Lieferketten im Visier
Gesetzesvorhaben. Deutschland will Firmen für Missstände bei ihren Zulieferern in die Pflicht nehmen.
Berlin. Die deutsche Regierung hat sich Insidern zufolge auf ein Lieferkettengesetz für Unternehmen verständigt. Vorgesehen ist Regierungskreisen zufolge, dass zunächst nur große Unternehmen für Missstände ihrer Zulieferer in die Verantwortung genommen werden.
Das Gesetz solle noch vor der Bundestagswahl im September 2021 verabschiedet werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten. Firmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte bei Lieferanten im Ausland durchzusetzen. So sollen Kinderarbeit und Zwangsarbeit verhindert oder zumindest reduziert werden. Zudem werden Firmen verpflichtet, bei ihren Zulieferern stärker auf Umweltstandards zu achten.
Eine umfangreiche zivilrechtliche Haftung für Missstände in der Lieferkette, die zu milliardenschweren Prozessen hätte führen können, ist aber auf Druck des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums vom Tisch.
Ausschluss bei Vergaben
Unternehmen müssen künftig bei Sorgfaltsverstößen mit einem Bußgeld rechnen und sollen bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Regierungskreisen zufolge soll das Lieferkettengesetz zunächst für Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern und ab 2024 für solche mit mehr als 1000 Beschäftigten gelten.
Wirtschaftsvertreter haben vor einem nationalen Alleingang und damit verbundenen Standortnachteilen gewarnt. Wenn überhaupt, sollte das aus deren Sicht nur auf europäischer Ebene oder im Rahmen der G20 angestrebt werden. (APA/Reuters)