Die letzten U-Ausschuss-Tage wackeln
Für eine zweite Befragung von Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid wurde der ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss um einen Monat verlängert. Doch die Festsetzung von Befragungsterminen scheitert an der Uneinigkeit der Fraktionen.
Der 1. Februar ist definitiv der letzte Tag, an dem der U-Ausschuss noch Zeugen befragen kann. Doch möglicherweise kommt es gar nicht mehr dazu: Die Fraktionen haben sich bisher nicht darauf einigen können, wie viele Befragungstage es noch geben soll und wen man dort hören will. Und der Vorsitzende, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, will die Termine erst ausschreiben, wenn eine Einigung der Fraktionen vorliegt. Jetzt wird die Zeit knapp.
Die Vorgeschichte: Die Neos wollten den U-Ausschuss eigentlich schon im Dezember, turnusmäßig nach zwölf Monaten, beenden. Eine Verlängerung um drei Monate ist nur möglich, wenn die Antragssteller, das sind SPÖ, FPÖ und Neos, das gemeinsam beschließen. Umgestimmt hat die Pinken dann die Befragung bzw. verweigerte Befragung von Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid. Für dessen neuerliche Befragung stimmten die Neos einer Verlängerung um einen Monat zu. Das wäre eigentlich an einem Sitzungstag abzuhandeln gewesen, doch SPÖ und FPÖ wollten den zusätzlichen Monat für weitere vier Befragungstage nutzen, während Neos und ÖVP das eher restriktiv handhaben wollten.
„Skurrile Fraktionsführersitzung“
Eine Einigung der Fraktionen scheiterte zuletzt bei einer Fraktionsführersitzung am Mittwoch, die „skurril verlaufen“sei, so ein Sitzungsteilnehmer. Denn weit von einem Kompromiss ist man nicht mehr entfernt. Die SPÖ hat inzwischen ihre Forderung von vier auf drei Sitzungstage reduziert, Neos und ÖVP wären mit zwei Tagen einverstanden, wobei als Kompromissvorschlag weitere Varianten ins Spiel gebracht wurden: So könnte es zwei Tage geben, an denen die Opposition die Auskunftspersonen aussucht und einen, an dem die ÖVP dies macht (wobei Fraktionsführer Andreas Hanger klarmachte, dass er diesen Tag gar nicht benötige). Oder es gibt zwei reguläre Befragungstage plus einen Ersatztag für jene Zeugen, die terminlich verhindert sind.
SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer hat auch diese Kompromisslösungen abgelehnt und sieht jetzt Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka am Zug: Es sei nämlich gar nicht die Aufgabe der Fraktionen, die Sitzungstage festzulegen, sondern jene des Ausschussvorsitzenden. Und der müsse laut Geschäftsordnung vier Ausschusstage pro Monat finden. Das sieht Sobotka anders: Es sei nämlich Usance im Hohen Haus, dass der Präsident da den Vorschlägen der Fraktionen folge. „An diesem Standpunkt hat sich nichts geändert“, so ein Sprecher Sobotkas.
Was passiert, wenn die Pattstellung beibehalten wird? Möglicherweise gibt es dann gar keine Befragungen mehr. Sobotka ist zwar formal zuständig, es gibt aber auch keine Instrumentarien, ihn dazu zu zwingen. Und jetzt ist es ohnehin schon ziemlich spät: Die Ladung von Zeugen erfordert eine gewisse Vorlauffrist, Auskunftspersonen könnten berechtigterweise einwenden, dass eine Frist von einer oder zwei Wochen Vorlaufzeit zu kurz sei. Zumal sich die Fraktionen auch noch darauf einigen müssten, wer außer Schmid geladen wird. Krainer hat in einem Brief an Sobotka zwölf Namen genannt, darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz, Ex-Vizekanzler Michael Spindelegger, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, FMA-Chef Eduard Müller und den Unternehmer René Benko. Bei einigen genannten gibt es bereits eine aufrechte Ladung, sie haben ihren geplanten Auftritt aus verschiedenen Gründen abgesagt. Das kann auch bei einer neuerlichen Ladung passieren: Erfahrungsgemäß gibt es an den letzten U-Ausschuss-Tagen immer besonders viele Absagen.
Und Thomas Schmid, der ja eigentlich Anlass für die Verlängerung war? Da rechnen die Fraktionen gar nicht mehr mit aufschlussreichen Aussagen, denn laut Bundesverwaltungsgericht hat Schmid weitgehende Entschlagungsrechte, die er wohl auch bei seinem zweiten Auftritt geltend machen würde. „Wir haben eine sehr geringe Erwartungshaltung“, sagt beispielsweise Hanger. Nur die SPÖ rechnet mit Auskünften abseits der Themen, die strafrechtlich relevant sind. Man werde Schmid beispielsweise zu seiner Chatnachricht „Sebastian kann jetzt Geld scheißen“befragen – da ging es um das Budget des damaligen Außenministers Kurz.