Wien-Terror: „Habe den Attentäter unterschätzt“
Gericht. Sechs mutmaßliche Terror-Helfer stehen dieser Tage vor dem Richter. Nun sagten Bekannte von ihnen aus.
Wien. Der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien wurde am Dienstag fortgesetzt. Geladen war ein Bekannter des Angeklagten A. M. (32) aus Tschetschenien – A. M. hatte dem Wien-Attentäter das bei dem Anschlag verwendete Sturmgewehr übergeben.
Der 34-jährige Bekannte von A. M. erzählte, er habe gewusst, das Letzterer Waffen zu Hause gehabt hat. Der spätere Attentäter hatte sich damals per Textnachricht bei A. M. erkundigt, ob dieser ihm eine Waffe besorgen könne.
Im Zuge dessen war der 34-Jährige ins Spiel gekommen. Er stellte die nötigen Kontakte her. Ohne zu wissen, worum es ging. Laut Staatsanwaltschaft soll der
Zeuge den Angeklagten I. F. (22, er stammt aus dem arabischen Raum) im Ermittlungsverfahren so zitiert haben: „Wenn ich höre, dass jemand den Propheten Mohammed beleidigt, muss dieser Mann sterben.“Zur Erklärung: Auch der Angeklagte I. F. war an der Waffenbeschaffung beteiligt. Auf die nunmehrige Frage der Staatsanwaltschaft, weshalb man so jemandem wie I. F. helfe, an eine Waffe zu gelangen, antwortete der Zeuge: „Ich habe ihn unterschätzt. Ich habe ihn als Kind eingeschätzt.“
Auch ein ehemaliger Mithäftlinge des Angeklagten I. F. war als Zeugen geladen. Dieser ehemalige Mitinsasse sagte aus, er habe während der gemeinsamen Zeit im Gefängnis mitbekommen, dass der 22-Jährige mit einem illegalen Mobiltelefon telefonierte. Die Inhalte der Gespräche habe er jedoch nicht gehört. Von einem weiteren Mitinsassen habe er gehört, dass der nunmehrige Angeklagte angerufen worden und gefragt worden sei, ob er denn eine Waffe besorgen könne.
Bekannter des Attentäters
Ebenfalls befragt wurde ein Bekannter des späteren Attentäters. Er gab an, auch er kenne den Angeklagten A. M., „weil er Tschetschene ist“und man sich untereinander kenne. Dass dieser wissentlich einen Anschlag unterstütze, könne er sich nicht vorstellen.
Die Angeklagten selbst sind bereits (wie berichtet) einvernommen worden. Sie bekennen sich allesamt nicht schuldig. Die Waffenbeschaffung und andere Vorbereitungshandlungen im Vorfeld des Anschlags vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt sind Gegenstand des Prozesses. Bei dem islamistischen Anschlag sind vier Passanten von Attentäter K. F. (22) getötet worden, 23 Menschen wurden verletzt. Der Attentäter selbst wurde von der Polizei erschossen.
Die Angeklagten sollen Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat sein. Ihnen wird vollendete und versuchte Mitwirkung am Terrormord vorgeworfen. Langjährige Haftstrafen drohen.
Der nächster Verhandlungstermin ist der 3. Jänner. (m. s./APA)