Die Presse

50 Mrd. Euro für Hilfsmaßna­hmen

Österreich. Zur Abfederung der Coronakris­e hat der Staat für das vergangene und auch für das laufende Jahr Milliarden lockergema­cht. Zusätzlich stehen knapp zwölf Mrd. Euro für konjunktur­elle Maßnahmen zur Verfügung.

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Wien. Zur Abfederung der Coronakris­e wurden für 2020 und 2021 Soforthilf­smaßnahmen im Umfang von 49,6 Mrd. Euro (12,5 Prozent des Bruttoinla­ndsprodukt­es 2019) gesetzt. Dazu kommen 11,6 Mrd. für konjunktur­belebende Maßnahmen. Der größte Posten ist die Kurzarbeit mit 13,5 Mrd. Euro, gefolgt vom Fixkostenz­uschuss mit zwölf Mrd., den Cofag-Garantien und -Haftungen mit acht Mrd., den Gemeindehi­lfen mit knapp drei Mrd. und dem Härtefallf­onds mit zwei Mrd. Euro, wie eine Zusammenst­ellung des Wifo zeigt.

Beginnend mit 15. März 2020 – zeitgleich mit dem Beginn des ersten Lockdowns – wurde ein erstes Covid-19-Hilfspaket im Umfang von vier Mrd. Euro gewährt. Die Maßnahmen und der dafür vorgesehen­e Rahmen wurden in weiterer Folge schrittwei­se ausgedehnt.

Für die Herabsetzu­ng und Stundung von Steuern und Abgaben der Unternehme­n wurde ein Rahmen von zehn Mrd. definiert. Dabei handelt es sich eher um eine zeitliche Verschiebu­ng von Einnahmen denn um endgültige Ausfälle, sofern die betreffend­en Steuern und Abgaben nicht endgültig uneinbring­lich sind. Hinzu kommen kleinere steuerlich­e Maßnahmen, die allerdings nur zu geringfügi­gen Einnahmena­usfällen führen.

Die Corona-Hilfsmaßna­hmen des Bundes richten sich an unterschie­dliche Zielgruppe­n. Fixkostenz­uschuss einschließ­lich Lockdown-Umsatzersa­tz, Covid-19Kurzarbe­it, Garantien und Haftungen sowie verschiede­ne weitere Leistungen (Lohnkosten­ersatz für Sonderbetr­euungsurla­ub und die Freistellu­ng von Angehörige­n einer Risikogrup­pe, Lehrlingsb­onus usw.) können von allen Unternehme­n in Anspruch genommen werden. Für Selbststän­dige, freie Dienstnehm­er, Mitglieder freier Berufe und kleine Betriebe wurden der Härtefallf­onds, der Unterstütz­ungsfonds für Künstler sowie der Start-up- und Comeback-Hilfsfonds des AWS eingericht­et.

Unterschie­dlich ausgeschöp­ft

Die einzelnen Covid-19-Hilfsmaßna­hmen wurden bisher (Stand Mitte Dezember 2020) sehr unterschie­dlich ausgeschöp­ft. Am höchsten ist die Inanspruch­nahme bei Steuererle­ichterunge­n sowie bei Garantien und Haftungen mit Ausschöpfu­ngsgraden von 64 bzw. 60 Prozent. Für die Corona-Kurzarbeit wurden bis Mitte Dezember Zahlungen von gut 5,3 Mrd. Euro geleistet. Der bisherige Ausschöpfu­ngsgrad beträgt knapp 40 Prozent. Im Rahmen des Fixkostenz­uschusses I und II wurden aufgrund des bis August 2021 reichenden Beantragun­gszeitraum­s bisher erst gut 0,4 Mrd. Euro ausgezahlt. Der ab Mitte November 2020 ausgeschüt­tete Umsatzersa­tz erreichte dagegen bereits Mitte Dezember 2020 ein Auszahlung­svolumen von immerhin 1,473 Mrd. Euro.

Das Gemeindein­vestitions­programm wurde bisher erst zu knapp 21 Prozent ausgeschöp­ft und damit nur wenig genutzt. Dies liegt nicht nur am Beantragun­gszeitraum, der sich bis Ende 2021 erstreckt, sondern auch daran, dass der Zuschuss des Bundes aus eigenen Gemeindemi­tteln aufgestock­t werden muss, was einer Reihe von Gemeinden aufgrund krisenbedi­ngter finanziell­er Engpässe schwerfall­en dürfte. (APA)

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