Strafrecht ist nicht das große Problem
Es gibt breite Möglichkeiten, bestechliche Amtsträger zu verurteilen. Sogar, wenn sie für korrektes Handeln Geld nehmen. Doch nach wie vor darf der Rechnungshof die Parteifinanzen kaum überprüfen.
Wien. Rund um die Ermittlungen gegen Finanzminister Gernot Blümel wird über das heimische Korruptionsstrafrecht diskutiert. Aber sind diese Gesetze in Österreich tatsächlich zu milde? Oder liegt das Problem nicht eher woanders?
Das Korruptionsstrafrecht ist in den vergangenen Jahren verschärft worden. So ist bereits das „Anfüttern“strafbar. Dabei geht es um Fälle, in denen gar keine konkrete Gegenleistung vereinbart wurde. Es reicht, wenn ein Amtsträger (etwa Minister oder Stadtrat) sich Geld versprechen oder überreichen lässt, um sich irgendwann beeinflussen zu lassen.
Umso mehr ist es strafbar, wenn man Vorteile annimmt und dafür jemanden in einem konkreten Fall bevorzugt. Das Geld muss bei Korruptionsdelikten nicht geflossen sein. Es reicht, wenn man nur etwas fordert oder sich versprechen lässt. Der Geschenkgeber ist genauso strafbar. Allerdings: Es muss sich um eine Amtshandlung handeln, für die der bestochene Politiker auch inhaltlich zuständig ist.
Wenn dies der Fall ist, kann man aber selbst für eine korrekte Amtshandlung ins Gefängnis gehen, wenn man sich dafür einen Vorteil versprechen oder geben ließ. Schließlich soll Politikern aus ihrer Funktion kein Vorteil erwachsen. Hier gibt es aber Ausnahmen: „Orts- oder landesübliche Aufmerksamkeiten“(z. B. eine Flasche Wein) oder Spenden für gemeinnützige Organisationen (in denen der Amtsträger keine leitende Funktion hat), kann man annehmen. Wohlgemerkt nur, wenn die Amtshandlung ohne Bevorzugung ablief.
Egal ist es bei all diesen Delikten, ob man Vorteile für sich, den besten Freund, die Partei oder einen Verein im Dunstkreis seiner Fraktion fordert. Vorteil ist Vorteil.
Was tun mit künftigen Amtsträgern?
Nicht umfasst sind von der Strafbarkeit Personen, die erst in Zukunft ein Amt bekleiden wollen. Das war in der Causa Ibiza ein Thema, weil Heinz-Christian Strache 2017 Versprechungen machte, ohne schon Minister zu sein. In dem Zusammenhang wurde etwa von Transparency International die Forderung laut, dass auch mit Blick auf künftige Ämter getätigte Absprachen von Kandidaten strafbar sein sollen. „Das wäre rechtsstaatlich problematisch“, entgegnet Strafrechtsprofessor Hubert Hinterhofer von der Uni Salzburg. Man müsse nur daran denken, wer aller schon fast einmal Minister war, sagt er zur „Presse“. Und wenn jemand wirklich Minister werde und dann eine auf Bestechung fußende Amtshandlung tatsächlich setze, sei er ohnedies strafbar. Am Korruptionsstrafrecht müsse man nichts ändern, meint Hinterhofer: „Es geht weit genug.“
Das Problem aber bleibt, dass man Korruption erst beweisen muss. Doch nicht einmal der Rechnungshof hat Einblick in die Finanzbücher der Parteien. Er kann nur den Rechenschaftsbericht überprüfen, den die Parteien abgeben – bestätigt von einem von der Partei nominierten Wirtschaftsprüfer. Wenn nun z. B. die Hälfte der Wahlplakate insgeheim statt von einer Partei von einem Verein bezahlt wurde, erfährt man es so nicht. Falls aber an einen solchen Verein als Dankeschön für eine Amtshandlung Geld geflossen ist, würde das auch die Staatsanwaltschaft interessieren.