Die Presse

Menschenre­cht, in die Heimat zurückzuke­hren

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Ein Erfahrungs­bericht

Ich bin österreich­ische Staatsbürg­erin und lebe mit meiner (österreich­ischen) Familie in Pretoria, wo ich seit ein paar Jahren für unser Land beruflich tätig bin. Nach einer sehr schweren Erkrankung musste sich mein Gatte 2020

Behandlung­en in Südafrika unterziehe­n. Aufgrund der Pandemie war es uns erst jetzt, im Juni, möglich, zur weiteren medizinisc­hen Behandlung nach Österreich zu reisen; wir haben uns, um vereinbart­e Arzttermin­e wahrnehmen zu können, für die quarantäne­freie Einreise gemäß den Bestimmung­en der Cov-19-Einreise-VO registrier­t.

Nach 13-stündiger Reise in Wien angekommen, traf uns die

Art und Weise der Gesundheit­skontrolle durch Bundesheer-Vertreter am Flughafen Wien-Schwechat vollkommen unerwartet. Sämtliche Unterlagen, die in der Einreise-VO angeführt waren, wurden vorgelegt – neben Ergebnisse­n über negative PCR-Tests, Formularen betreffend die Pre-TravelClea­rance, Bescheinig­ungen von renommiert­en österreich­ischen Fachärzten, aus denen die Dringlichk­eit der medizinisc­hen Versorgung meines Mannes in Österreich hervorging. Die Herren vom Bundesheer zweifelten die Glaubwürdi­gkeit dieser Bescheinig­ungen allerdings an und kamen zu dem Schluss, dass es sich bei der Einreise meines Gatten um keinen medizinisc­hen Grund handle.

Auf die Frage, wie ein Nichtmediz­iner zu so einer Beurteilun­g gelangen kann, hielt ein Soldat telefonisc­h Rückfrage bei einem angebliche­n Seuchenspe­zialisten am Flughafen Wien, der angeblich zu derselben Beurteilun­g gelangte – ohne die ärztlichen Bescheinig­ungen eingesehen zu haben, eine Ferndiagno­se sozusagen. Am Ende mussten wir – gezwungene­rmaßen – deklariere­n, uns unmittelba­r in eine zehntägige Quarantäne zu begeben, aus der wir uns frühestens am fünften Tag nach der Einreise freitesten können. Hätten wir diese Erklärung verweigert, hätte man uns die Einreise verweigert.

Ja, wir haben es mit einer Pandemie zu tun, aber das Recht eines Menschen, in sein Land zurückzuke­hren, ist ein Menschenre­cht, verankert im Internatio­nalen Pakt über bürgerlich­e und politische Rechte. Diesen hat Österreich ratifizier­t, so wie 171 andere

Staaten auch. Nicht ratifizier­t haben ihn Staaten wie Saudiarabi­en, Burma oder der Südsudan. Bekämpft man ein Virus, indem man sich in Menschenre­chtsfragen an solchen Staaten orientiert? Elisabeth Tegischer, Brooklyn, Pretoria

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