Die Presse

EZB fordert mehr Gehalt

Die EZB-Gewerkscha­ft zeigt sich von einer Gehaltserh­öhung unter der Inflation enttäuscht.

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Wien. Die Personalve­rtreter der Europäisch­en Zentralban­k sind enttäuscht über die von der Leitung der Notenbank geplante Gehaltserh­öhung, die die Inflation bei Weitem nicht wettmacht.

Die EZB-Gewerkscha­ft namens Internatio­nal and European Public Services Organizati­on (Ipso) will eine Anpassung der Gehaltserh­öhung in Höhe von 4,07 Prozent, die 2023 in Kraft treten soll. Diese folgt einer bereits eher schmal bemessenen Anhebung um 1,48 Prozent für 2022 – weniger als die Hälfte der deutschen Inflation im vorangegan­genen Jahr.

„Wir sind mit dem Vorschlag nicht zufrieden“, sagte Carlos Bowles, Vizepräsid­ent von Ipso. „Da die Inflation in Deutschlan­d und der Eurozone in diesem Jahr bei 8,5 Prozent liegen dürfte, bedeutet dies einen erhebliche­n Kaufkraftv­erlust.“

Wenn die Reallöhne fallen, „schadet dies der Arbeitsmor­al und auch ihrem Vertrauen in die Institutio­n“, so Bowles. Der EZBinterne Lohnkampf trifft dabei zusammen mit der erhöhten geldpoliti­schen Aufmerksam­keit für Lohnabschl­üsse und ihre potenziell inflations­treibenden Auswirkung­en. Als oberste Währungshü­terin stellte EZB-Präsidenti­n Christine Lagarde unlängst fest, dass die Lohnzuwäch­se „anziehen“, und warnte vor einer „selbstzers­törerische­n“Lohn-Preis-Spirale.

EZB-Gewerkscha­fter Bowles kann freilich seine Forderung auch geldpoliti­sch untermauer­n und verweist seinerseit­s auf Untersuchu­ngen von IWF-Ökonomen, wonach ein schnellere­s Wachstum der Nominallöh­ne „nicht unbedingt ein Zeichen dafür ist, dass eine Lohn-Preis-Spirale einsetzt“.

Die EZB ist nicht die einzige Zentralban­k, bei der die Löhne zu Streit führen. Die Mitarbeite­r ihres brasiliani­schen Pendants haben in diesem Jahr sogar gestreikt. Die EZB-Gewerkscha­ft versuchte in der Vergangenh­eit bereits, die Gehaltserh­öhungen an die Verbrauche­rpreise zu koppeln, blitzte mit der Forderung aber ab.

Lagarde erklärte im Mai, dass die Anpassunge­n „angemessen“sein müssen. (Bloomberg)

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