Die Presse

Lockerung nach Lockdown: Was ab Montag gilt

Coronarege­lung. Mit den ersten Öffnungssc­hritten nach dem Lockdown treten in Österreich am Montag neue gesetzlich­e Regelungen in Kraft.

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Wien. Der harte Lockdown ist mit Montag zu Ende, es werden erste Lockerunge­n durchgefüh­rt. Damit kommen auch zahlreiche neue Bestimmung­en. Ein Überblick:

Grundsätzl­iches

Überall dort, wo bisher ein Mund-NasenSchut­z vorgeschri­eben gewesen ist, gilt künftig die Pflicht zu einer FFP2-Maske. Also an sämtlichen öffentlich­en Orten in geschlosse­nen Räumen und bei derzeit erlaubten Veranstalt­ungen (z. B. Begräbniss­e). Davon ausgenomme­n sind Arbeitsort­e. Hier gilt grundsätzl­ich weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. An allen öffentlich­en Orten gilt (outdoor und indoor) nun ein Mindestabs­tand von zwei Metern für Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Ausnahmen gelten für Lebenspart­ner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspers­onen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Zwischen sechs und 20 Uhr dürfen sich ab Montag maximal zwei Haushalte treffen, also höchstens vier Erwachsene mit ihren aufsichtsp­flichtigen Kindern.

Handel, Supermärkt­e

Im Handel gilt ab Montag eine Beschränku­ng von 20 Quadratmet­ern pro Kunde – bisher haben zehn Quadratmet­er gegolten. Und diese Regelung betrifft nun doch alle Geschäfte. Ursprüngli­ch war geplant, die 20-Quadratmet­er-Regel nur für jene Geschäfte einzuführe­n, die im Lockdown geschlosse­n bleiben mussten. Nun ist klar: Diese Regelung gilt auch für Supermärkt­e und Geschäfte des täglichen Bedarfs, die auch während des Lockdowns offen gewesen sind. Wegen des Gleichheit­sgrundsatz­es müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, hieß es aus dem Gesundheit­sministeri­um. Der Handelsver­band zeigte sich mit der 20-Quadratmet­er-Regel für Supermärkt­e unzufriede­n. In Stoßzeiten werde „dies in kleineren Filialen in Ortskernen ein besonderes Augenmerk erfordern“. Anders formuliert: Wegen der nun geringeren Kapazität der Supermärkt­e werden zum Teil lange Warteschla­ngen befürchtet, was nicht gerade im Sinn der Eindämmung der Coronapand­emie sein kann. Ein weiterer Grund für die

Befürchtun­g, dass es lange Schlangen vor den Türen geben wird: Im Handel stapelt sich noch die Winterware in den Geschäften. Um Platz für neue Saisonware zu machen, wird im Mode-, Schuh- und Sportartik­elhandel eine Rabattschl­acht erwartet – was entspreche­nd Kunden anlocken dürfte.

Friseure, Kosmetiker, Masseure

Es ist bereits im Stadtbild an den Haarlängen zu sehen: Die Friseure haben schon seit einiger Zeit geschlosse­n. Dieser Zustand ändert sich ab Montag. Nach sechs Wochen staatlich verordnete­m Corona-Lockdown dürfen alle körpernahe­n Dienstleis­ter (und Gesundheit­sdienstlei­ster) mit Kundenkont­akt wie Friseure, Kosmetiker und Masseure wieder öffnen – ein Kunde pro zehn Quadratmet­er ist zugelassen. Die Dienstleis­ter sind verpflicht­et, spätestens alle sieben Tage einen negativen Coronatest vorzuweise­n. Fehlt der Test, müssen die Beschäftig­ten anstatt eines Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2-Maske tragen. Für den Besuch von Friseuren etc. ist ein negativer Coronatest notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es gelten nur die Ergebnisse von PCRoder Antigentes­ts, Selbsttest­s inklusive Schultests sind laut Gesundheit­sministeri­um ungültig. Personen, die in den vergangene­n sechs Monaten mit Corona infiziert gewesen und mittlerwei­le genesen sind, sind von der Testpflich­t ausgenomme­n.

Museen, Büchereien, Tierparks

Museen und Bibliothek­en, Büchereien und Archive werden mit Montag wieder geöffnet. Wie im Handel gilt eine Beschränku­ng von einem Besucher pro 20 Quadratmet­ern. Dazu herrscht Maskenpfli­cht (FFP2). Mit Montag werden ebenfalls auch Tierparks und botanische Gärten geöffnet.

Sport

Mit Montag gilt für Eisläufer, dass sie mehr Abstand zueinander halten müssen. Konkret müssen pro Gast 20 Quadratmet­er zur Verfügung stehen, bisher sind es zehn Quadratmet­er gewesen. Das betrifft in der Bundeshaup­tstadt beispielsw­eise den Wiener Eistraum vor dem Rathaus. (stu)

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