Wien. Die Sport-&Fun-Halle am Praterstern wird als „temporärer Bau“errichtet. Denn: Die Flächenwidmung passt nicht.
Wien. Es ist eines dieser Projekte, über das sich jeder Politiker freut, wenn er es präsentieren darf: der Bau einer neuen Sporthalle. Konkret die Sport-&-Fun-Halle Praterstern in der Venediger Au.
Ein Holzbau mit grünem Dach und Solaranlage. Drinnen sollen auf 3500 m2 „Trendsportarten wie Streetball, Soccer, Fitness, Zumba, Kinderturnen“im Mittelpunkt stehen“, heißt es in der Aussendung, in der sich zwei Stadträte und ein Bezirksvorsteher damit brüsten. Im Moment machen sie das wohl eher nicht. Denn gegen die Halle gibt es – wie so oft bei Neubauten – Proteste.
Sie soll anstelle eines Fußballfelds kommen. Die Anrainer wehren sich gegen die Versiegelung einer Grünfläche durch die 70 Meter lange und 13 Meter hohe „Schachtel“, die rund Dreiviertel des Felds einnehmen soll.
Einer dieser Anrainer ist Erich Koller. Der Architekt sei nicht von Anfang an gegen die Halle gewesen, sagt er zur „Presse“. „Das Nordbahnviertel ist komplett versiegelt, da kommt halt noch etwas dazu.“Sei ne Meinung änderte er allerdings, als er sah, unter welchen Rahmenbedingungen die Halle gebaut werden sollte. Sie soll nämlich auf einem Stück Land entstehen, auf dem laut Flächenwidmung derzeit „kein Gebäude“gebaut werden darf. Die Stadt will es trotzdem umsetzen. „Ich verstehe,
dass man im Krisen- und Katastro
phenfall etwas tun muss. Aber das ist eine Sporthalle. Wenn man hier die Gesetze nicht einhalten kann, dann weiß ich es auch nicht.“
Ein schwieriger Zusatz
Um das zu verstehen, muss man sich das Projekt genau ansehen. Die neue Sport-&-Fun-Halle am Praterstern soll die alte Sport-&-Fun-Halle in der Engerthstraße ersetzen. Denn auf deren Fläche soll der neue Fernbusbahnhof entstehen. Die neue Halle soll dafür so schnell wie möglich auf dem Fußballfeld in der Venediger Au gebaut werden.
Die Fläche ist als ESP, als Erholungsgebiet Grünland, Sport und Spielplatz, gewidmet – mit dem Zusatz BB1. Für BB1 heißt es im Flächenwidmungsplan: „Auf der (. . .) Grundfläche dürfen keine Gebäude errichtet werden.“Wie kann die Halle also doch gebaut werden?
Indem es sich die Stadt richtet – zumindest sieht es für die Anrainer so aus. So soll die neue Halle laut Paragraf 71 der Wiener Bau
ordnung als „Bau vorübergehenden Bestandes“, also als temporärer Bau, gebaut werden. Erst später, wenn die Halle schon steht, soll die Fläche im Gemeinderat umgewidmet und der temporäre Bau in einen permanenten umgewandelt werden. Passiert das nicht, sagt Koller, „muss der ganze Bau wieder abgerissen werden“. 15 Millionen wären dann umsonst gewesen.
Angesprochen auf den Sachverhalt sieht sich die Stadt, konkret die WIP, die Wiener Infrastruktur Projekt GmbH, die für den Bau zuständig ist, zu Unrecht angegriffen. So werde das Projekt zwar als temporärer Bau eingereicht, allerdings werde im Zuge dessen auch sofort um eine Änderung der Besonderen Baubestimmung (BB1) angesucht, die den permanenten Bau derzeit blockiert. Auf einer Erholungsfläche Grünland, Sport dürfen nämlich sehr wohl Sporthallen gebaut werden. Von einer Umwidmung will Andreas Meinhold, Geschäftsführer der WIP, daher nicht reden. Sondern von einer „Anpassung“. So ein Vorgehen sei auch üblich. Auf eine Umwidmung zu warten, schließt er aus, denn mit allen Fristen wür de sich der Bau der Halle um ein, zwei Jahre verzögern.
Selten,aberdo ch
Doch wie sehen die zuständigen Behörden das Projekt? So ein Vorgehen sei in besonderen Fällen möglich, „wenn es bereits eine Umwidmungsabsicht gibt“, sagt der Leiter der Wiener Baupolizei (MA37), Gerhard Cech, zur „Presse“. Und: „Es kommt nicht oft vor, aber es kommt vor .“Auch bei Privatpersonen. Klar sei aber auch, dass, wenn die Umwidmung später nicht erfolge, „das Gebäude wieder abgetragen werden muss“. Das sei aber noch nie passiert. „Deswegen vergewissern wir uns davor sehr, dass die dauerhafte Umwidmung kommen wird.“Wie genau die Umwidmung aussehen wer de,wisseer nicht. Mit dem Wort Umwidmung haterjed enfalls kein Problem.
Auch Wiens Architektenkammer bestätigt die Ansicht der Baupolizei. Allerdings kritisiert man den fehlenden Architekturwettbewerb bei de m Projekt. Meinhold von der WIP sieht das anders. So ein Wettbewerb wäre eine steuerliche „Vermögensvernichtung“gewesen. Denn die Stadt wusste ja, was sie wollte: „Der Auftrag lautete: Ersetz mir