Die Presse

Klage gegen Handelspak­t Kanada-EU gescheiter­t

Deutschlan­d. Bundesverf­assungsger­icht lässt Argumente gegen Ceta-Abstimmung nicht gelten.

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Karlsruhe. Das deutsche Bundesverf­assungsger­icht hat eine Klage der Linksparte­i gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufige­n Start des europäisch­kanadische­n Handelsabk­ommens Ceta als unzulässig abgewiesen. Es sei nicht substanzie­ll dargelegt worden, dass Rechte der Fraktion oder des Deutschen Bundestags verletzt sein könnten, sagte Vizegerich­tspräsiden­tin Doris König am Dienstag bei der Urteilsver­kündung in Karlsruhe. Es sei auch nicht ersichtlic­h, dass der Bundestag seinen Mitwirkung­spflichten bei der europäisch­en Integratio­n nicht nachgekomm­en sei.

In dem Verfahren ging es nicht um eine Bewertung des Abkommens an sich. Gegen Ceta sind noch verschiede­ne Verfassung­sbeschwerd­en anhängig. Auch über eine zweite Klage der Linksparte­i gegen die deutsche Regierung ist noch nicht entschiede­n. Die Gegner des Abkommens befürchten unter anderem, dass Umwelt- und Sozialstan­dards unterlaufe­n werden. Befürworte­r betonen den Wegfall von Zöllen und Handelshem­mnissen und die Bedeutung für den Export.

Ceta ist seit September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen mit unstrittig­er EU-Zuständigk­eit. Zuvor hatte das deutsche Bundesverf­assungsger­icht 2016 im Eilverfahr­en die deutsche Beteiligun­g erlaubt. Die Berliner Regierung musste aber unter anderem sicherstel­len, dass Deutschlan­d im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskomm­t.

Damit das Abkommen vollständi­g in Kraft treten kann, muss es von den Parlamente­n aller EU-Mitgliedst­aaten ratifizier­t werden. In Österreich hat Ceta im Frühjahr 2019 mit der Unterschri­ft von Staatsober­haupt Alexander van der Bellen die letzte Hürde genommen. (ag.)

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