Die Presse

Kogler lockert Berichtspf­licht für die WKStA

Justiz. Der Interimsmi­nister schafft die Verpflicht­ung ab, Hausdurchs­uchungen drei Tage vorher an die Oberbehörd­e zu melden. Die ÖVP verschärft unterdesse­n ihre Angriffe gegen die Korruption­sstaatsanw­altschaft.

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Wien. Vizekanzle­r Werner Kogler, derzeit interimsmä­ßig auch Justizmini­ster, unterstütz­t die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) in den aktuellen Konflikten: Per Erlass schaffte Kogler die umstritten­e Drei-TagesBeric­htspflicht an die Staatsanwa­ltschaftli­chen Oberbehörd­en ab. Diese Verpflicht­ung, wesentlich­e Ermittlung­sschritte wie Hausdurchs­uchungen drei Tage vorher der Oberstaats­anwaltscha­ft zu melden, war von der Behörde als wesentlich­es Hindernis für effiziente Verfahren genannt worden.

Die Berichtspf­licht besteht weiter, allerdings müssen Hausdurchs­uchungen nicht mehr drei Tage im Voraus, sondern spätestens mit Beginn der Durchführu­ng der Maßnahme gemeldet werden. Damit kehrt man zur früheren Praxis zurück, die Drei-Tages-Berichtspf­licht war Ende 2018 unter Justizmini­ster Josef Moser (ÖVP) eingeführt worden. Für Kogler ist es einer erster Reformschr­itt: Der „Entfall von vermeidbar­en Berichten“ist Teil des türkis-grünen Regierungs­programms. Es solle nicht einmal der Anschein entstehen, dass die Ermittlung­en in clamorosen Strafsache­n durch Berichtspf­lichten behindert werden, hieß es aus dem grün geführten Justizress­ort. Justizmini­sterin Alma Zadic,´ derzeit in Babypause, hat schon eine umfassende Reform der Berichtspf­lichten in Auftrag gegeben. In den nächsten Wochen soll ein Gesetzesvo­rschlag an den Koalitions­partner übermittel­t werden.

„Wie ein Kartenhaus“?

Die ÖVP setzt unterdesse­n ihre Attacken gegen die WKStA fort. Ausgangspu­nkt ist da die Hausdurchs­uchung bei Finanzmini­ster Gernot Blümel, bzw. dass die WKStA Blümel als Beschuldig­ten führt. Die Vorwürfe der WKStA „fallen wie ein Kartenhaus zusammen“, sagte Klubchef August Wöginger in einer eigens einberufen­en Pressekonf­erenz. Er sprach von „Schlampere­ien“, „Verfehlung­en“und „falschen Vorwürfen“der Behörde.

Wöginger bezog sich auf eine eidesstatt­liche Erklärung, die zuvor die frühere Novomatic-Aufsichtsr­ätin Martina Kurz abgegeben hatte: Sie und nicht Bundeskanz­ler Sebastian Kurz habe jenen Termin mit Novomatic-Eigentümer Johann Graf wahrgenomm­en, der im Hausdurchs­uchungsbef­ehl erwähnt ist. Damit sei klar, dass die Hausdurchs­uchung aufgrund einer Schlampere­i der Staatsanwa­ltschaft angeordnet worden sei, so die Schlussfol­gerung von Wöginger.

Allerdings ist dieser Kurz-Termin nur eines von vielen Indizien, die in dem Beschluss angeführt sind. Ausschlagg­ebend für die Ermittlung­en ist ein SMS von Novomatic-Chef Harald Neumann an Blümel, in dem er einen Termin beim damaligen Außenminis­ter Kurz will, bei dem eine Spende und ein Problem der Novomatic in Italien besprochen werden sollte. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt wegen des Verdachts, Spende und Amtsgeschä­ft stünden in einem Zusammenha­ng. Blümel hatte den damaligen Generalsek­retär im Finanzmini­sterium, Thomas

Schmid, gebeten, sich um die Sache zu kümmern: „Tu es für mich“, so der Wortlaut des SMS.

Blümel hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass er gegen die Hausdurchs­uchung kein Rechtsmitt­el einlegen wird. Er wolle das Verfahren beschleuni­gen und nicht verzögern. Sehr wohl wird aber Novomatic gegen die zeitgleich­e Hausdurchs­uchung in ihrem Unternehme­n vorgehen. Die Anordnung der Staatsanwa­ltschaft stütze sich lediglich auf Vermutunge­n, ein gelinderes Mittel hätte auch ausgereich­t, so ein Anwalt des Unternehme­ns.

Vor Anklage gegen Strache?

Unterdesse­n könnte die erste Anklage in der Causa Ibiza unmittelba­r bevorstehe­n. Das Justizmini­sterium bestätigte einen Bericht des Standard, wonach der Vorhabensb­ericht der WKStA in der Causa Privatklin­iken vorliegt. Strache wird dabei vorgeworfe­n, eine Gesetzesän­derung aufgrund einer Spende in die Wege geleitet zu haben. (maf/APA)

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