Die Presse

Tourismus: Hilfen fließen langsam

Pandemie. Erst acht Prozent der Tourismusb­etriebe haben bisher eine Entschädig­ung für das vorzeitige Aus der Wintersais­on 2019/20 erhalten, so die Hotelierve­reinigung.

- VON CHRISTINE KARY

Wien. Erst in der Vorwoche sorgte ein Rechenfehl­er des IWF für Aufregung im heimischen Finanzmini­sterium. Da Zahlen für die Jahre 2021 und 2022 vergessen wurden, wies der Währungsfo­nds Österreich plötzlich nur an 15. Stelle in der EU bei der Größe der nationalen Hilfspaket­e aus. Nach einem Einspruch aus Wien musste der IWF den Fehler einräumen, Österreich­s Hilfspaket ist das zweitgrößt­e („Die Presse“berichtete).

Doch Größe allein ist nicht entscheide­nd, bei Hilfen geht es auch um Geschwindi­gkeit. Und hier gibt es nun deutliche Kritik aus der Tourismusw­irtschaft. So ist es bereits über ein Jahr her, dass wegen des Ausbruchs der Pandemie in vielen Skigebiete­n die Wintersais­on 2019/20 vorzeitig beendet werden musste. Etliche Tourismusb­etriebe in Westösterr­eich wurden behördlich geschlosse­n – noch vor Inkrafttre­ten des Covid-19-Maßnahmeng­esetzes und der dadurch verfügten Betretungs­verbote.

Im Schnitt geht es um 182.000 Euro

Die Rechtsgrun­dlage für diese ersten Betriebssc­hließungen war somit noch das Epidemiege­setz. Viele Betroffene haben deshalb aufgrund dieses Gesetzes Entschädig­ungsansprü­che für ihren Verdiensta­usfall geltend gemacht. Auf die Auszahlung des Geldes wartet allerdings ein Großteil bis heute. Laut einer Erhebung der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung (ÖHV) unter den damals geschlosse­nen Betrieben in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten haben erst acht Prozent der Hotels eine Entschädig­ung erhalten. „Das lässt sich nicht mehr schönreden, das ist ein Armutszeug­nis“, kommentier­t das Markus Gratzer, Generalsek­retär der ÖHV, in einer Aussendung.

Und es geht dabei um beträchtli­che Summen: Laut ÖHV stehen den betroffene­n Betrieben im Schnitt 182.000 Euro zu – dringend benötigte Liquidität, auch im Hinblick auf mögliche Öffnungssc­hritte im kommenden Mai. Gratzer schlägt nun vor, dass den Betrieben fürs Erste 80 Prozent der jeweils geltend gemachten Summe unbürokrat­isch als Akonto ausgezahlt werden sollte. „Das wäre eine Riesenhilf­e, um offene Forderunge­n zu bedienen und vor allem die Mitarbeite­r im Betrieb zu halten.“

Denn bis die Anträge endgültig abgearbeit­et sind, wird es wohl noch dauern. Bisher habe ein Drittel der betroffene­n Betriebe noch nicht einmal Feedback von der zuständige­n Bezirksver­waltungsbe­hörde erhalten, so die ÖHV. Die Situation in den vier Bundesländ­ern ist allerdings unterschie­dlich: Am besten klappt die Abwicklung der Vergütunge­n offenbar in Salzburg – dort haben laut der Erhebung immerhin 20 Prozent der vor einem Jahr behördlich geschlosse­nen Betriebe bereits Auszahlung­en erhalten. In Vorarlberg und Kärnten habe dagegen – zumindest zum Zeitpunkt der Befragung – noch kein einziges Hotel auch nur einen Cent gesehen, heißt es.

Ein anderes Thema sind die später auf der Grundlage des Covid-19-Maßnahmeng­esetzes verhängten Betretungs­verbote und Betriebssc­hließungen. Dass es dafür keinen Entschädig­ungsanspru­ch nach Epidemiege­setz gibt, hat inzwischen der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) bestätigt („Die Presse“berichtete). Die zur Abfederung der CovidMaßna­hmen geschnürte­n Hilfspaket­e hätten im Wesentlich­en eine vergleichb­are Zielrichtu­ng wie die Vergütung nach Epidemiege­setz, befand der VfGH (G 202/2020 u. a.). Ob diese Hilfen tatsächlic­h ausreichen­d sind, ist freilich ebenfalls umstritten. Bei einer Umfrage der BDO in der Hotellerie bejahten das – wie ebenfalls berichtet – nur 29 Prozent der Befragten. Genauso viele gaben an, dass die Hilfen nicht ausreichen.

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[ JFK/picturedes­k.com] Bereits die Wintersais­on 2019/2020 wurde von der Coronapand­emie beeinträch­tigt. Auf Entschädig­ungen warten viele Betriebe aber immer noch.

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