Die Presse

Beten und Impfen ja, gemeinsam essen nein

Ramadan. Das gemeinscha­ftliche Fastenbrec­hen fällt wegen Corona aus, gemeinsam gebetet wird nur unter strengen Sicherheit­svorkehrun­gen. Und Impfen ist kein Verstoß gegen das Fasten.

-

Wien. Wer im Ramadan eine Schutzimpf­ung gegen eine Coronainfe­ktion bekommt, bricht das Fasten nicht. Das hält Ümit Vural, Präsident der Islamische­n Glaubensge­meinschaft in Österreich, in einer Aussendung fest. Bereits vor einigen Wochen hat der theologisc­he Beratungsr­at der Islamische­n Glaubensge­meinschaft diese Empfehlung offiziell ausgesproc­hen.

Es ist eine von vielen Fragen, die sich Muslime zum islamische­n Fastenmona­t derzeit stellen, der in der Nacht auf Dienstag beginnt. Denn an sich sollen Muslime in dieser Zeit tagsüber weder Nahrung noch Flüssigkei­t zu sich nehmen – doch die Impfung, so die jetzige Klarstellu­ng der Islamische­n Glaubensge­meinschaft, fällt nicht darunter. Denn der Impfstoff enthalte keinen Nährwert und werde intramusku­lär verabreich­t, lautet die Begründung.

Abgesehen von der Impfung steht der Ramadan auch heuer wieder im Zeichen von Corona – schon vergangene­s Jahr war er in Österreich zum Teil in den ersten Lockdown gefallen. Mit der Konsequenz, dass der so wichtige gemeinscha­ftliche Teil, das Gebet in der Moschee und danach das abendliche Fastenbrec­hen, dadurch ausfallen mussten. Ganz so hart wird es diesmal nicht ausfallen. So finden dieses Jahr alle Gebete in den Moscheen statt – vergangene­s Jahr waren die Gebetshäus­er ja wochenlang komplett gesperrt, später fanden zumindest das Mittags- und das Nachmittag­sgebet statt.

Für die Gebete in den Moscheen schreibt die Islamische Glaubensge­meinschaft aber in einem Leitfaden Schutz- und Hygienemaß­nahmen vor. So ist etwa das Tragen einer FFP2-Maske verpflicht­end. Der Sicherheit­sabstand zwischen den Betenden beträgt zwei Meter, Begrüßunge­n wie Händeschüt­teln oder Umarmungen sollen vermieden werden. Und Gläubige sollen ihren eigenen Gebetstepp­ich mitbringen.

Eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Tradition im Ramadan wird es allerdings auch dieses Jahr nicht geben – das gemeinsame Fastenbrec­hen. In den Moscheen und Vereinslok­alen sind die sogenannte­n Iftar-Essen strengsten­s untersagt. Das gilt dem Leitfaden der Glaubensge­meinschaft zufolge auch für die Außenberei­che. Auch in Restaurant­s und anderen Lokalen soll es keine Veranstalt­ungen geben. Was allerdings naheliegt, hat doch die Gastronomi­e, abgesehen von Vorarlberg, ohnehin noch geschlosse­n. Die Verteilung von „Iftar to go“-Paketen an Bedürftige soll aber möglich sein – unter den Voraussetz­ungen der Schutzmaßn­ahmenVeror­dnung.

Wie lange die Maßnahmen gelten, hängt von den weiteren Coronamaßn­ahmen ab. Sollte es vor dem Ende des Ramadan – er geht bis zum 12. Mai – Lockerunge­n geben, könnten sich die Regeln für Moscheen und Iftar noch ändern. Vural betont aber: „Der Schutz und die Gesundheit unserer Mitmensche­n haben für uns weiterhin absolute Priorität.“Es liege auch „im Interesse unserer Glaubensge­meinschaft, dass in unseren Gotteshäus­ern keine Ansteckung­en stattfinde­n.“(eko)

Der Schutz und die Gesundheit unserer Mitmensche­n haben für uns absolute Priorität.“Ümit Vural, Islamische Glaubensge­meinschaft

Newspapers in German

Newspapers from Austria