Höhere Hilfen für heimische Unternehmen
Coronakrise. Das Finanzministerium hat nach dem Okay der EU die Rahmen für Hilfszahlungen auf 1,8 Mio. Euro und für den Verlustersatz auf zehn Mio. Euro erhöht. Der Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen steht.
Wien/Berlin. Mit ein paar Monaten Verspätung gibt es in Deutschland nun die Debatten, die es in Österreich beim ersten Lockdown gab: Hilfen für Unternehmen würden zu spät fließen und seien zu wenig zielgerichtet. So wird der Umsatzersatz für November und Dezember erst seit Jänner ausbezahlt, von etwa 30 Milliarden Euro waren es bisher sechs Milliarden Euro.
Deutschlands Wirtschaftsminister, Peter Altmaier (CDU), musste sich dafür am Dienstag bei einem digitalen Treffen mit 40 Wirtschaftsverbänden harte Kritik anhören. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“bezeichnete Altmaier in einem Kommentar als „Möchtegern-Kümmerer“.
In Österreich gab es zuletzt wenig Kritik an den Hilfen, die nach dem Okay der EU nun erhöht wurden (künftig maximal 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen für Direkthilfen, bis zu zehn Mio. Euro für den Verlustersatz) . Die neuen Anträge sind seit gestern, Dienstag, möglich.
Generell gilt künftig für alle Unternehmen der sogenannte Ausfallsbonus in der Höhe von 30 Prozent des Umsatzes. Als Direktzahlung sind 15 Prozent des Umsatzes vorgesehen, weitere 15 Prozent werden als Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss geleistet. Maximal werden pro Unternehmen 60.000 Euro pro Monat bezahlt, also 30.000 Euro als Ausfallsbonus und 30.000 Euro als Vorschuss.
Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kann der Antrag mit fünf Klicks sowie der Eingabe des Namens und der Kontonummer online problemlos beantragt werden. Wie Blümel bei einer Pressekonferenz am Dienstag erklärte, ist eine Milliarde Euro für den Ausfallsbonus budgetiert. Seit gestern können auch jene Firmen einen
Umsatzersatz für November und Dezember 2020 beantragen, die von den Schließungen indirekt betroffen sind. Sie müssen mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes mit von im Lockdown geschlossenen Betrieben gemacht haben. Im Antragszeitraum muss das indirekt betroffene Unternehmen mindestens 40 Prozent seines Gesamtumsatzes eingebüßt haben. Für November erhält es dann 80 Prozent, für Dezember 50 Prozent des Umsatzes ersetzt, den es mit den behördlich geschlossenen Unternehmen gemacht hat. Dafür sind 800 Mio. Euro budgetiert. (rie)