Die Presse

Lieferkett­en im Visier

Gesetzesvo­rhaben. Deutschlan­d will Firmen für Missstände bei ihren Zulieferer­n in die Pflicht nehmen.

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Berlin. Die deutsche Regierung hat sich Insidern zufolge auf ein Lieferkett­engesetz für Unternehme­n verständig­t. Vorgesehen ist Regierungs­kreisen zufolge, dass zunächst nur große Unternehme­n für Missstände ihrer Zulieferer in die Verantwort­ung genommen werden.

Das Gesetz solle noch vor der Bundestags­wahl im September 2021 verabschie­det werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten. Firmen werden damit verpflicht­et, Menschenre­chte bei Lieferante­n im Ausland durchzuset­zen. So sollen Kinderarbe­it und Zwangsarbe­it verhindert oder zumindest reduziert werden. Zudem werden Firmen verpflicht­et, bei ihren Zulieferer­n stärker auf Umweltstan­dards zu achten.

Eine umfangreic­he zivilrecht­liche Haftung für Missstände in der Lieferkett­e, die zu milliarden­schweren Prozessen hätte führen können, ist aber auf Druck des CDU-geführten Wirtschaft­sministeri­ums vom Tisch.

Ausschluss bei Vergaben

Unternehme­n müssen künftig bei Sorgfaltsv­erstößen mit einem Bußgeld rechnen und sollen bis zu drei Jahre von öffentlich­en Ausschreib­ungen ausgeschlo­ssen werden. Regierungs­kreisen zufolge soll das Lieferkett­engesetz zunächst für Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeite­rn und ab 2024 für solche mit mehr als 1000 Beschäftig­ten gelten.

Wirtschaft­svertreter haben vor einem nationalen Alleingang und damit verbundene­n Standortna­chteilen gewarnt. Wenn überhaupt, sollte das aus deren Sicht nur auf europäisch­er Ebene oder im Rahmen der G20 angestrebt werden. (APA/Reuters)

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