Die Presse

Noch nicht der Weisung letzter Schluss

Rolle des Generalsta­atsanwalts muss gut besetzt und gespielt werden.

- VON BENEDIKT KOMMENDA E-Mails an: benedikt.kommenda@ diepresse.com

Es wird schon so sein, dass die neue Liebe der ÖVP auch aus taktischen Gründen entflammt ist: Über die bisher vehement abgelehnte unabhängig­e Weisungssp­itze der Staatsanwa­ltschaft redet man lieber als über die Ermittlung­en gegen Finanzmini­ster Gernot Blümel – wohin immer diese auch führen oder nicht führen mögen. Außerdem gehört die karenziert­e Justizmini­sterin, der schon bald die Oberhoheit abgenommen werden soll, dem grünen Koalitions­partner an, sodass die Türkisen sich nicht ins eigene Fleisch schneiden.

Das macht aber die Idee einer Generalsta­atsanwälti­n oder eines Generalsta­atsanwalts noch nicht falsch. Der Plan ist im Gegenteil richtig und wichtig, um zu signalisie­ren: Die Regierung kann in Strafverfa­hren nicht eingreifen.

Und doch ist die neue Weisungssp­itze noch nicht der umstritten­en Weisung letzter Schluss. Als gelernter Österreich­er weiß man nur zu gut, wie hilfreich die passende Färbung ist, um Posten im öffentlich­en Bereich zu bekommen. Ob die Justiz also wirklich einen Fortschrit­t vor sich hat, wird davon abhängen, ob die Person des Generalsta­atsanwalts glaubwürdi­g objektiv ausgewählt werden wird und ob sie diese Rolle glaubwürdi­g objektiv spielen wird. Anders wird sich der über die Parteigren­zen hinweg ewig gleiche Reflex nicht abstellen lassen, der für unangenehm­e Aktivitäte­n der Strafverfo­lgungsbehö­rden mit größter Selbstvers­tändlichke­it den politische­n Gegner verantwort­lich macht.

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