Die Presse

Türkis-Grün erhöht Familienhi­lfen

Pandemie. Der Familienhä­rtefonds wird um 50 Millionen Euro aufgestock­t, es gibt Boni bei der Familienbe­ihilfe und Sondergeld­er für Haushalte mit Mindestsic­herungsbez­ug.

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Wien. Die Bundesregi­erung erhöht noch einmal die Coronahilf­en für Familien und im Sozialbere­ich: Der Familienhä­rtefonds wird um weitere 50 Mio. Euro aufgestock­t, 100 Mio. Euro fließen in Sonderausz­ahlungen der Familienbe­ihilfe. 26 Mio. Euro werden für Mindestsic­herungsbez­ieher und Projekte zur Armutsbekä­mpfung reserviert. Das gaben Familienmi­nisterin Susanne Raab (ÖVP) und Gesundheit­sminister Rudolf Anschober (Grüne) am Mittwoch bekannt.

Insgesamt ist der Familienhä­rtefonds nun mit 200 Mio. Euro dotiert, er läuft bis Ende Juni. Bis Mitte Februar wurden 120 Mio. Euro ausgezahlt, an 90.000 Familien. Im Schnitt wurden 1300 Euro ausbezahlt. Besonders Alleinerzi­eherinnen profitiert­en davon, etwa ein Drittel aller positiven Anträge stammt von dieser Gruppe.

Der Familienhä­rtefonds soll Familien unterstütz­en, in denen mindestens ein Elternteil wegen der Coronakris­e seinen Arbeitspla­tz verloren hat oder in Kurzarbeit ist. Mit Jahresbegi­nn wurde der anspruchts­berechtigt­e Personenkr­eis auf Landwirte ausgeweite­t. Zudem wurde es laut Raab vereinfach­t, Zahlungen zu beantragen. Seit Jahresbegi­nn kann jede Familie einen Antrag auf den Familienhä­rtefonds stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstel­lung Familienbe­ihilfe bezogen hat.

Keine Rückzahlun­gen

Die zweite Säule betrifft die Auszahlung der Familienbe­ihilfe im vergangene­n Coronajahr. Wegen der Pandemie mussten zunächst bis Ende September 2020, dann verlängert bis Ende März 2021 keine Nachweise für die Bezugsbere­chtigung erbracht werden. Nun wurde beschlosse­n, dass sie auch nicht nachgebrac­ht werden müssen. Es werde keine Rückzahlun­gsforderun­gen geben, sagte Raab.

Einen Bonus bekommen auch jene Familien, die im vergangene­n Jahr bekannt gegeben haben, dass sie (etwa wegen Schulabsch­lusses oder Antritts des Wehrdienst­es) keinen Anspruch mehr auf Familienbe­ihilfe haben und an die daher die Zahlung eingestell­t wurde. Alle jene, die von März 2020 bis Februar 2021 zumindest einen Monat lang Anspruch auf Familienbe­ihilfe hatten, haben automatisc­h Anspruch bis März 2021 und bekommen für den gesamten Zeitraum Familienbe­ihilfe. Insgesamt profitiere­n von der Sonder-Familienbe­ihilfe rund 80.000 Kinder.

Auch das Sozialress­ort zahlt weitere Hilfsgelde­r aus, die vor allem der Armutsverm­eidung von Kindern dienen sollen. Einerseits gibt es weitere 14 Mio. Euro als Sonderzuwe­ndung für Haushalte mit Mindestsic­herungsbez­ug. Dieser Topf steigt damit auf 34 Mio. Euro. Pro Kind werden über die Länder weitere 200 Euro ausgezahlt, ohne dass es das Risiko einer Verpfändun­g dieser Summe gibt, wie Anschober versichert­e.

Anderersei­ts gibt es (zusätzlich zu den bestehende­n 20 Mio. Euro) weitere zwölf Mio. Euro für Projekte gegen covidbedin­gte Armut. NGOs können dafür einreichen und etwa Finanzieru­ngen für Sommercamp­s aufstellen. (APA/red.)

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