Commerzialbank-Kunden verlieren Rechtsstreit
Bankenskandal. Es war wohl die letzte Chance für die geschädigten Kunden der pleitegegangenen Commerzialbank Mattersburg, ihr Erspartes zurückzubekommen. Die entsprechende Klage wurde nun auch vom OLG Wien abgewiesen.
Sie haben es lang und auf verschiedensten Rechtswegen versucht, sind nun aber offenbar endgültig gescheitert. Es geht um zigtausende Kunden der Commerzialbank Mattersburg, die mehr als 100.000 Euro bei der Skandalbank angelegt hatten – und ihr Geld wohl nie wieder sehen werden. Denn die Musterklage gegen das Land Burgenland wurde auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesen.
Die Anwaltskanzlei Brandl Talos ging für zwei Kläger im vergangenen Sommer in Berufung, nachdem bereits das Landesgericht Eisenstadt ihre Klage abgelehnt hatte: Sie forderten vom Land Burgenland, für die Schäden aufzukommen, die durch die Pleite der Commerzialbank im Sommer 2020 entstanden waren. Das Land Burgenland bestellte als Revisionsverband einen Revisor, der die Genossenschaft überwacht, die wiederum Eigentümerin der Regionalbank war. Der Vorwurf: Hätte das Land die Revisionsberichte gründlich gelesen, wären die Manipulationen aufgefallen – und hätten verhindert werden können. Außerdem hat derselbe Wirtschaftsprüfer (TPA) die Bank und die Genossenschaft als Revisor geprüft.
Aus Sicht des Landes Burgenland hatte diese Klage von Anfang keine Aussicht auf Erfolg. Nun freut man sich, dass die Sache erledigt ist: „Es wurde nun nochmals klargestellt, dass etwaige Verfehlungen im Umgang mit der Commerzialbank rein auf Ebene des Bundes und bei den Beschuldigten im Strafverfahren zu suchen sind. Das OLG stellt mit aller Klarheit fest, dass die kühne Rechtsansicht der Kläger schlichtweg verfehlt ist“, sagt Johannes Zink, Rechtsvertreter des Landes und Partner bei HBA Rechtsanwälte. Dieses Urteil hätte „äußerst positive Konsequenzen für die Position des Landes Burgenland“, da nun auch für die „bisher nicht klagsführenden Commerzialbank-Kunden jeder realistische ordentliche Rechtsweg gegen das Land versperrt ist“, so Zink.
Auf der anderen Seite kann Ernst Brandl von Brandl Talos das Urteil nicht nachvollziehen: „Ich bin enttäuscht, dass die Justiz das Wegschauen aller beteiligten Aufsichtsbehörden billigt. Mit dieser Entscheidung wird die inexistente Banken- und Genossenschaftsaufsicht durch die Gerichte legitimiert.“Brandl frage sich, was das für eine Signalwirkung für die Menschen hätte, wenn man als Sparer sein Geld bei einer Bank anlege und davon ausgehe, es sei geschützt, und dann plötzlich erfahre, dass das nicht der Fall sei – nur weil die Aufsichtsbehörden ihren Aufgaben nicht nachgekommen seien. „Ich erkläre meinen Kindern, sie sollen Verantwortung übernehmen, aber nicht einmal Behörden müssen für ihre Fehler einstehen. Das ist sehr ärgerlich.“
Brandl werde mit seinen Klienten besprechen, ob sie eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen wollen.
Alle Instanzen haben versagt
Zur Vorgeschichte: Bei der Commerzialbank Mattersburg wurden jahrzehntelang die Bilanzen manipuliert und Kunden mit hohen Zinsen gelockt. Trotz zahlreicher Hinweise haben die Kontrollinstanzen – OeNB, FMA, Staatsanwaltschaft, Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsrat, Revisor – die Unregelmäßigkeiten nicht bemerkt. Die Klagen für Fehler in der Aufsicht wurden nicht zugelassen, da ein Gesetz die FMA davor schützt.
Wichtig: Guthaben von bis zu 100.000 Euro sind gesetzlich durch die Einlagensicherung geschützt – und wurden auch ausgezahlt. Für alles, was darüber geht, wurde versucht, es über den Rechtsweg zurückzubekommen – das ist nun offenbar gescheitert. (koka)