Kogler lockert Berichtspflicht für die WKStA
Justiz. Der Interimsminister schafft die Verpflichtung ab, Hausdurchsuchungen drei Tage vorher an die Oberbehörde zu melden. Die ÖVP verschärft unterdessen ihre Angriffe gegen die Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Wien. Vizekanzler Werner Kogler, derzeit interimsmäßig auch Justizminister, unterstützt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in den aktuellen Konflikten: Per Erlass schaffte Kogler die umstrittene Drei-TagesBerichtspflicht an die Staatsanwaltschaftlichen Oberbehörden ab. Diese Verpflichtung, wesentliche Ermittlungsschritte wie Hausdurchsuchungen drei Tage vorher der Oberstaatsanwaltschaft zu melden, war von der Behörde als wesentliches Hindernis für effiziente Verfahren genannt worden.
Die Berichtspflicht besteht weiter, allerdings müssen Hausdurchsuchungen nicht mehr drei Tage im Voraus, sondern spätestens mit Beginn der Durchführung der Maßnahme gemeldet werden. Damit kehrt man zur früheren Praxis zurück, die Drei-Tages-Berichtspflicht war Ende 2018 unter Justizminister Josef Moser (ÖVP) eingeführt worden. Für Kogler ist es einer erster Reformschritt: Der „Entfall von vermeidbaren Berichten“ist Teil des türkis-grünen Regierungsprogramms. Es solle nicht einmal der Anschein entstehen, dass die Ermittlungen in clamorosen Strafsachen durch Berichtspflichten behindert werden, hieß es aus dem grün geführten Justizressort. Justizministerin Alma Zadic,´ derzeit in Babypause, hat schon eine umfassende Reform der Berichtspflichten in Auftrag gegeben. In den nächsten Wochen soll ein Gesetzesvorschlag an den Koalitionspartner übermittelt werden.
„Wie ein Kartenhaus“?
Die ÖVP setzt unterdessen ihre Attacken gegen die WKStA fort. Ausgangspunkt ist da die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel, bzw. dass die WKStA Blümel als Beschuldigten führt. Die Vorwürfe der WKStA „fallen wie ein Kartenhaus zusammen“, sagte Klubchef August Wöginger in einer eigens einberufenen Pressekonferenz. Er sprach von „Schlampereien“, „Verfehlungen“und „falschen Vorwürfen“der Behörde.
Wöginger bezog sich auf eine eidesstattliche Erklärung, die zuvor die frühere Novomatic-Aufsichtsrätin Martina Kurz abgegeben hatte: Sie und nicht Bundeskanzler Sebastian Kurz habe jenen Termin mit Novomatic-Eigentümer Johann Graf wahrgenommen, der im Hausdurchsuchungsbefehl erwähnt ist. Damit sei klar, dass die Hausdurchsuchung aufgrund einer Schlamperei der Staatsanwaltschaft angeordnet worden sei, so die Schlussfolgerung von Wöginger.
Allerdings ist dieser Kurz-Termin nur eines von vielen Indizien, die in dem Beschluss angeführt sind. Ausschlaggebend für die Ermittlungen ist ein SMS von Novomatic-Chef Harald Neumann an Blümel, in dem er einen Termin beim damaligen Außenminister Kurz will, bei dem eine Spende und ein Problem der Novomatic in Italien besprochen werden sollte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, Spende und Amtsgeschäft stünden in einem Zusammenhang. Blümel hatte den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas
Schmid, gebeten, sich um die Sache zu kümmern: „Tu es für mich“, so der Wortlaut des SMS.
Blümel hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass er gegen die Hausdurchsuchung kein Rechtsmittel einlegen wird. Er wolle das Verfahren beschleunigen und nicht verzögern. Sehr wohl wird aber Novomatic gegen die zeitgleiche Hausdurchsuchung in ihrem Unternehmen vorgehen. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft stütze sich lediglich auf Vermutungen, ein gelinderes Mittel hätte auch ausgereicht, so ein Anwalt des Unternehmens.
Vor Anklage gegen Strache?
Unterdessen könnte die erste Anklage in der Causa Ibiza unmittelbar bevorstehen. Das Justizministerium bestätigte einen Bericht des Standard, wonach der Vorhabensbericht der WKStA in der Causa Privatkliniken vorliegt. Strache wird dabei vorgeworfen, eine Gesetzesänderung aufgrund einer Spende in die Wege geleitet zu haben. (maf/APA)