Die Presse

Frisch eingelangt auf der aktuellen Steuererkl­ärung

Neuerungen. Welche Posten heuer erstmals wi eab geschriebe­n werden können, welche Nachteile bei manchen Förderung end rohen und was vom Vorjahr noc hz u wen igg enutzt wird.

- VON ELLE NB ERG

Ein paar Tage noch, dann ist das Steuerjahr 2022 zumindest für Privatpers­onen, aber auch die meisten Unternehme­n vorbei. Ein Blick auf die Neuerungen im Steuerrech­t, die damit verbundene­n Fallen und die Vorteile, die es aktuell zu lukrieren gibt: „Die großen Themen, die die Menschen und Unternehme­n derzeit bewegen, sind die Inflation, der Klimaschut­z, der Mitarbeite­rmangel und der Ukraine-Krieg mit seinen Auswirkung­en, wie den massiv gestiegene­n Energiekos­ten“, fasst es Wilfried Krammer, Director Business Process Services bei Deloitte Wien, zusammen. Das spiegelt sich auch in den Neuerungen des Steuerrech­ts.

Mitarbeite­r & Unternehme­n

Neben der Teuerungsp­rämie, mit der die Unternehme­n ihre Mitarbeite­r heuer und im kommenden Jahr mit bis zu 3000 Euro steuerund abgabenfre­i unterstütz­en können (siehe Seite I), ist auch eine Beteiligun­g der Mitarbeite­r am Gewinn möglich. „Diese ist ebenfalls bis zu 3000 Euro steuerfrei, solange sie den Gewinn des Unternehme­ns, das EBIT, nicht überschrei­tet. Im Unterschie­d zur Teuerungsp­rämie ist sie aber lohnnebenk­ostenund sozialvers­icherungsp­flichtig und kann nur ganzen Gruppen von Mitarbeite­rn gewährt werden“, sagt Krammer.

Der Vorteil der Mitarbeite­rgewinnbet­eiligung liegt darin, dass diese nicht zusätzlich zu anderen Prämien ausgezahlt werden muss. „Außerdem ist diese langfristi­g implementi­ert und behält auch nach 2022/2023 ihre Gültigkeit“, so der Experte.

Auch bei kleineren Zuschüssen können die Unternehme­n jetzt größere Summen steuerfrei auszahlen: „So ist etwa der Essenszusc­huss von 4,40 Euro pro Tag auf acht Euro gestiegen“, erklärt Krammer. Auch der „Pendlereur­o“ist von zwei auf acht Euro pro Kilometer massiv erhöht worden, die Pendlerpau­schalen generell haben

sich – befristet bis Juni 2023 – um 50 Prozent erhöht.

Andere vermeintli­che „Zuckerln“haben sich dagegen am Ende des Jahres als bittere Pillen erwiesen, wenn man sich nicht rechtzeiti­g über alle Konsequenz­en im Klaren war. Dazu gehört etwa das Klimaticke­t, das die Unternehme­n ihren Mitarbeite­rn ebenfalls steuerfrei zur Verfügung stellen konnten. „Die Inanspruch­nahme hat allerdings 2022 noch massive Auswirkung­en auf die Pendlerpau­schale, wenn das Ticket für ganz Österreich gilt“, betont Krammer. Denn diese könne dann überhaupt nicht mehr geltend gemacht werden. Was bei vielen Pendlern heuer zu einem Aufschrei und in der Folge zu einer Nachbesser­ung der Regelung für das kommende Jahr geführt hat, wie er erklärt: „Wenn man 2023 ein Klimaticke­t nimmt, wird es wieder möglich sein, den Differenzb­etrag zwischen diesem Ticket und der Pendlerpau­schale abzusetzen.“

„Außerdem stellen wir fest, dass viele Arbeitnehm­er nicht alle steuerlich­en Möglichkei­ten des

2021 eingeführt­en Home-OfficePake­ts nutzen“, weiß der Steuerbera­ter. Dazu gehöre die steuerfrei­e Home-Office-Pauschale von drei Euro pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr. „Die aber viele Unternehme­n nicht auszahlen. Und dann kann der Mitarbeite­r diese im Rahmen seiner Arbeitnehm­erveranlag­ung geltend machen.“

Außerdem können Angestellt­e, die mindestens 26 Tage pro Jahr im Home-Office arbeiten, weitere 300 Euro für ergonomisc­h geeignetes Mobiliar absetzen. „Darüber hinaus können andere Anschaffun­gen wie etwa Drucker bis zu 800 Euro als geringwert­iges Wirtschaft­sgut sofort abgesetzt werden“, führt Krammer aus.

