Strafe für Anwalt nach TV-Auftritt im Bordell
OGH bestätigt Verletzung der Standesehre.
Im Bademantel im Bordell zeigte sich ein Wiener Rechtsanwalt – nicht irgendwo, sondern in der TV-Sendung „Geil – so treibt’s Österreich“des Privatsenders ATV. Was er für seine Privatsache hielt, trug ihm eine Bestrafung durch den Disziplinarrat der Anwaltskammer ein. Ob zu Recht, hatte jetzt der Oberste Gerichtshof zu prüfen.
Grapschen und Posieren
Der Anwalt begrapschte eine Prostituierte vor laufender Kamera und posierte mit ihr wie zum Geschlechtsverkehr. In der Sendung gab er an, dass ihm die Kurzzeitbeziehungen in dem Lokal sehr gut gefielen. Daraufhin von einer Zeitung angesprochen, äußerte er sich auch zum Auftritt in einer weiteren Sendung bereit, bedauerte jedoch, dass dort keine „Klassefrauen an Bord“seien.
Der Disziplinarrat warf dem Kollegen die Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes vor. Die Strafe wurde mit 4000 Euro bemessen, etwas mehr als dem Nettoverdienst des Anwalts.
Der OGH billigte dieses Straferkenntnis: Der Disziplinarrat habe die Grenze des Privaten zutreffend dadurch überschritten gesehen, dass der Anwalt im Fernsehen öffentlich „Werbung für oft mit menschlichem Leid verbundene Prostitution“gemacht habe. Im Zeitungsinterview habe er Darstellerinnen diskriminierend herabgesetzt. Der Anwalt beklagte, dass das „mediale Aufsehen“von dritter Seite verstärkt worden sei, doch musste er sich vom OGH entgegenhalten lassen, dass er dazu schon selbst den Grundstein gelegt habe (20 Ds 5/22y). Und: Wegen ihrer Funktion im Rechtsstaat müssten Anwälte auch weitergehende Beschränkungen bei Meinungsäußerungen hinnehmen.