Infizierter mit Müll aus Haus: Bedingte Haft
Der 53-Jährige verließ trotz Isolation die Wohnung: ein Monat auf Bewährung.
Salzburg. Zu einer illegalen Müllentsorgung kam es in Salzburg: Ein 53-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“zu einem Monat bedingter Haft verurteilt worden.
Der Mann wurde im November positiv auf Covid-19 getestet und unter behördliche Quarantäne gestellt. Dennoch habe er seine Wohnung verlassen, um Müll zu entsorgen. Er habe dabei eine Person, der er begegnet sei, der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt.
Der gebürtige Oberösterreicher saß zum ersten Mal im Leben vor einem Strafgericht. Er bekannte sich schuldig. „Ich habe leider den Müll hinuntergetragen. Der hat schon gestunken“, schilderte der Angeklagte. „Ich bin nur meiner Nachbarin begegnet. Sie hat ordentlich geschimpft. Plötzlich stand die Polizei vor mir. Ich weiß nicht recht, wie mir geschieht.“
„Einfach runter und rauf“
Der Angestellte wohnt in einem Mehrparteienhaus in der Stadt Salzburg. Er wurde am 3. November positiv getestet. Trotz aufrechten Absonderungsbescheides verließ er dann am 8. November die Wohnung. Die Mülltonnen stehen rund zehn Meter vom Gebäude entfernt. „Ich war der Meinung, ich gehe einfach runter und wieder rauf“, sagte er. Der Staatsanwalt gab zu bedenken, dass der Mann damals mit dem Virus infiziert war, einen aufrechten Absonderungsbescheid und auch Symptome hatte.
Da der Angeklagte unbescholten ist und sich geständig zeigte, habe sie eine milde Strafe verhängt, erklärte die Richterin. Die Freiheitsstrafe von einem Monat auf Bewährung wurde unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. (APA)