Strengere Gesetze gegen junge Täter?
Linzer Halloween-Krawalle verursachten Mehrkosten und Sachschäden. Karner erwägt neuen Tatbestand gegen Ordnungsstörer, Mikl-Leitner gegen Klimaktivisten.
Zuletzt waren es Silvesterausschreitungen in Wien Floridsdorf, die – von jugendlichen Böllerwürfen auf die Polizei bis hin zu deren Antwort – für Debatten sorgten. Davor hatte bereits die Halloween-Nacht von Linz Aufsehen erregt. Infolge der Ausschreitungen stellte die Polizei die Identität von 129 vorwiegend jugendlichen und männlichen Personen fest. Ein 21-jähriger syrischer Asylwerber und ein 19-jähriger Spanier wurden in U-Haft genommen, ein 17-jähriger Nordmazedonier auf freiem Fuß angezeigt.
Die aktuelle Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) zeigt nun auch die finanziellen Folgen der Linzer Ausschreitungen auf. Karner denkt zudem einen neuen Tatbestand an, um solchen Problemen künftig besser Herr werden zu können.
Die Unruhen hatten am 31. Oktober und 1. November 2022 stattgefunden. Nach den Kosten für die Polizeieinsätze gefragt, bezifferte Karner den Mehraufwand für beide Tage mit insgesamt rund 59.000 Euro. Zudem seien zwei Exekutivbedienstete, aber keine Zivilisten, verletzt worden. Allerdings sei es zu Sachbeschädigungen Dritter gekommen. Diesen Schaden bezifferte der Innenminister mit knapp 5000 Euro.
Brauchte die Polizei mehr Befugnisse, um auf die Gewalt reagieren zu können? Man habe bei einem, unter Leitung der oberösterreichischen Landespolizeidirektion, stattgefundenen Sicherheitsgipfel beraten, sagt Karner. Vorstellbar sei etwa die Schaffung des neuen sicherheitspolizeilichen Tatbestands „schwer gemeinschaftliche Ordnungsstörung“.
Strafrecht für Klimaaktivisten?
Mögliche Gesetzesänderungen wegen jugendlicher Taten – diesbezüglich aber jener von Klimaaktivisten – sind auch im niederösterreichischen Landtagswahlkampf Thema. Nach der FPÖ gab es dazu am Wochenende einen Vorstoß von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Klimaschutz rechtfertige es nicht, „Rettungskräfte zu behindern und damit Menschenleben zu gefährden“, erklärte sie. Es brauche „eine deutliche Strafverschärfung“. So solle man Deutschland zum Vorbild nehmen, dessen Strafrecht Gefängnis vorsehe, wenn durch eine Verkehrsbehinderung Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. In Österreich würden aktuell nur verwaltungsrechtliche Geldstrafen drohen, sagte Mikl-Leitner. Eine strafrechtliche Regelung nach deutschem Vorbild schaffte überdies eine „klare Handhabe der Gemeinschaft gegen Sabotage-Aktionen wie die Reifenstecherei“.
Diese ist freilich bereits nach geltendem Recht zumindest als Sachbeschädigung zu ahnden und mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Eine Verschärfung des Strafrechts wäre Bundessache.