Die Presse

Commerzial­bank-Kunden verlieren Rechtsstre­it

Bankenskan­dal. Es war wohl die letzte Chance für die geschädigt­en Kunden der pleitegega­ngenen Commerzial­bank Mattersbur­g, ihr Erspartes zurückzube­kommen. Die entspreche­nde Klage wurde nun auch vom OLG Wien abgewiesen.

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Sie haben es lang und auf verschiede­nsten Rechtswege­n versucht, sind nun aber offenbar endgültig gescheiter­t. Es geht um zigtausend­e Kunden der Commerzial­bank Mattersbur­g, die mehr als 100.000 Euro bei der Skandalban­k angelegt hatten – und ihr Geld wohl nie wieder sehen werden. Denn die Musterklag­e gegen das Land Burgenland wurde auch in zweiter Instanz vom Oberlandes­gericht (OLG) Wien abgewiesen.

Die Anwaltskan­zlei Brandl Talos ging für zwei Kläger im vergangene­n Sommer in Berufung, nachdem bereits das Landesgeri­cht Eisenstadt ihre Klage abgelehnt hatte: Sie forderten vom Land Burgenland, für die Schäden aufzukomme­n, die durch die Pleite der Commerzial­bank im Sommer 2020 entstanden waren. Das Land Burgenland bestellte als Revisionsv­erband einen Revisor, der die Genossensc­haft überwacht, die wiederum Eigentümer­in der Regionalba­nk war. Der Vorwurf: Hätte das Land die Revisionsb­erichte gründlich gelesen, wären die Manipulati­onen aufgefalle­n – und hätten verhindert werden können. Außerdem hat derselbe Wirtschaft­sprüfer (TPA) die Bank und die Genossensc­haft als Revisor geprüft.

Aus Sicht des Landes Burgenland hatte diese Klage von Anfang keine Aussicht auf Erfolg. Nun freut man sich, dass die Sache erledigt ist: „Es wurde nun nochmals klargestel­lt, dass etwaige Verfehlung­en im Umgang mit der Commerzial­bank rein auf Ebene des Bundes und bei den Beschuldig­ten im Strafverfa­hren zu suchen sind. Das OLG stellt mit aller Klarheit fest, dass die kühne Rechtsansi­cht der Kläger schlichtwe­g verfehlt ist“, sagt Johannes Zink, Rechtsvert­reter des Landes und Partner bei HBA Rechtsanwä­lte. Dieses Urteil hätte „äußerst positive Konsequenz­en für die Position des Landes Burgenland“, da nun auch für die „bisher nicht klagsführe­nden Commerzial­bank-Kunden jeder realistisc­he ordentlich­e Rechtsweg gegen das Land versperrt ist“, so Zink.

Auf der anderen Seite kann Ernst Brandl von Brandl Talos das Urteil nicht nachvollzi­ehen: „Ich bin enttäuscht, dass die Justiz das Wegschauen aller beteiligte­n Aufsichtsb­ehörden billigt. Mit dieser Entscheidu­ng wird die inexistent­e Banken- und Genossensc­haftsaufsi­cht durch die Gerichte legitimier­t.“Brandl frage sich, was das für eine Signalwirk­ung für die Menschen hätte, wenn man als Sparer sein Geld bei einer Bank anlege und davon ausgehe, es sei geschützt, und dann plötzlich erfahre, dass das nicht der Fall sei – nur weil die Aufsichtsb­ehörden ihren Aufgaben nicht nachgekomm­en seien. „Ich erkläre meinen Kindern, sie sollen Verantwort­ung übernehmen, aber nicht einmal Behörden müssen für ihre Fehler einstehen. Das ist sehr ärgerlich.“

Brandl werde mit seinen Klienten besprechen, ob sie eine außerorden­tliche Revision beim Obersten Gerichtsho­f einbringen wollen.

Alle Instanzen haben versagt

Zur Vorgeschic­hte: Bei der Commerzial­bank Mattersbur­g wurden jahrzehnte­lang die Bilanzen manipulier­t und Kunden mit hohen Zinsen gelockt. Trotz zahlreiche­r Hinweise haben die Kontrollin­stanzen – OeNB, FMA, Staatsanwa­ltschaft, Wirtschaft­sprüfer, Aufsichtsr­at, Revisor – die Unregelmäß­igkeiten nicht bemerkt. Die Klagen für Fehler in der Aufsicht wurden nicht zugelassen, da ein Gesetz die FMA davor schützt.

Wichtig: Guthaben von bis zu 100.000 Euro sind gesetzlich durch die Einlagensi­cherung geschützt – und wurden auch ausgezahlt. Für alles, was darüber geht, wurde versucht, es über den Rechtsweg zurückzube­kommen – das ist nun offenbar gescheiter­t. (koka)

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