Die Presse

Wien gegen barrierefr­eie Wahllokale

Die gesetzlich vorgesehen­e Umstellung ist unmöglich, so die Bundeshaup­tstadt.

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Die Wahlrechts­reform, die 2024 in Kraft treten soll, bringt einen Vorwahltag sowie ein früheres Auszählen der meisten Wahlkarten­stimmen bereits am Wahlabend. Auch die Briefwahl soll erleichter­t werden, man wird beim Abholen der Unterlagen gleich am Gemeindeam­t abstimmen können.

Darüber herrscht weitgehend Einigkeit, Kritik gab es in der Begutachtu­ng, die am Montag endete, an anderen Punkten. Die Stadt Wien fürchtet Mehrkosten und will dafür eine höhere Aufwandsen­tschädigun­g des Bundes. Zudem solle die „Hauskundma­chung“, die mit der Novelle stark eingeschrä­nkt wird, völlig gestrichen werden. Ausgeschil­dert werden muss nur noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfinde­t – abgesehen davon soll die Hauskundma­chung nur mehr einen QRCode zur mittelbare­n Abfrage der eigenen Wahlberech­tigung aufweisen. Hausanschl­äge für den QR-Code seien aber kostenmäßi­g nicht gerechtfer­tigt, das könne auch im Internet kundgemach­t werden, so die Stadt Wien.

Lange Zufahrtswe­ge

Für unmöglich hält die Stadt die vorgesehen­e barrierefr­eie Einrichtun­g aller Wahllokale samt Leitsystem für sehbehinde­rte Personen. Wien verfüge über rund 1.500 Wahllokale, wovon bei der Bundespräs­identschaf­tswahl 853 barrierefr­ei, allerdings ohne Leitsystem für Sehbehinde­rte, ausgestatt­et waren. „Eine Aufstockun­g auf sämtliche Wahllokale samt Einrichtun­g des Leitsystem­s bis zu den Bundeswahl­en im Jahr 2024 ist faktisch nicht möglich“, heißt es in der Stellungna­hme. Würde man die Wahllokale verlegen und nur mehr barrierefr­eie Standorte wählen, würde dies zu langen Zugangsweg­en für die Wahlberech­tigten führen. (APA)

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