Die Presse

Infizierte­r mit Müll aus Haus: Bedingte Haft

Der 53-Jährige verließ trotz Isolation die Wohnung: ein Monat auf Bewährung.

-

Salzburg. Zu einer illegalen Müllentsor­gung kam es in Salzburg: Ein 53-Jähriger ist am Dienstag am Landesgeri­cht wegen „vorsätzlic­her Gefährdung von Menschen durch übertragba­re Krankheite­n“zu einem Monat bedingter Haft verurteilt worden.

Der Mann wurde im November positiv auf Covid-19 getestet und unter behördlich­e Quarantäne gestellt. Dennoch habe er seine Wohnung verlassen, um Müll zu entsorgen. Er habe dabei eine Person, der er begegnet sei, der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt.

Der gebürtige Oberösterr­eicher saß zum ersten Mal im Leben vor einem Strafgeric­ht. Er bekannte sich schuldig. „Ich habe leider den Müll hinunterge­tragen. Der hat schon gestunken“, schilderte der Angeklagte. „Ich bin nur meiner Nachbarin begegnet. Sie hat ordentlich geschimpft. Plötzlich stand die Polizei vor mir. Ich weiß nicht recht, wie mir geschieht.“

„Einfach runter und rauf“

Der Angestellt­e wohnt in einem Mehrpartei­enhaus in der Stadt Salzburg. Er wurde am 3. November positiv getestet. Trotz aufrechten Absonderun­gsbescheid­es verließ er dann am 8. November die Wohnung. Die Mülltonnen stehen rund zehn Meter vom Gebäude entfernt. „Ich war der Meinung, ich gehe einfach runter und wieder rauf“, sagte er. Der Staatsanwa­lt gab zu bedenken, dass der Mann damals mit dem Virus infiziert war, einen aufrechten Absonderun­gsbescheid und auch Symptome hatte.

Da der Angeklagte unbescholt­en ist und sich geständig zeigte, habe sie eine milde Strafe verhängt, erklärte die Richterin. Die Freiheitss­trafe von einem Monat auf Bewährung wurde unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr ausgesproc­hen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Das Delikt ist mit einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren bedroht. (APA)

Newspapers in German

Newspapers from Austria