Die Presse

Verunsiche­rung über Regeln für Zuschüsse

Gastronome­n-Klubs warnen vor rechtliche­n Risken.

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wien. Beim Thema Mietzinsen­tfall bzw.-minderung, aber auch bei der Schadensmi­nderungspf­licht im Zusammenha­ng mit dem Fixkostenz­uschuss bestehen bei Unternehme­n große Verunsiche­rungen. Das war eines der Ergebnisse der im Jänner durchgefüh­rten Mitglieder­befragung der Wirtschaft­skammer Wien. Unklar seien vielen vor allem auch die rechtliche­n Konsequenz­en für Fördermiss­brauch, warnen der Gastronomi­e-Club Wien und der Klub der Kaffeehaus­besitzer in einer Aussendung.

Nehmen Betreiber den Fixkostenz­uschuss I oder den Fixkostenz­uschuss II 800.000 in Anspruch, sind sie zur „Schadensmi­nderung“verpflicht­et. Ist ein Mietobjekt wegen der Pandemie bzw. aufgrund von behördlich­en Verfügunge­n nicht oder nur eingeschrä­nkt nutzbar, müssen sie deshalb beim Vermieter Miet- oder Pachtzinse­ntfall bzw. Zinsminder­ung geltend machen. Strittige Zahlungen, die auf Verlangen von Vermietern dennoch geleistet werden, dürfen nur „unter Vorbehalt“erfolgen.

Rechtliche Konsequenz­en

Von der Cofag werde das erfahrungs­gemäß auch geprüft, teilen die beiden Klubs mit und warnen: „Eine vorsätzlic­he Verletzung dieser Fördervora­ussetzunge­n führt zu einem Rückforder­ungsanspru­ch der Cofag und ist auch mit strafrecht­lichen Konsequenz­en (Förderbetr­ug) bedroht.“Vereinbart man etwa mit dem Vermieter, sich den auf den Mietzins entfallend­en Zuschuss zu teilen, weise das auf Absicht hin. „Wichtig ist es, dass wir der Branche die Gesetzesla­ge – und auch die Förderrich­tlinien der Covid-Verordnung­en – klar kommunizie­ren“, so Erwin Scheifling­er, Obmann des Gastronomi­e-Clubs Wien. Nachsatz: „Manches ist sehr diffus.“(cka)

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