Hartes Ringen um die sanfte Öffnung
Lockdown. Die Schüler dürfen sich in die Klassenzimmer „reintesten“. Handel und Friseure öffnen wieder.
Wien. Die Bundesregierung wollte die Bevölkerung eigentlich bereits am Montagnachmittag informieren. Doch eine Einigung, wie es mit dem Lockdown ab nächster Woche weitergehen soll, war nicht so einfach zu erzielen. Mehrmals wurde die Pressekonferenz verschoben. Es war ein hartes Ringen um sanfte Lockerungen. Am Ende stand fest: Die Schulen und der Handel öffnen. Bei Verstößen gegen die Covid-Maßnahmen wird es aber härtere Strafen geben.
Unterricht in der Schule
Besonders laut ist der Ruf nach Öffnung im Schulbereich gewesen. Er wird erhört. In den Schulen geht es nach den Semesterferien wieder los. Der Unterricht vor Ort startet in Wien und Niederösterreich wie (zuletzt) geplant am 8. Februar. In den übrigen Bundesländern eine Woche später.
Allerdings kehrt der reguläre Unterricht nur für die Volksschüler zurück. Sie werden ganz normal laut Stundenplan unterrichtet. In den Unter- und Oberstufen ist das anders. Hier gibt es eine Neuauflage des Schichtbetriebs. Die Klassen werden in zwei Gruppen (A und B) geteilt. Montag und Dienstag besucht Gruppe A die Schule, Mittwoch und Donnerstag die Gruppe B. Am Freitag ist für alle Distanzunterricht zu Hause angesagt. Durch den Schichtbetrieb wird es für die Schüler drei Tage pro Woche weiterhin keinen Unterricht vor Ort geben. Die Betreuung soll deshalb bleiben. Details wird der Bildungsminister am Dienstag präsentieren.
Den Plan, einen tageweise abwechselnden Schichtbetrieb einzuführen, hat man offenbar verworfen. Das hätte mit dem Testkonzept nicht zusammengepasst.
Coronatest in der Schule
Ins Klassenzimmer wird man sich künftig „reintesten“müssen. Dort dürfen nur noch jene Schüler Platz nehmen, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das Bildungsministerium hat hier eine Kehrtwende gemacht. Denn bislang setzte der Minister beim Testen auf Freiwilligkeit. „Wir machen weder Zuckerbrot noch Peitsche“, hat Heinz Faßmann (ÖVP) dazu noch am 9. Jänner gesagt. Nun wird die Peitsche offenbar doch geschwungen.
Montag und Mittwoch soll getestet werden. Dafür werden die vom Bildungsministerium bestellten Anterio-Nasal-Tests verwendet. Bei diesen „Nasenbohrertests“muss der Abstrich nur im vorderen Nasenbereich gemacht werden. Bei Volksschülern sollten das die Eltern daheim durchführen. So sahen es die Pläne des Ministeriums vor. Die Idee hat man verworfen. Denn eine Überprüfung, ob der Test daheim gemacht wurde, ist schwierig. Deshalb sollen die Abstriche nun doch im Unterricht mit Hilfe der Lehrer genommen werden. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen Eltern ihre Einverständnis erklären.
Schüler, die keinen Corona-Test machen, dürfen die Schule nicht besuchen. Das ist im Bereich der Volksschule, Mittelschule und in der Unterstufe des Gymnasiums vorgesehen. Hier wird es „unterstützten Heimunterricht“geben. Die Eltern müssen weiter zu Hause mit den Kindern lernen. Es soll aber ein Lehrer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Im Bereich der Oberstufe wird das anders geregelt. Jugendliche, die den Test verweigern, dürfen am Unterricht vor Ort mit einer FFP2-Maske teilnehmen.
Handel, körpernahe Dienstleister
Wenn die Schule öffnet – öffnet sie dann allein? Über diese Frage wurde am Montag lange diskutiert. Ab 8. Februar können körpernahe Dienstleister (wie etwa Friseure) und Geschäfte wieder öffnen. Mit strengen Vorgaben: Im Handel gibt es eine FFP2Maskenpflicht. Außerdem ist nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Fläche zugelassen. Körpernahe Dienstleistungen können mit einem Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, wieder in Anspruch genommen werden.
Gastronomie, Tourismus
Schon vor zwei Wochen dämpfte die Regierung die Erwartungen: Die Gastronomie, Tourismusbetriebe sowie Kulturstätten werden den ganzen Februar noch geschlossen bleiben. Erst Mitte des Monats könne man, wenn überhaupt, über erste Öffnungsschritte ab März sprechen. Am Montag bestätigte die Regierung diese Pläne.
Einreisen und Strafen
Die Einreisebestimmungen, die seit 19. Dezember in Österreich gelten, sollen weiter verschärft werden. Diskutiert wurde über Landeverbote für Staaten mit besonders hohen Inzidenzen. Außerdem könnte ein vorzeitiges „Freitesten“aus der Quarantäne nicht mehr möglich sein. Am Dienstag wird Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) Details dazu präsentieren. Derzeit müssen Menschen, die aus dem Ausland kommen, für zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen ist ein „Freitesten“erlaubt, Seit 15. Jänner ist auch eine Online-Registrierung vor der Einreise vorgeschrieben. Es gibt einige wenige Ausnahmen.
Außerdem sollen auch die Organstrafmandate bei Verstößen gegen die CoronaMaßnahmen erhöht werden. Auch hier werden Details nachgereicht.
Ausgangsbeschränkungen, Museen
Die Ausgangsbeschränkungen (mit den bekannten Ausnahmen) bleiben zwischen 22 und sechs Uhr bestehen. Untertags werden diese Beschränkungen offenbar aufgehoben. Museen, Galerien, Tiergärten öffnen bald mit den gleichen Einschränkungen wie etwa im Handel.