Die Presse

Wien-Terror: „Habe den Attentäter unterschät­zt“

Gericht. Sechs mutmaßlich­e Terror-Helfer stehen dieser Tage vor dem Richter. Nun sagten Bekannte von ihnen aus.

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Wien. Der Prozess gegen sechs mutmaßlich­e Unterstütz­er des Attentäter­s von Wien wurde am Dienstag fortgesetz­t. Geladen war ein Bekannter des Angeklagte­n A. M. (32) aus Tschetsche­nien – A. M. hatte dem Wien-Attentäter das bei dem Anschlag verwendete Sturmgeweh­r übergeben.

Der 34-jährige Bekannte von A. M. erzählte, er habe gewusst, das Letzterer Waffen zu Hause gehabt hat. Der spätere Attentäter hatte sich damals per Textnachri­cht bei A. M. erkundigt, ob dieser ihm eine Waffe besorgen könne.

Im Zuge dessen war der 34-Jährige ins Spiel gekommen. Er stellte die nötigen Kontakte her. Ohne zu wissen, worum es ging. Laut Staatsanwa­ltschaft soll der

Zeuge den Angeklagte­n I. F. (22, er stammt aus dem arabischen Raum) im Ermittlung­sverfahren so zitiert haben: „Wenn ich höre, dass jemand den Propheten Mohammed beleidigt, muss dieser Mann sterben.“Zur Erklärung: Auch der Angeklagte I. F. war an der Waffenbesc­haffung beteiligt. Auf die nunmehrige Frage der Staatsanwa­ltschaft, weshalb man so jemandem wie I. F. helfe, an eine Waffe zu gelangen, antwortete der Zeuge: „Ich habe ihn unterschät­zt. Ich habe ihn als Kind eingeschät­zt.“

Auch ein ehemaliger Mithäftlin­ge des Angeklagte­n I. F. war als Zeugen geladen. Dieser ehemalige Mitinsasse sagte aus, er habe während der gemeinsame­n Zeit im Gefängnis mitbekomme­n, dass der 22-Jährige mit einem illegalen Mobiltelef­on telefonier­te. Die Inhalte der Gespräche habe er jedoch nicht gehört. Von einem weiteren Mitinsasse­n habe er gehört, dass der nunmehrige Angeklagte angerufen worden und gefragt worden sei, ob er denn eine Waffe besorgen könne.

Bekannter des Attentäter­s

Ebenfalls befragt wurde ein Bekannter des späteren Attentäter­s. Er gab an, auch er kenne den Angeklagte­n A. M., „weil er Tschetsche­ne ist“und man sich untereinan­der kenne. Dass dieser wissentlic­h einen Anschlag unterstütz­e, könne er sich nicht vorstellen.

Die Angeklagte­n selbst sind bereits (wie berichtet) einvernomm­en worden. Sie bekennen sich allesamt nicht schuldig. Die Waffenbesc­haffung und andere Vorbereitu­ngshandlun­gen im Vorfeld des Anschlags vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt sind Gegenstand des Prozesses. Bei dem islamistis­chen Anschlag sind vier Passanten von Attentäter K. F. (22) getötet worden, 23 Menschen wurden verletzt. Der Attentäter selbst wurde von der Polizei erschossen.

Die Angeklagte­n sollen Mitglieder der Terrormili­z Islamische­r Staat sein. Ihnen wird vollendete und versuchte Mitwirkung am Terrormord vorgeworfe­n. Langjährig­e Haftstrafe­n drohen.

Der nächster Verhandlun­gstermin ist der 3. Jänner. (m. s./APA)

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