Unigesetz: Nur noch 16 ECTS als Mindeststudienleistung
Novelle. Hitzige Debatten mündeten in Kompromisse. Eine Verjährungsfrist für Plagiate kommt nun doch nicht – dank einer „Lex Aschbacher“.
Wien. 600 Stellungnahmen im Begutachtungsprozess sowie Proteste in allen Landeshauptstädten zählen zu den Nebengeräuschen jener Gesetzesvorlage, die am heutigen Mittwoch den Ministerrat passiert: das neue Universitätsgesetz (UG), das das heimische Studienrecht und die Studienbedingungen modernisieren und bis zum Jahr 2030 zwei heimische Universitäten in die Top-100-Rankings manövrieren soll.
Mindeststudienleistung
„Diskurs ist keine Zeitverschwendung und Kompromiss ist keine Schwäche“, rechtfertigte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Dienstag die zahlreichen Adaptierungen, denen die Gesetzesvorlage nun infolge hitziger Debatten bei strittigen Punkten sowie der Begutachtungsphase auf den letzten Metern nochmals unterzogen wurde. Eine deutliche Abschwächung gibt es etwa bei der von Studierendenvertretern heftig kritisierten Mindeststudienleistung für Studienanfänger. Diese wird deutlich abgeschwächt und erst ab dem Wintersemester 2022/23 eingeführt. Dann müssen alle, die ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen, in den ersten beiden Studienjahren mindestens 16 ECTS-Punkte erbringen. Ursprünglich waren 24 ECTS in zwei Jahren vorgesehen.
Das dürfte aber weder den Studierendenvertretern, die noch weniger gefordert hatten, noch der Universitätenkonferenz (uniko) gefallen, die wiederum mehr wollte. „Wenn beide unzufrieden sind, dann haben wir das Beste gemacht“, sagte die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger, die das Gesetz mit Faßmann verhandelte. Die angedachte und als „drakonisch“kritisierte Sperre für zehn Jahre an der jeweiligen Universität, wenn diese Leistung nicht erbracht wird, wird hingegen auf zwei Jahre verringert.
„Lex Aschbacher“
Durch „externe Umstände“habe die Frage der Plagiate „besondere Popularität“, sagte Faßmann, der explizit auf die Plagiatsvorwürfe gegen Ex-Ministerin Christine Aschbacher einging. In „enger Abstimmung“mit Plagiatsjäger Stefan Weber sei eine Studie geplant, die erheben soll, welche Probleme es an den Hochschulen gibt. Fest steht, dass die angedachte 30-jährige Verjährungsfrist von Plagiaten fällt. Für Ghostwriting werden die Verwaltungsstrafen inzwischen beträchtlich erhöht. Eine Ausweitung der Qualitätskriterien auf FH und Privatunis sei aber angedacht.
Kettenvertragsregelung
Der umstrittene Paragraf 109 zur befristeten Anstellung von wissenschaftlichem Personal sieht nun vor, dass lediglich drei befristete Verträge aneinandergereiht werden können. Die Höchstdauer der Anstellung an einer Hochschule von acht Jahren darf dabei nicht überschritten werden, für Drittmittelbeschäftigte sind es vier Jahre. „Die Unis sind explizit gefordert, sich hier Modelle zu überlegen“, sagte Blimlinger, die die Unis dabei mit „alten Tankern“verglich: „Die muss man manchmal in den Sturm schicken, damit sie sich bewegen.“
Interne Organisation
Anders als im Begutachtungsentwurf vorgesehen, dürfen Senate weiterhin bei der Wiederbestellung der Rektoren mitreden. Künftig braucht es für eine Wiederbestellung eine einfache Mehrheit – sowohl im Senat als auch im Unirat. Damit bleibt dem „Volk“der Hochschulen (Professoren, Studierende, akademischer Mittelbau) ein Mitspracherecht. Der geplanten Altersbeschränkung der Rektoren von 70 Jahren habe man sich ebenfalls „entledigt“, sagte Faßmann. Um deren Amtszeit dennoch zu begrenzen, wird sie auf drei Funktionsperioden limitiert, jene der Senate auf vier.
Zum politischen Einfluss an den Universitäten stellte Faßmann klar, dass man durch die Rektorate, die bezüglich der Curricula-Erstellung den Senaten gewisse Anregungen geben können, keinen Einfluss durch das Ministerium zu befürchten habe. Die Formulierung zur Unvereinbarkeit einer gleichzeitigen Tätigkeit als Politiker und als Unirat, die im Entwurf lediglich auf Bundes- und Landesebene begrenzt war, bleibt nun auch für die kommunale Ebene bestehen. Damit sind Befürchtungen, dass künftig etwa die Bürgermeister von Wien oder Salzburg in den Uniräten sitzen könnten, vom Tisch.
Anders als geplant sind die Unis auch weiter verpflichtet, drei Prüfungstermine pro Semester anzubieten. Im Entwurf waren auch nur zwei Termine zulässig. (juwe)