Bewährungsstrafen für Vergewaltiger
Recht. Bald könnten Vergewaltiger wieder (wie früher) „nur“auf Bewährung verurteilt werden. Praktiker befürworten dies.
Wien. Ein „Presse“-Artikel über geplante Reformen im Strafvollzug befeuert die Debatte um den Umgang mit Sexualstraftätern. Wie berichtet sieht der Abschlussbericht einer von Justizministerin Alma Zadic´ (Grüne) eingesetzten Arbeitsgruppe vor, dass beim Delikt „Vergewaltigung“die bedingte Strafnachsicht, also das Verhängen einer Gefängnisstrafe auf Bewährung, erneut eingeführt wird. Diese Form der Milde wird auch von Opferschützern akzeptiert.
Kurz die Vorgeschichte: Die Arbeitsgruppe sollte klären, wie man Österreichs Haftanstalten entlasten könnte, welche Alternativen zur Haft man forcieren sollte. Eine Empfehlungen lautet: Der Gesetzgeber solle wieder „zulassen“, dass auch Vergewaltiger
Strafen bekommen, die (zur Gänze) bedingt ausgesprochen werden, um auch auf diese Art zu einer Reduktion der Haftzahlen zu kommen. Klar: Wer auf Bewährung frei kommt, braucht keinen Platz im Gefängnis.
Doch erst mit 1. Jänner 2020 ist das von Türkis-Blau geschnürte Gewaltschutzpaket in Kraft getreten, wonach bei Vergewaltigung die bedingte Strafnachsicht ausgeschlossen ist. Damit bekam dieses Delikt eine Sonderstellung. Ebendiese könnte wieder fallen.
Nun verteidigen ausgerechnet Opferschützer den Vorschlag der Zadic-´Arbeitsgruppe – und damit die Möglichkeit, Sexualstraftäter künftig wieder milder zu verurteilen. Das mag paradox wirken, lässt sich aber erklären.
Der Vorsteher des Bezirksgerichts Wien Meidling, Oliver Scheiber, saß selbst in der Arbeitsgruppe – in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Verbrechensopferhilfeorganisation „Weißer Ring“. Er erinnert im „Presse“-Gespräch daran, dass das Verbot von Bewährungsstrafen bei Vergewaltigung „systemwidrig“sei. Tatsächlich: Bei allen anderen Delikten gibt es die Möglichkeit der bedingten Strafnachsicht (bei Kapitalverbrechen freilich nur unter ganz besonderen Umständen).
Scheiber verweist auf den Vorteil beim Ausspruch einer „Bedingten“: Gerichte können eine solche Sanktion an Auflagen knüpfen (eine reine Bewährungsstrafe ist bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich). Also beispielsweise an die
Weisung, eine Sexualtherapie zu absolvieren.
Außerdem: Der Gesetzgeber habe bei den jüngsten Verschärfungen „das Maß verloren“. Dieses eine Delikt „Vergewaltigung“sei „herausgehoben“worden. Täter sollten aber „nicht stigmatisiert“werden. Sollte diese Empfehlung der Arbeitsgruppe durchgehen, seien in Hinkunft freilich die Richter gefordert: Nur bedingte Strafen zu verhängen, ohne daran Weisungen zu knüpfen, sei nicht unbedingt sinnvoll. Zur Erklärung: Möglich wäre es dann sehr wohl.
Auch die Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Rosa Logar, kann der vom Justizressort vertretenen Linie vorsichtig etwas abgewinnen. „Wenn gar keine bedingten Strafen möglich sind, gibt es vielleicht mehr Freisprüche.“Gemeint: Um Härtefälle zu vermeiden, schrecke man vielleicht davor zurück zu verurteilen.
Die von TürkisBlau gewollte Verschärfung der Strafen habe „bei der Gewaltprävention nichts gebracht“. Wichtiger als Sanktionen sei die Frage, wie man Opfern begegnet: nämlich derzeit leider „grundsätzlich mit Misstrauen“. Daher würden „sehr viele Anzeigen eingestellt“. Dem müsse man begegnen – durch bessere Beweissicherung. Logar bringt ein Beispiel: „Farbfotos von Verletzungen der Opfer landen als Schwarz-Weiß-Kopien im Gerichtsakt. So kann sich das Gericht kein Urteil bilden.“
Den Opfern wird nicht geglaubt. An diesem Problem zu arbeiten ist wichtiger als Strafen zu verschärfen.
Gewaltschutz-Expertin Rosa Logar