Klage gegen Handelspakt Kanada-EU gescheitert
Deutschland. Bundesverfassungsgericht lässt Argumente gegen Ceta-Abstimmung nicht gelten.
Karlsruhe. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der Linkspartei gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufigen Start des europäischkanadischen Handelsabkommens Ceta als unzulässig abgewiesen. Es sei nicht substanziell dargelegt worden, dass Rechte der Fraktion oder des Deutschen Bundestags verletzt sein könnten, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Bundestag seinen Mitwirkungspflichten bei der europäischen Integration nicht nachgekommen sei.
In dem Verfahren ging es nicht um eine Bewertung des Abkommens an sich. Gegen Ceta sind noch verschiedene Verfassungsbeschwerden anhängig. Auch über eine zweite Klage der Linkspartei gegen die deutsche Regierung ist noch nicht entschieden. Die Gegner des Abkommens befürchten unter anderem, dass Umwelt- und Sozialstandards unterlaufen werden. Befürworter betonen den Wegfall von Zöllen und Handelshemmnissen und die Bedeutung für den Export.
Ceta ist seit September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen mit unstrittiger EU-Zuständigkeit. Zuvor hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht 2016 im Eilverfahren die deutsche Beteiligung erlaubt. Die Berliner Regierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt.
Damit das Abkommen vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Österreich hat Ceta im Frühjahr 2019 mit der Unterschrift von Staatsoberhaupt Alexander van der Bellen die letzte Hürde genommen. (ag.)