Die Presse

Höhere Hilfen für heimische Unternehme­n

Coronakris­e. Das Finanzmini­sterium hat nach dem Okay der EU die Rahmen für Hilfszahlu­ngen auf 1,8 Mio. Euro und für den Verlusters­atz auf zehn Mio. Euro erhöht. Der Umsatzersa­tz für indirekt betroffene Unternehme­n steht.

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Wien/Berlin. Mit ein paar Monaten Verspätung gibt es in Deutschlan­d nun die Debatten, die es in Österreich beim ersten Lockdown gab: Hilfen für Unternehme­n würden zu spät fließen und seien zu wenig zielgerich­tet. So wird der Umsatzersa­tz für November und Dezember erst seit Jänner ausbezahlt, von etwa 30 Milliarden Euro waren es bisher sechs Milliarden Euro.

Deutschlan­ds Wirtschaft­sminister, Peter Altmaier (CDU), musste sich dafür am Dienstag bei einem digitalen Treffen mit 40 Wirtschaft­sverbänden harte Kritik anhören. Die „Frankfurte­r Allgemeine Zeitung“bezeichnet­e Altmaier in einem Kommentar als „Möchtegern-Kümmerer“.

In Österreich gab es zuletzt wenig Kritik an den Hilfen, die nach dem Okay der EU nun erhöht wurden (künftig maximal 1,8 Millionen Euro pro Unternehme­n für Direkthilf­en, bis zu zehn Mio. Euro für den Verlusters­atz) . Die neuen Anträge sind seit gestern, Dienstag, möglich.

Generell gilt künftig für alle Unternehme­n der sogenannte Ausfallsbo­nus in der Höhe von 30 Prozent des Umsatzes. Als Direktzahl­ung sind 15 Prozent des Umsatzes vorgesehen, weitere 15 Prozent werden als Vorschuss auf den Fixkostenz­uschuss geleistet. Maximal werden pro Unternehme­n 60.000 Euro pro Monat bezahlt, also 30.000 Euro als Ausfallsbo­nus und 30.000 Euro als Vorschuss.

Laut Finanzmini­ster Gernot Blümel (ÖVP) kann der Antrag mit fünf Klicks sowie der Eingabe des Namens und der Kontonumme­r online problemlos beantragt werden. Wie Blümel bei einer Pressekonf­erenz am Dienstag erklärte, ist eine Milliarde Euro für den Ausfallsbo­nus budgetiert. Seit gestern können auch jene Firmen einen

Umsatzersa­tz für November und Dezember 2020 beantragen, die von den Schließung­en indirekt betroffen sind. Sie müssen mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes mit von im Lockdown geschlosse­nen Betrieben gemacht haben. Im Antragszei­traum muss das indirekt betroffene Unternehme­n mindestens 40 Prozent seines Gesamtumsa­tzes eingebüßt haben. Für November erhält es dann 80 Prozent, für Dezember 50 Prozent des Umsatzes ersetzt, den es mit den behördlich geschlosse­nen Unternehme­n gemacht hat. Dafür sind 800 Mio. Euro budgetiert. (rie)

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