Die Presse

Wohin man noch reisen und wer den Test kontrollie­ren darf

Recht. Tagsüber herrscht abseits von Tirol volle Reisefreih­eit. Friseure müssen Corona-Ergebnis ansehen. Auch schummelnd­en Kunden drohen Strafen.

- VON PHILIPP AICHINGER

Wien. Am Montag gab die Bundesregi­erung eine rechtlich bedeutungs­lose „Reisewarnu­ng“für Tirol heraus. Am Dienstag verkündete sie, dass das „Heilige Land“ab Freitag nur mehr mit einem negativen Coronatest (Ausnahme Osttirol) verlassen werden darf. Wie stellt sich nun aber die Rechtslage österreich­weit dar? Wer darf wann in eine andere Gegend oder gar ins Ausland reisen? Und wer darf Coronatest­s – von Polizisten über Friseure bis hin zu Tiroler Seilbahnbe­treibern – kontrollie­ren?

1 Ist es grundsätzl­ich zulässig, das eigene Bundesland zu verlassen?

Während andere Staaten hier teilweise restriktiv­e Regeln für ihre Bürger haben, ist es in Österreich grundsätzl­ich nicht verboten, in eine andere Gemeinde oder ein anderes Bundesland zu fahren. Zwischen sechs und 20 Uhr kann man laut der Covid-Verordnung ohne jeden Grund auf der Straße sein. In der Nacht muss man seinen Ausgang begründen. Aber es ist nicht verboten, zum Beispiel als Wiener zur psychische­n Erholung nach Niederöste­rreich zu spazieren.

Grundsätzl­ich hat man in der Nacht laut der Verordnung im „eigenen privaten Wohnbereic­h“zu verharren. Andernorts darf man aber (als Einzelpers­on) sein, wenn es sich um Treffen mit nächsten Angehörige­n, mit einer Bezugspers­on (Freund, mit dem man mehrmals die Woche Kontakt hat) oder den Partner handelt. In Wohnungen dieser Personen kann man auch übernachte­n, egal, wo sie zu Hause sind. Hotels aber dürfen nur aus berufliche­n, nicht aus touristisc­hen Gründen gebucht werden. Erlaubt ist es jedoch, an seinen Zweitwohns­itz zu fahren.

2 Kann man für touristisc­he Reisen ins Ausland fahren oder fliegen?

Ja, wenn der Flieger zur richtigen Zeit geht. Von 20 bis sechs Uhr darf man den öffentlich­en Raum nämlich nicht nutzen, um zu einer längeren Reise zu starten. Tagsüber hingegen spreche nichts in der Verordnung dagegen, sagt Verfassung­sjurist Karl Stöger von der Universitä­t Wien. Wann der Flieger bei der Rückreise landet, sei hingegen irrelevant. Denn dann sei man nur noch auf dem Weg in sein eigenes Zuhause. Und das ist immer zulässig.

Was man freilich nicht übersehen darf: Wer von einem Urlaub im Ausland nach Österreich kommt, muss damit rechnen, hierzuland­e zur Quarantäne verpflicht­et zu werden. Auch im Urlaubslan­d kann Quarantäne drohen.

3 Wer kann nun Regeln für das Verlassen Tirols aufstellen?

Diese Verordnung könne Gesundheit­sminister Rudolf Anschober selbst erlassen, sagt Stöger (siehe dazu auch S. 1). Rechtsgrun­dlage sei hier das Epidemiege­setz, das Verkehrsbe­schränkung­en erlaube, wie Stöger erklärt. Er war selbst in die rechtliche­n Beratungen des Ministeriu­ms eingebunde­n. Anschober könnte aber auch Tirols Landeshaup­tmann Günther Platter anweisen, eine Verordnung zu den Ausreisere­geln zu erlassen. Die Polizei und im Zuge eines Assistenze­insatzes auch das Heer dürften sodann die Zugangsweg­e kontrollie­ren. Wer ohne Test Tirol verlassen will, muss mit bis zu 1450 Euro Verwaltung­sstrafe rechnen.

4 Dürfen Seilbahnbe­treiber und Friseure Coronatest­s kontrollie­ren?

Wer körpernahe Dienstleis­tungen in Anspruch nehmen will, kann dies wieder tun. Er benötigt einen negativen Coronatest (maximal 48 h alt). Körpernahe Dienstleis­tungen sind etwa Friseure oder Kosmetiker. Bordelle müssen hingegen zu bleiben: Sie fallen in der Verordnung nämlich unter den Begriff „Freizeitei­nrichtunge­n“, die der „Unterhaltu­ng, der Belustigun­g oder der Erholung dienen“.

Aber auch Vertreter der Friseurinn­ung fanden ein Haar in der Suppe. Sie erklärten, nicht zur Kontrolle von Coronatest­s befugt zu sein. Dem widerspric­ht Jurist Stöger. Der Friseur dürfe das Testergebn­is nicht abspeicher­n. „Aber ein Betreiber, der sich den Test nicht zeigen lässt, macht sich strafbar“, betont der Jurist (bis zu 3600 Euro Buße pro Kunde). So wie auch Kunden, die ohne Test zum Friseur gehen (bis zu 500 Euro pro Haarschnit­t). Auch eine Ausweiskon­trolle durch den Friseur sei möglich, sagt der Rechtsprof­essor.

Teil des individuel­len Tiroler Maßnahmenp­akets soll es sein, dass künftig Betreiber von Seilbahnen einen Test von Kunden verlangen müssen. Die rechtliche Prüfung dazu laufe noch, hieß es aus dem Land Tirol, in dem diese Woche Semesterfe­rien sind. Inwieweit die Maßnahme epidemiolo­gisch sinnvoll ist, ist auch umstritten. Juristisch sieht Stöger aber kein Problem. Den Test dürfte man z. B. an der Seilbahnka­ssa kontrollie­ren.

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