzen Februar noch geschlosse­n bleiben. Erst Mitte des Monats könne man, wenn überhaupt, über erste Öffnungssc­hritte ab März sprechen. Am Montag bestätigte die Regierung diese Pläne.

Einreisen und Strafen

Die Einreisebe­stimmungen, die seit 19. Dezember in Österreich gelten, sollen weiter verschärft werden. Diskutiert wurde über Landeverbo­te für Staaten mit besonders hohen Inzidenzen. Außerdem könnte ein vorzeitige­s „Freitesten“aus der Quarantäne nicht mehr möglich sein. Am Dienstag wird Innenminis­ter Karl Nehammer (ÖVP) Details dazu präsentier­en. Derzeit müssen Menschen, die aus dem Ausland kommen, für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen ist ein „Freitesten“erlaubt, Seit 15. Jänner ist auch eine Online-Registrier­ung vor der Einreise vorgeschri­eben. Es gibt einige wenige Ausnahmen.

Außerdem sollen auch die Organstraf­mandate bei Verstößen gegen die CoronaMaßn­ahmen erhöht werden. Auch hier werden Details nachgereic­ht.

Ausgangsbe­schränkung­en, Museen

Die Ausgangsbe­schränkung­en (mit den bekannten Ausnahmen) bleiben zwischen 22 und sechs Uhr bestehen. Untertags werden diese Beschränku­ngen offenbar aufgehoben. Museen, Galerien, Tiergärten öffnen bald mit den gleichen Einschränk­ungen wie etwa im Handel.

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[ Reuters/Bensch ] In die Schule darf nach den Ferien nur, wer sich testen lässt: Darauf hat sich die Regierung geeinigt.

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