50 Mrd. Euro für Hilfsmaßnahmen
Österreich. Zur Abfederung der Coronakrise hat der Staat für das vergangene und auch für das laufende Jahr Milliarden lockergemacht. Zusätzlich stehen knapp zwölf Mrd. Euro für konjunkturelle Maßnahmen zur Verfügung.
Wien. Zur Abfederung der Coronakrise wurden für 2020 und 2021 Soforthilfsmaßnahmen im Umfang von 49,6 Mrd. Euro (12,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes 2019) gesetzt. Dazu kommen 11,6 Mrd. für konjunkturbelebende Maßnahmen. Der größte Posten ist die Kurzarbeit mit 13,5 Mrd. Euro, gefolgt vom Fixkostenzuschuss mit zwölf Mrd., den Cofag-Garantien und -Haftungen mit acht Mrd., den Gemeindehilfen mit knapp drei Mrd. und dem Härtefallfonds mit zwei Mrd. Euro, wie eine Zusammenstellung des Wifo zeigt.
Beginnend mit 15. März 2020 – zeitgleich mit dem Beginn des ersten Lockdowns – wurde ein erstes Covid-19-Hilfspaket im Umfang von vier Mrd. Euro gewährt. Die Maßnahmen und der dafür vorgesehene Rahmen wurden in weiterer Folge schrittweise ausgedehnt.
Für die Herabsetzung und Stundung von Steuern und Abgaben der Unternehmen wurde ein Rahmen von zehn Mrd. definiert. Dabei handelt es sich eher um eine zeitliche Verschiebung von Einnahmen denn um endgültige Ausfälle, sofern die betreffenden Steuern und Abgaben nicht endgültig uneinbringlich sind. Hinzu kommen kleinere steuerliche Maßnahmen, die allerdings nur zu geringfügigen Einnahmenausfällen führen.
Die Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Fixkostenzuschuss einschließlich Lockdown-Umsatzersatz, Covid-19Kurzarbeit, Garantien und Haftungen sowie verschiedene weitere Leistungen (Lohnkostenersatz für Sonderbetreuungsurlaub und die Freistellung von Angehörigen einer Risikogruppe, Lehrlingsbonus usw.) können von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Für Selbstständige, freie Dienstnehmer, Mitglieder freier Berufe und kleine Betriebe wurden der Härtefallfonds, der Unterstützungsfonds für Künstler sowie der Start-up- und Comeback-Hilfsfonds des AWS eingerichtet.
Unterschiedlich ausgeschöpft
Die einzelnen Covid-19-Hilfsmaßnahmen wurden bisher (Stand Mitte Dezember 2020) sehr unterschiedlich ausgeschöpft. Am höchsten ist die Inanspruchnahme bei Steuererleichterungen sowie bei Garantien und Haftungen mit Ausschöpfungsgraden von 64 bzw. 60 Prozent. Für die Corona-Kurzarbeit wurden bis Mitte Dezember Zahlungen von gut 5,3 Mrd. Euro geleistet. Der bisherige Ausschöpfungsgrad beträgt knapp 40 Prozent. Im Rahmen des Fixkostenzuschusses I und II wurden aufgrund des bis August 2021 reichenden Beantragungszeitraums bisher erst gut 0,4 Mrd. Euro ausgezahlt. Der ab Mitte November 2020 ausgeschüttete Umsatzersatz erreichte dagegen bereits Mitte Dezember 2020 ein Auszahlungsvolumen von immerhin 1,473 Mrd. Euro.
Das Gemeindeinvestitionsprogramm wurde bisher erst zu knapp 21 Prozent ausgeschöpft und damit nur wenig genutzt. Dies liegt nicht nur am Beantragungszeitraum, der sich bis Ende 2021 erstreckt, sondern auch daran, dass der Zuschuss des Bundes aus eigenen Gemeindemitteln aufgestockt werden muss, was einer Reihe von Gemeinden aufgrund krisenbedingter finanzieller Engpässe schwerfallen dürfte. (APA)