Freiwillige Feuerwehr: Crash im Erlebnisbad kein Arbeitsunfall
Rente abgelehnt. Gemeinschaftsaktion der Feuerwehrjugend zählt nicht zur Ausbildung, daher besteht kein Unfallversicherungsschutz.
Wien. Für einen 13-jährigen angehenden Feuerwehrmann brachte der Ausflug in ein Erlebnisbad wirklich ein Erlebnis, aber ein sehr unangenehmes: Beim Rutschen brach er sich ein Stück Schneidezahn aus. Der Ausflug war eine von der Jugendbetreuerin der Freiwilligen Feuerwehr organisierte Gruppenaktivität. Aber reicht das, um den Zwischenfall zu einem Arbeitsunfall zu machen? Die Frage, mit der sich der Oberste Gerichtshof beschäftigen musste, hat einen handfesten finanziellen Hintergrund.
Denn ein Arbeitsunfall hat versicherungstechnisch Vorteile: Verletzten kann eine Versehrtenrente zustehen, wie sie auch namens des Buben gefordert wurde. Doch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt lehnte die Einstufung als Arbeitsunfall ab.
Auch die ersten beiden Gerichtsinstanzen verneinten den Unfallversicherungsschutz. Zu Recht, wie der OGH bestätigte. Zivilschutzorganisationen genießen zwar
Versicherungsschutz bei Tätigkeiten, die ihre Mitglieder im Rahmen der Ausbildung, der Übungen oder des Einsatzes verrichten. Doch auch wenn das Kind als Kläger argumentierte, der Ausflug sollte in kindgerechter Weise Charaktereigenschaften entwickeln, die für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr nützlich sind: Als Ausbildung geht das Erlebnisbaden nicht durch.
Der Gesetzgeber hat allerdings den Versicherungsschutz auf „Umgebungstätigkeiten“erweitert, wie Öffentlichkeitsarbeit oder Spendensammeln. So kam ein Feuerwehrkommandant in den Genuss des Versicherungsschutzes, der sich bei einem Empfang der Feuerwehrjugend verletzt hatte, als er ein Feuerwerk gezündet hatte.
Das war allerdings eine öffentliche Veranstaltung gewesen, unter Beteiligung auch überregionaler Vertreter der Politik und der Feuerwehr. Bei der internen Gemeinschaftsveranstaltung im Erlebnisbad wurde hingegen der Versicherungsschutz „vertretbar verneint“, so der OGH (10 ObS 96/20w).