Wien gegen barrierefreie Wahllokale
Die gesetzlich vorgesehene Umstellung ist unmöglich, so die Bundeshauptstadt.
Die Wahlrechtsreform, die 2024 in Kraft treten soll, bringt einen Vorwahltag sowie ein früheres Auszählen der meisten Wahlkartenstimmen bereits am Wahlabend. Auch die Briefwahl soll erleichtert werden, man wird beim Abholen der Unterlagen gleich am Gemeindeamt abstimmen können.
Darüber herrscht weitgehend Einigkeit, Kritik gab es in der Begutachtung, die am Montag endete, an anderen Punkten. Die Stadt Wien fürchtet Mehrkosten und will dafür eine höhere Aufwandsentschädigung des Bundes. Zudem solle die „Hauskundmachung“, die mit der Novelle stark eingeschränkt wird, völlig gestrichen werden. Ausgeschildert werden muss nur noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfindet – abgesehen davon soll die Hauskundmachung nur mehr einen QRCode zur mittelbaren Abfrage der eigenen Wahlberechtigung aufweisen. Hausanschläge für den QR-Code seien aber kostenmäßig nicht gerechtfertigt, das könne auch im Internet kundgemacht werden, so die Stadt Wien.
Lange Zufahrtswege
Für unmöglich hält die Stadt die vorgesehene barrierefreie Einrichtung aller Wahllokale samt Leitsystem für sehbehinderte Personen. Wien verfüge über rund 1.500 Wahllokale, wovon bei der Bundespräsidentschaftswahl 853 barrierefrei, allerdings ohne Leitsystem für Sehbehinderte, ausgestattet waren. „Eine Aufstockung auf sämtliche Wahllokale samt Einrichtung des Leitsystems bis zu den Bundeswahlen im Jahr 2024 ist faktisch nicht möglich“, heißt es in der Stellungnahme. Würde man die Wahllokale verlegen und nur mehr barrierefreie Standorte wählen, würde dies zu langen Zugangswegen für die Wahlberechtigten führen. (APA)