Eine weitere Erleichter­ung für Arbeitnehm­er betrifft die Dienstauto­s und schlägt bereits den Bogen zum Klimaschut­z: „Da gibt es aktuell wirklich viele Begünstigu­ngen für Mitarbeite­r, denen ein E-Auto zur Verfügung gestellt wird“, weiß er. So müsse etwa bei benzinbetr­iebenen Fahrzeugen ein Sachbezug bis zu zwei Prozent versteuert werden, bei E-Autos liegt dieser bei null. „Das macht bei einem Auto im Wert von 48.000 Euro einen Unterschie­d von 960 Euro“, rechnet der Berater vor.

Überhaupt werde derzeit massiv mit steuerlich­en Anreizen versucht, das E-Auto voranzubri­ngen. „Im Unterschie­d zu regulären PKW, die über acht Jahre linear abgeschrie­ben werden müssen, können Unternehme­n E-Autos seit 2021 degressiv abschreibe­n“, berichtet Krammer. Also mit bis zu 30 Prozent am Anfang und am Ende entspreche­nd weniger. Weiters kann bei E-Autos grundsätzl­ich der Vorsteuera­bzug geltend gemacht werden.

Energie & Klimaschut­z

Auch Privatpers­onen profitiere­n beim Kauf der abgasfreie­n Fahrzeuge steuerlich: Für E-Autos gibt es keine NOVA und keine Versicheru­ngssteuer mehr.

Bei klimaschon­enden Investitio­nen ins eigene Heim können natürliche Personen ebenfalls neue steuerlich­e Vorteile geltend machen. „Heuer ist es möglich, Ausgaben für eine thermische Sanierung

oder einen Heizkessel­tausch geltend zu machen“, weiß der Steuerbera­ter.

Allerdings nur, wenn dafür auch Fördermitt­el beantragt werden, da mit der Bewilligun­g der Förderung auch eine Prüfung der Maßnahme stattfinde­t. Ist diese genehmigt, wird die Abschreibu­ng der Sonderausg­aben automatisc­h an das Finanzamt gemeldet. „Dann können nach Abzug der Förderung Kosten bis zu 4000 Euro bei einer thermische­n Sanierung und bis zu 2000 Euro bei einem Kesseltaus­ch geltend gemacht und bei der Arbeitnehm­erveranlag­ung über fünf Jahre berücksich­tigt werden“, erklärt Krammer. Bei der Einspeisun­g von Energie aus einer privaten Fotovoltai­k-Anlage gelten jetzt ebenfalls höhere Freibeträg­e: „Da ist der KW-Wert hinaufgese­tzt worden, jetzt kann man bis zu 12.500 Kilowattst­unden steuerfrei einspeisen.“

Kriegshilf­e & Kryptowähr­ung

Für die Investoren in Kryptowähr­ungen gelten heuer ebenfalls neue Regelungen (siehe Seite II), die vielleicht am Ende eines unschönen Jahres ein wenig Ausgleich schaffen können. Und der Krieg gegen die Ukraine gehört fraglos zu den traurigste­n Besonderhe­iten des Jahres 2022, die steuerlich­e Auswirkung­en haben kann.

„Grundsätzl­ich können Unternehme­n aus dem Betriebsve­rmögen spenden, die Absetzbark­eit ist aber mit zehn Prozent des Gewinns beschränkt“, erläutert Krammer die Bestimmung­en. „Im sogenannte­n Katastroph­enfall – und als solcher wird der Angriff auf die Ukraine gewertet – gilt diese Begrenzung allerdings nicht, und Spenden können unbegrenzt steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Werbewirks­amkeit damit nachgewies­en werden kann.“Die Latte dafür liegt allerdings in der Realität recht niedrig: Ein Zettel bei der Kassa, ein Schild im Schaufenst­er oder ein Posting auf der Webseite des Unternehme­ns reichen dafür bereits aus.

 ?? [ Getty Imag es] ?? We ri m Home-Offi ce a rbeitet, nutzt steuerlich oft gar nicht alle Möglichkei­ten.
[ Getty Imag es] We ri m Home-Offi ce a rbeitet, nutzt steuerlich oft gar nicht alle Möglichkei­ten.

Newspapers in German

Newspapers from Austria