Leitartikel von Köksal Baltaci
Die Schüler kehren zurück in den Präsenzunterricht. Im Klassenzimmer dürfen sie nur nach einem Selbsttest Platz nehmen. Das sorgt für Skepsis.
Wien. Ferien sehen in den Schulen normalerweise anders aus. Dort gab es in den vergangenen Tagen viel zu tun. Es wurden Klebestreifen am Boden fixiert, Beschilderungen aufgestellt und Tische in Position gebracht. Auf diesen müssen neben Testanleitungen, Einverständniserklärungen für die Eltern und Desinfektionsmitteln auch Einmalhandtücher aufliegen. „Robuste Müllsäcke“dürfen ebenso nicht fehlen. So steht das im „Manual“des Bildungsministeriums zum Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen geschrieben. Denn ohne diese Tests wird es ab nun keinen Einlass mehr geben.
Daran, dass das sofort reibungslos über die Bühne gehen wird, glaubte selbst Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) nicht. „Am Beginn einer jeden Neuordnung steht immer das Chaos“, sagte er dazu in der ORF„Pressestunde“mit einer Portion Pragmatismus. Schon in den vergangenen Tagen hat er um Verständnis bei etwaigen Problemen gebeten. Es handle sich um ein riesiges Projekt. Da könne „nicht alles perfekt ablaufen“.
An den Schulen hat vor allem die kurzfristige Information für Ärger gesorgt. „Asche über mein Haupt, dass das immer so kompliziert ist“, sagt Faßmann, auch hier müsse er „um Nachsicht bitten, dass das immer so kurzfristig kommt“. Das sei dem politischen Prozess geschuldet. Oft könne das nicht schneller entschieden werden.
Tests „sind vollkommen harmlos“
Montag und Mittwoch soll an den Schulen nun getestet werden. Verwendet werden dafür sogenannte Anterio-Nasal-Tests. Ein Abstrich muss dabei nur im vorderen Nasenbereich, in circa zwei Zentimetern Tiefe, genommen werden. Weshalb sie den Namen „Nasenbohrertests“erhalten haben. Die Durchführung sei, wie der Minister betont, kinderleicht, „vollkommen harmlos“und von Laien durchführbar.
In den Beipackzetteln ist das anders festgehalten. Dort steht, dass die Tests von Fachpersonal durchgeführt werden müssen. Diese Schnelltests seien, wie es aus dem Ministerium heißt, aber durch einen
Mitte Jänner gefassten Gesetzesbeschluss „in Eigenanwendung“zugelassen, sofern vom jeweiligen Hersteller oder Händler eine Verpflichtungserklärung beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen abgegeben wird. Das sei bei den in den Schulen eingesetzten Tests der Fall. Außerdem sollen in den ersten Tagen auch Schulärzte bei der Testabnahme anwesend sein.
Aufregung in Teilen der Elternschaft
Die Verunsicherung ist in Teilen der Elternschaft groß. Die Bildungsdirektionen berichten von zahlreichen Anfragen und Beschwerden. Das liegt vor allem daran, dass die Tests künftig verpflichtend sein werden, anders als ursprünglich angekündigt. Hier hat der Bildungsminister eine Kehrtwende hingelegt. Er selbst will das nicht so sehen. „Ich habe meine Meinung nicht geändert“, sagte er dazu in der „Pressestunde“, es bestehe keine Testpflicht, aber die Eltern, die ihre Einverständnis nicht geben, dürfen ihre Kinder „halt nicht in die Schule schicken“.
Für alle Kinder unter 14 Jahren müssen die Eltern eine Einverständniserklärung unterzeichnen. Man kann den Kindern ein entsprechendes Schreiben mit auf den Weg in die Schule geben oder den Zettel vor Ort ausfüllen. In den ersten Tagen dürfen Eltern, die skeptisch sind, bei den Tests dabei sein.
Aus epidemiologischen Gründen sollen die Tests dann im Freien oder in Turnsälen durchgeführt werden.
Wie viele Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung solcher Tests verweigern, traut sich der Minister nicht zu prognostizieren. „Es werden schon einige sein“, sagte er zuletzt. Er stelle sich, wie er am Sonntag ergänzte, auch auf „rechtliche Klagen“ein.
Denn immerhin handelt es sich um einen Eingriff in das Recht auf Bildung. Für die ungetesteten Kinder, die daheim bleiben müssen, wird es keinen Videounterricht geben. Die Schulen haben den Kindern nur Arbeitspakete zur Verfügung zu stellen. „Natürlich kann ich hier nicht die gleiche Qualität wie in der Präsenzlehre bieten“, sagt der Minister. Im Sinn der Gesundheit sei es aber nicht anders möglich.
Trotz der Tests bleibt die Maskenpflicht im Unterricht (mit Ausnahme der Volksschule) übrigens aufrecht. Jugendliche haben sogar eine FFP2-Maske zu tragen. Lehrer können sich davon freitesten. Hier soll es eine Angleichung geben. „Wir dürfen nicht mit zweierlei Maß messen“, sagte Faßmann.