Menschenrecht, in die Heimat zurückzukehren
Ein Erfahrungsbericht
Ich bin österreichische Staatsbürgerin und lebe mit meiner (österreichischen) Familie in Pretoria, wo ich seit ein paar Jahren für unser Land beruflich tätig bin. Nach einer sehr schweren Erkrankung musste sich mein Gatte 2020
Behandlungen in Südafrika unterziehen. Aufgrund der Pandemie war es uns erst jetzt, im Juni, möglich, zur weiteren medizinischen Behandlung nach Österreich zu reisen; wir haben uns, um vereinbarte Arzttermine wahrnehmen zu können, für die quarantänefreie Einreise gemäß den Bestimmungen der Cov-19-Einreise-VO registriert.
Nach 13-stündiger Reise in Wien angekommen, traf uns die
Art und Weise der Gesundheitskontrolle durch Bundesheer-Vertreter am Flughafen Wien-Schwechat vollkommen unerwartet. Sämtliche Unterlagen, die in der Einreise-VO angeführt waren, wurden vorgelegt – neben Ergebnissen über negative PCR-Tests, Formularen betreffend die Pre-TravelClearance, Bescheinigungen von renommierten österreichischen Fachärzten, aus denen die Dringlichkeit der medizinischen Versorgung meines Mannes in Österreich hervorging. Die Herren vom Bundesheer zweifelten die Glaubwürdigkeit dieser Bescheinigungen allerdings an und kamen zu dem Schluss, dass es sich bei der Einreise meines Gatten um keinen medizinischen Grund handle.
Auf die Frage, wie ein Nichtmediziner zu so einer Beurteilung gelangen kann, hielt ein Soldat telefonisch Rückfrage bei einem angeblichen Seuchenspezialisten am Flughafen Wien, der angeblich zu derselben Beurteilung gelangte – ohne die ärztlichen Bescheinigungen eingesehen zu haben, eine Ferndiagnose sozusagen. Am Ende mussten wir – gezwungenermaßen – deklarieren, uns unmittelbar in eine zehntägige Quarantäne zu begeben, aus der wir uns frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten können. Hätten wir diese Erklärung verweigert, hätte man uns die Einreise verweigert.
Ja, wir haben es mit einer Pandemie zu tun, aber das Recht eines Menschen, in sein Land zurückzukehren, ist ein Menschenrecht, verankert im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Diesen hat Österreich ratifiziert, so wie 171 andere
Staaten auch. Nicht ratifiziert haben ihn Staaten wie Saudiarabien, Burma oder der Südsudan. Bekämpft man ein Virus, indem man sich in Menschenrechtsfragen an solchen Staaten orientiert? Elisabeth Tegischer, Brooklyn, Pretoria